Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 153

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 153 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 153);  000152 [\ V - 153 -WS 3H5 005 - 233/31 -der politischen Zielstellung und weiteren politischen Aspekten des , joweiligen Verfahrens, insbesondere aus aktuellen oder perspektivischen Erfordernisse der Vcrwendung bowoiskraft i stü lz um der Politik de Öffentlichkeit swi rks p jtj o n gor Untersuchungsorgebnisse zur Unter- - den strafrochtliehen u n cJ rafverfshronsrochtlichon Dost In- nungen , die darüber Aufschluß geben, zu welchen Ermittlunns-ergebnisson über die Straftet , ihre Ursachen und Bedingungen sowie die Persönlichkeit des Beschuldigten als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der unwiderlegbare Wahrheitsbeweis erbracht werden muß, politisch-operativen Zielstellungen in Zusammenhang mit dem % jeweiligen Ermit-tlunqsvarfahren, beispielsweise zur beweis-mäßigen Absicherung vorbereitete#oppfativer Prozesse und Maßnahmen. t/A Es sollte angostrebt vverdi“ diese Beweis er f ordernisso und die Maßnahmen zu ihrer Roaldslehuno im Untsrsuchunnsplan konkret A -7, \' * ' - n auszuvvexsen. Von zentraler Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren der Wahrheitsbeweis zu denjenigen straft3tbezögenen Feststellungen, die für die Abschlußentscheidung des Ermittlungsverfahrens von Bedeutung sind und für das Gericht die Voraussetzung für die Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie über Art und Höhe der erforderlichen Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit darstellen. Allein damit sind umfangreiche und in Abhängigkeit vom jeweiligen Sachverhalt, den tatbestandsmäßigen Anforderungen und der konkreten Beweislago oftmals auch komplizierte Aufgaben zu lösen. Unter Zugrundelegung der entsprechenden straf- und strafverfahrensrechtlichen Best inmu ng e n ist in jedem Ernittlurnsvpr-fahron der Gegenstand der Beweisführung zumindest auf folgende Bevveiser fordernisse auszurichten:;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 153 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 153) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 153 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 153)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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