Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 210

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 210 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 210); WS 3HS 001 - 233/81 B S t Ü 000209 V 210 - Gute Erfahrungen der politisch-operativ effektiven Nutzung' des Ermittlungsverfahre ns/Fahndung wurden von der Abteilung IX der BV Berlin in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten bei der Rückgewinnung/Rückführung von Personen gemacht, die nach Reisen in dringenden Familienange-lecienheiten oder Dienstreisen in das nichtsozialistische Ausland, nicht in die DDR zurückgekehrt waren. Die diesbezüglichen Möglichkeiten sowie die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Maßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens/Fshn-dung, Erfordernisse der Zusammenarbeit mit den operativen Diens-teinheiten und des Zusammenwirkens mit anderen staatlichen Organen, der Arbeitsstelle und gesellschaftlichen Kräfte bei der Rückführung und der Widereingliederung des Ruckgeführten sind überzeugend in einer Fachschulabschluß-arboit“ dargestellt. Wir unterstützen die .dort vertretenen Positionen und heben hervor, daß die diesbezüglichen Möglich-keiten nach unseren Untersuchunaen nicht überall erksnr.t und territorial äußerst untersch-ietJl’ich qehandhabt werden. Vttn * Die vom Genossen Minister gestellte Forderung, vom Gegner mißbrauchte, irregeleitete oder aus anderen Konflikten heraus straffällig geworden# Bürger für uns zurückzugewinnen,richtet sich an alle Diensteinheiten im MfS. In gemeinsamer * t kameradschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der Untersuchungsabteilung und. den anderen zuständigen operativen Diensteinheiten konnten in der Vergangenheit unter Nutzung von Ermitt-lungsverfahren/Fahndung außerordentlich wertvolle politisch-operative Arbeitsergebnisse erzielt werden. Insbesondere die positiven politisch-ideologischen Auswirkungen gelungener RDckführungsmaßnahmen im Arbeitskollektiv und im sonstigen Umgangskreis des Beschuldigten sind in diesen Fällen beträchtlich. Das Ansehen der Organe des MfS wird in der Regel außerordentlich gestärkt . i Vgl. Dantz "Erfahrungen und Schlußfolgerungen der BVfS Berlin, Abteilung IX, bei der zielgerichteten Rückführung von Bürgern der DDR, die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die DDR ungesetzlich verlassen haben". WS DHS OOl - 951/79;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 210 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 210) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 210 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 210)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung durchzuführeude UntersuchungshaftVollzug im MfShat durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Wach-, Sicherungs-, Kontroll- und Betreuungs-aufgäben zu gewährleisten, daß.

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