Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 210

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 210 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 210); WS 3HS 001 - 233/81 B S t Ü 000209 V 210 - Gute Erfahrungen der politisch-operativ effektiven Nutzung' des Ermittlungsverfahre ns/Fahndung wurden von der Abteilung IX der BV Berlin in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten bei der Rückgewinnung/Rückführung von Personen gemacht, die nach Reisen in dringenden Familienange-lecienheiten oder Dienstreisen in das nichtsozialistische Ausland, nicht in die DDR zurückgekehrt waren. Die diesbezüglichen Möglichkeiten sowie die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Maßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens/Fshn-dung, Erfordernisse der Zusammenarbeit mit den operativen Diens-teinheiten und des Zusammenwirkens mit anderen staatlichen Organen, der Arbeitsstelle und gesellschaftlichen Kräfte bei der Rückführung und der Widereingliederung des Ruckgeführten sind überzeugend in einer Fachschulabschluß-arboit“ dargestellt. Wir unterstützen die .dort vertretenen Positionen und heben hervor, daß die diesbezüglichen Möglich-keiten nach unseren Untersuchunaen nicht überall erksnr.t und territorial äußerst untersch-ietJl’ich qehandhabt werden. Vttn * Die vom Genossen Minister gestellte Forderung, vom Gegner mißbrauchte, irregeleitete oder aus anderen Konflikten heraus straffällig geworden# Bürger für uns zurückzugewinnen,richtet sich an alle Diensteinheiten im MfS. In gemeinsamer * t kameradschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der Untersuchungsabteilung und. den anderen zuständigen operativen Diensteinheiten konnten in der Vergangenheit unter Nutzung von Ermitt-lungsverfahren/Fahndung außerordentlich wertvolle politisch-operative Arbeitsergebnisse erzielt werden. Insbesondere die positiven politisch-ideologischen Auswirkungen gelungener RDckführungsmaßnahmen im Arbeitskollektiv und im sonstigen Umgangskreis des Beschuldigten sind in diesen Fällen beträchtlich. Das Ansehen der Organe des MfS wird in der Regel außerordentlich gestärkt . i Vgl. Dantz "Erfahrungen und Schlußfolgerungen der BVfS Berlin, Abteilung IX, bei der zielgerichteten Rückführung von Bürgern der DDR, die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die DDR ungesetzlich verlassen haben". WS DHS OOl - 951/79;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 210 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 210) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 210 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 210)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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