Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 77

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 77);  Cftß076 - 77 - WS SMS 001 - 230/31 einzelnen Untersuchungshandlung und bei der Bewertung ihrer Ergebnisse in besonderen. Deder der genannten Faktoren für sich genommen umfaßt Wahrheit und orientiert auf sie, ln ihrer Einh eit naranticrcn Pa r t e il ich'-'.eit , Obj eh t ivit öt , Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchunrs-arboit unbadinnt wahre Untersuchuncsernebnisse . Oes Wie der Wahrheitsfindung reduziert sich letztlich auf die konsequente Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit , Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Erkenntnisprozeß. Nur dadurch sind wahre Erkenntnisresultate sowohl in der Untersuchungsarbeit als such auf anderen politisch-operativen Arbeitsgebieten erreichbar. Um allerdings in der täglichen polit j.s.ch-ope rat iven Arbeit, eingeschlossen die Untersuchungsambe'xt., handlungsfähig zu sein, er f orderliche Maßnahmen eimplten , Entscheidungen treffen oder vorbereiten zu können, genügt das Wissen um die Bedingungen der Wahr :sfinduna und die Durchsetzung der Einheit von Panlcnkeit, Objektivität , Wissenschaftlichkeit und Ges%t?l%chk.eit noch nicht. Diese die marxistisch-leninist isc!ife..W,e'5‘täanschauuna widcrspieqelnden Prinzipien der politisch-operativen Arbeit, eingeschlosscn die Untersuchungsarbeit, sind keine Katalysatoren, deren abgestimmte Anwendung in bestimmter Menge und Intensität analog einem chemischen Prozeß gesetzmäßig wahre Erkenntnisresultate hervorbringt. Der Erkenntnisprozeß in der Untersuchungsarbeit ist in Abhängigkeit von den ihn konstituierenden Faktoren Erkenntnisobjekt, Erkenntnissubjekt, Erkenntnismittel vielfältig strukturiert und determiniert, so daß sichere Methoden erforderlich sind, um die Wahrheit oder Falschheit der Erkenntnisresultate zuverlässig feststellen zu können. Es ist nicht nur notwendig, den Weg zur Wahrheitsfindung zu kennen und zu realisieren, sondern ebenso erforderlich, den Weg der Wahrheitssicherunn zu beherrschen. Der Untersuchuncs- ■ l ---■■■ L.IM, Vj., *■' führer weiß trotz Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beispielsweise bei der Durchführung der Beschuldigtenvcrnchmung häufig zunächst nicht, ob die Aussagen des Beschuldigten wahr oder falsch sind bzw. in welchem Grade sie wahr oder falsch;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 77) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 77)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen zu planen und vorzubereiten, die in Spannungsperioden und unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes die staatliche Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik. Der Erfolg der offensiven Aufspürung feindlicher Tätigkeit im Innern der Deutschen Demokratischen Republik, die Überführung der Täter und die Gewährleistung der Konspiration der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges, das heißt, von der Aufnahme bis zur Entlassung aus der Untersuchungshaft der Überführung in den rafvollzug, zu gewährleisten.

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