Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 238

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 238 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 238); - ÜJ ly : 00 023 5 238 - WS JHS 003 233/81 j ■ fahrensstadien -und für- jede prozessuale Maßnahmengültig fixiert,3 so daß das Vorgehen in der Befragung dem stets zu entsprechen hat. Beispielsweise kann selbstverständlich auch in der Ver-dächtigenbefrsgung die Bereitschaft des Verdächtigen zur Aussage über die uns interessierenden Zusammenhänge nicht erzwungen werden, insbesondere nicht durch die Drohung, im Falle der Verweigerung der Aussage oder ungenügender Mitwirkung bei der VYahrheitsfeststellung inhaftiert zu werden. Allerdings ist es rechtmäßig, wenn der Verdächtige unter Bezugnahme auf seine staatsbürgerlichen Pflichten zur Mitwirkung beim -Schutz des Friedens und der sozialistischen Gesellschaftsordnung (Artikel 23 der Verfassung) sowie zur Bekämpfung der Kriminalität (Artikel 90 der Verfassung) zu wahrheitsgemäßen Aussagen aufgefordert wird. Es muß beachtet werden, daß der Verdächtige wie jede andere Person auch das Recht hat, Aussagen zu unterlassen, die ihm der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde . trifft auf das Recht auf Verteidigung zu. Zwar s Strafverfahrensrechtswissenschaft bisher die Gleiches scheut d: sich aus Strafverfahren ercebende der Zugehörigkeit des Prüfupgä&e'irfshrens zur. Konssauen £' s0§uh’die ~' B-feschuldinten s t sualen Verteidigungsrechte nicht Angeklagten, sondern auch dem V doch ergibt sich euch aus dem neire*n Gesetz Kollegien der Rechtsanwälte der DDR vom 17. 12. sich die Bürcer "in allen/lRechtsanaeleqenheiten sehen Beratung durch Reg’ (§3 (1) Buchstabe fc:sanwälte bedienen können orozes-u nd zustehen, je-über die i i C‘p!~) 2 r!-sn 1 c- J. t’üU O Sw der Jurist. demzufolge . i setzlich, dem Verdächtigen eine cs wäre während der Befrafü-fg%geäußerte Absicht der Konsultation mit einem RechtärnwjKLt etwa mit der Begründung ablehnen zu wolle n, zustehe daß d.JRecht zur Verteidigung nur dem Beschuldigter . Richtig reagiert wäre in einem solchen Fall, wenn das Recht auf Verteidigung sowie zur Aufnahme einer Verbindung zu einem Rechtsanwalt als prinzipiell zulässig und im Interesse auch des Untersuchungsornans liegend dargestellt würde. In der Regel wird zwar zunächst auf die Durchführung und Beendigung der Befragung zu bestehen sein, bevor dem Verdächtigen gestattet wird, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, jedoch kann es auch verkommen, daß der Verdächtige jegliche Auskunftserteilung von einer vorherigen Konsultation mit einem Rechtsanwalt abhängig macht. In solchen Fällen kann zwar unter Hinweis auf die Dringlichkeit der Klärung der Angelegenheit oder in ähnlicher Weise auf den Verdächtigen mit dem Ziel der Herstellung der Aussagebereitschaft eingewirkt werden, jedoch kann der Verdächtige nicht zur Aufgabe dieser Position ge-zwunaen werden. 1 Vgl. Lehrbuch "Strafverfahrensrecht", S . 81 - 85 2 Gesetzblatt 1/1 1981, S. 1 - 3;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 238 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 238) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 238 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 238)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit zum Ausdruck bringen. Insbesondere die konsequente Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung verlangen einen schonungslosen Kampf gegen feindbegünstigende Umstände, Schinderei und Hißetände sowie ein hohes persönliches Verantwortungsgefühl bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der vorbeugenden Arbeit im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit darstellt. In der politisch-operativen Praxis wird dieses wirksam in der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit der Diensteinheiten Staatssicherheit unter Anwendung der vielfältigen spezifischer. Kräfte Mittel und Methoden und ist untrennbar mit der Organisierung eines arbeitsteiligen, planvollen und koordinierten Zusammenvyirkens von verbunden, das der Konspiration entsprechend gestalten ist. Es -ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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