Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 24

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 24 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 24); - 23 h BSiü i 0 0 0024 yvMH£? OOi - 233/81 l.j Aus tauschbla . t i Das MfS kann seinen vom X. Parteitag der SED erhaltenen Klassenauftrag nur dann optimal erfüllen, nenn es von den zuvor dargestellten objektiven Erfordernissen der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, V/issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem MfS übertragenen si-cherheitspolitischen Aufgaben strikt beachtet. Die Hervorhebung der Einheit zwischen allen vier Prinzipien resultiert daraus, daß keines dieser Prinzipien für sich allein existiert und isoliert in der Arbeit durchgesetzt werden kann. Alle Prinzipien bedingen und durchdringen sich. So ist die Parteilichkeit nicht zu gewährleisten, wenn nicht zugleich die Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit''beachtet wird bzw. auch umge-kehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne * { ,ß*i gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich. Der Marxismus-Leninij ssygeht an die Beantwortung und Einschat-zung aller politischen und gesellschoftlichen Probleme inner A:.-v vom Klassenstandpunkt heran, um damit stets zum systembeciing-ten Wesen einer Erscheinung vorzustcßon. Deshalb ist, wie die Klassiker des' Marxismus-Leninismus wiederholt nacngewiesen haben, die Parteilichkeit zugleich auch das übergreifende Prinzip für alle anderen, Lenin begründete u. a., daß der Materialismus Parteilichkeit in sich einschließt, "da er dazu verpflichtet ist, bei jeder Bewertung eines Ereignisses direkt und offen den Stand-punkt einer bestimmten Gesellschaftsgruppe einzunehmen’' , d. h. für Kommunisten vom Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse heranzugehen. Das wird - wie bereits ausgeführt - erneut in den Dp- Schlüssen des X. Parteitages gefordert. Im folgenden wird der wesentliche Inhalt der Prinzipien von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in ihrer spezifischen Bedeutung für die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit im MfS unter Beachtung ihrer Einheit und wechselseitigen Beziehungen dargestellt. 1 2 1 W. T. Lenin, Der ökonomische Inhalt der Volkstümlerrichtung u. die Kritik an ihr in dem Buch des Herrn Struve V7c-''r- nn Dietz Verlag Berlin 1965, 3. 414 ' ' 2 f. Honecker, Bericht des ZK der SED an den X. Parteitag;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 24 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 24) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 24 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 24)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge. Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse und das damit verbundene Eingreifen in die Rechte von Personen immer vorliegen müssen, bestimmt das Gesetz: Es muß ein Zustand vorhanden sein, von dem eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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