Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels 1975

Dissertation Generalmajor Manfred Hummitzsch (Leiter der BV Leipzig), Generalmajor Heinz Fiedler (HA Ⅵ), Oberst Rolf Fister (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-206/75, Potsdam 1975 (Diss. MfS DDR JHS VVS 001-206/75 1975, S. 1-227).

Teil Ⅰ
1. Die Initiatoren und  Organisatoren des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes, S. 9;
2. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels, S. 19;
3. Die Verantwortung des MfS zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung, besonders zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden, S. 30.
Teil Ⅱ
1. Die Vorbeugung als gesamtgesellschaftliches Anliegen und die daraus erwachsenden grundlegenden Anforderungen an das MfS, S. 61;
2. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten des MfS zur Vorbeugung, S. 63;
3. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der gesamtgesellschaftlichen Vorbeugung, S. 71.
Teil Ⅲ
1. Das rechtzeitige Erkennen und Aufklären des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels auf der Grundlage von Informationsbedarfskomplexen und der richtigen Bewertung der Information, S. 82;
2. Grundanforderungen an den Einsatz aller IM/GMS zur Erarbeitung und Verdichtmag von Ersthinweisen, S. 87;
3. Der zielgerichtete Einsatz der IM/GMS und anderer Kräfte, Mittel and Methoden des MfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, S. 91;
3.1. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von DDR-Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der IM/GMS, S. 91;
3.2. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher und Transitverkehrs, S. 93;
3.3. Die Erarbeitmag von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der DDR zur BRD und Westberlin, S. 96;
3.4. Die Aufklärung unbekannter Schleusungswege und Grenzübertrittsorte, S. 98;
3.5. Der zielgerichtete Einsatz der IM/GMS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen unter Ausnutzung durchzuführender Sicherheitsüberprüfungen, S. 104;
3.6. Die optimale Nutzung der Mittel, Methoden und Möglichkeiten spezieller Diensteinheiten des MfS zur Erarbeitung von Ersthinweisen, S. 106;
4. Die weitere Erhöhung der Wirksamkeit der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des MdI und die Grundsätze des Zusaramenwirkens, S. 108;
5. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Zusammenwirken mit weiteren Organen und Einrichtungen, S. 114;
6. Anforderungen an den Informationsaustausch bei erarbeiteten bzw. weiterbearbeiteten Ersthinweisen, an die operative Speicherung von Ersthinweisen und an die Nutzung geeigneter Speicher zur Überprüfung und weiteren Verdichtung von Ersthinweisen, S. 119;
7. Die Weiteгbearbeitung von Ersthinweisen in den verschiedenen Formen, insbesondere durch die politisch-operative Personenkontrolle, S. 126.
Teil Ⅳ
1. Grundsätze der Verhniderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels, S. 133;
2. Die Ausrichtung der operativen Kräfte des MfS, insbesondere der IM, auf die Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels - ständiges Arbeitsprinzip bei allen operativen Prozessen, S. 136;
3. Die Beherrschung und Anwendung der Fahndung, insbosondere der operativen Fahndungsmöglichkeiten der Linie VI, durch die Leiter operativer Diensteinheiten - ein bedeutsamer Faktor der effektiven Verhinderung, S. 140;
4. Die Durchführung von Vorbeugungsgesprächen (Verhinderungsgesprächen) mit Personen zu denen Hinweise auf geplantes ungesetzliches Verlassen der DDR vorliegen, S. 142;
5. Maßnahmen zur Verhinderung antisozialistischer provokativ-demonstrativer Handlungen, S. 146;
6. Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzliehen Verlassens der DDR und des staatsfeindlichen Menschenhandels - unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte, S. 150;
7. Die Verhinderung von Aktionen des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassene über sozialistische Länder, S. 152;
8. Politisch-operative Aufgaben und Maßnahmen im Zusammenhang mit Übersiedlungen nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistiseher Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der DDR, S. 156;
9. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen, S. 159.
Teil Ⅴ
1. Die spezifische Zielstellung der Bekämpfung der kriminellen Menschenhändlerbanden, S. 167;
2. Grundprinzipien der Vorgangsführung, S. 170;
3. Gewährleistung der einheitlichen und zentralisierten Bekämpfung durch die Zentrale Koordinierungsgruppe und die Verantwortung vorgangsführender und anderer Diensteinheiten des MfS, S. 196;
4. Die Durchsetzung von Differenzierungsgrundsätzen bei der Bearbeitung von Personen im Rahmen der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, S. 205;
5. Die wirkungsvolle Erhöhung des Beitrages aller Diensteinheiten für die Arbeit nach dem und im Operationsgebiet, S. 219.

Dokumentation: Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Dissertation, Generalmajor Manfred Hummitzsch (Leiter der BV Leipzig), Generalmajor Heinz Fiedler (HA Ⅵ), Oberst Rolf Fister (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-206/75, Potsdam 1975 (Diss. MfS DDR JHS VVS 001-206/75 1975, S. 1-227).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie übermittelt werden Kommen mehrere Untersuchungsführer zur Klärung eines durch mehrere Personen verursachten Sachverhaltes zum Einsatz, muß vorher bei jedem beteiligten Untersuchungsführer Klarheit darüber bestehen, was als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage von grundlegender Bedeutung wie unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der derartige Handlungen Zustandekommen. Diese Problemstellung kann nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht.

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