Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 232

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 232);  000229 WS DHS OOj - 233/31 - 232 jedem Fall ein langfristig geplantes und zwischen den beteiligten Diensteinheiten abgestimmtes Vorgehen realisierbar ist. Relativ häufig werden die Untersuchungsorgane des MfS durch unvorhergesehenes Handeln der Verdächtigen oder durch politischoperativ brisante Informationen zum sofortigen offiziellen Tätigwerden der Untersuchungsorgane im Rahmen eines Prüfungsverfahrens veranlaßt. In solchen Situationen bildet in der Regel das Geschehen selbst als "eigene Feststellungen der Untersuchungsorgane" den unmittelbaren Anlaß für die Vornahme der erforderlichen Prüfungshandlungen. b) Erfordernisse der Durchführung einiger im strafprozessualen Prüfungsverfähren der Untersuchungsorgane des Mfwesentlicher Prüfungshanülunnen zur Gewährleistung objektiver Untersuchunnsernebnisse im Prü f u nässt ad ium Grundsätzlich unterliegen sämtliche JLm 'äjprafprozessualen Prüf ungsverf ah ren durchzuführenden Cjhijersuehunashandlungen den im vorangegangenen Hauptabschnitt der Arbeit dargestellten beweistheoretischen und untCs-uchungsmäßigen Aspekten der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit des MfS. Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also 'vor allem auf die Sicherung strafprozessual verwendbarer Beweismittel gerichtet. Alle im strafprozessualen Prüfunasverfehren statt findenden Prüfungshandlunqen müssen folglich so durchgeführt werden, daß ihre Ergebnisse wahrheitsgemäße Feststellungen über das Vorlieoen oder Nichtvorliegen des Verdachts bzw. des dringenden Verdachts- einer Straftat ermöglichen. Das stellt konkrete Anforderungen an jede einzelne Prüfungshandlung, auf die nicht umfassend eingegangen werden kann. Soweit es die Durchführung von Zeugenvernehmungen, die Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen und im Ausnahmefall die Anfertigung von Sachverständigengutachten betrifft, wird auf die spateren Ausführungen im Abschnitt 4.2. der Forschungsarbeit verwiesen,~da die bezüglich der Sicherung des Wahrheitsgehalts und des Beweisivertes der dadurch ent-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 232) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 232)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie von Bürgern aus dem Operationsgebiet. ist vor allem durch die Konspirierung Geheimhaltung der tatsächlichen Herkunft der Informationen sowie der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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