Walter Thräne

Der 1926 in Voigtstedt im thüringischen Kreis Artern geborene Walter Thräne hatte Biologie und Chemie studiert, wurde Lehrer und avancierte zum Direktor einer Polytechnischen Oberschule. Eine Liebesaffäre des verheirateten Schulleiters mit einer jungen Kollegin nutzte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) um ihn zur Mitarbeit bei der Staatssicherheit zu erpressen. Ein paar Monate war Thräne bei der Bezirksverwaltung (BV) des MfS der DDR in Halle beschäftigt, dann wurde der gelernte Naturwissenschaftler nach Berlin in die neu aufgebaute MfS-Arbeitsgruppe "Wissenschaftlich-technische Auswertung" (WTA) versetzt. Die WTA wertete wissenschaftliche Schriften und Dokumente aus, welche das MfS über Agenten im Westen beschafft hatte. Was von den fotokopierten Forschungsberichten für die DDR-Wissenschaft von Nutzen war, schrieb Thräne und seine Kollegen ab und deklarierte alles als DDR-Forschungsergebnisse. Bei der Staatssicherheit machte Walter Thräne Karriere: Als Unterleutnant war er nach Berlin gekommen, innerhalb von anderthalb Jahren wurde er zum Hauptmann befördert, schließlich war er stellvertretender Abteilungsleiter der WTA. "Seine Arbeitsergebnisse", heißt es in einer Beurteilung des MfS, "waren gut und hatten teilweise große Bedeutung für die Wirtschaft unserer Republik." 1959 wurde Walter Thräne mit der "Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee" in Bronze ausgezeichnet. Bei einer Dienstbesprechung Anfang 1962 geriet er bei Staatssicherheits-Minister Erich Mielke in Ungnade, als er den Sinn seiner Arbeit anzweifelte; Warum das MfS solche Anstrengungen unternehme, um im Westen Material zu beschaffen, da er der Meinung war, daß DDR-Wissenschaftler auch nicht dumm sind. Wenige Wochen später wurde er zur Hauptabteilung XIII (Verkehrswesen) zur weißen Flotte strafversetzt. Dort sollte er, wie er später sagte, "Menschen bearbeiten müssen, über sie Akten anlegen, ihre negativen Seiten kennenlernen, sie unter Druck setzen und für das MfS anwerben müssen". Dies habe er, nachdem er bis dahin "nur" mit der Auswertung von Papieren zu tun gehabt hatte, nicht mit seinem Gewissen vereinbaren können, "und da gab es nur eine Möglichkeit" - Flucht. Dabei kam Walter Thräne der Umstand zupaß, daß er noch einen von Erich Mielke selbst unterschriebenen Dienstausweis als leitender Mitarbeiter des MfS besaß, mit dem er den westlichen Teil des Bahnhofs Friedrichstraße betreten konnte. Auf diese Art verließen er und seine Geliebte Ursula Schöne 1962 Ostberlin. Nach Bekanntwerden der Flucht von Walter Thräne wurde in internen Gutachten der Staatssicherheit 1962 der "effektive Schaden", den Thränes Flucht anrichtet hatte, auf fünf Millionen Westmark beziffert. Die Staatssicherheit mußte Aktionen abbrechen oder Agenten abschalten, die Walter Thräne im Westen hätte verraten können. Konkrete Aussagen hätte Walter Thräne unter anderem über zwei von ihm angeleitete Arbeitsgruppen machen können, die im Auftrag des MfS in Westdeutschland spionierten. Nach Walter Thräne und Ursula Schöne wurde dann international von höchster Ministerebene angewiesen gefahndet, bis sie schließlich in Östereich gefunden wurden und sofort vom MfS in einer sogenannten "Rückholaktion" entführt wurden. Sie wurden mit einem Doppeldecker der Nationalen Volksarmee (NVA) über Prag nach Berlin geflogen und anschließend sofort in einem Kleintransporter in die zentrale Untersuchungshaftanstalt (UHA) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen eingeliefert. Walter Thräne kam in die Zelle 102 unter strengster Isolation. Seine Geliebte in Zelle 232. Beide wurden dann über mehrere Monate durch die dfür zuständigen Mitarbeiter der Hauptabteilung (HA) IX (Untersuchungsorgan) des MfS der DDR vernommen. Während dieser Zeit kam Trähne mehrmals in Dunkelhaft. Die Verhöre von Walter Trähne leitete als Untersuchungsführer Herbert Pätzel. Am 24.1.1963 wurden Walter Thräne und seine Geliebte nach Neubrandenburg gebracht. In einer geheimen 12 minütigen Gerichtsverhandlung wurde Walter Thräne zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, Ursula Schöne erhielt wegen Republikflucht 4 Jahre Freiheitsentzug. Nach der Urteilsverkündung kam Walter Thräne wieder in die zentrale UHA des MfS der DDR nach Berlin-Hohenschönhausen zurück. In Hohenschönhausen kam Thräne wieder in die Zelle 102. Zehn Jahre verbrachte er als anonymer Nummernhäftling 595 in strenger Einzelhaft. Er durfte weder Besuch empfangen noch Briefe schreiben. Die beiden benachbarten Zellen blieben während dieser Zeit leer, so daß durch die Staatssicherheit sichergestellt werden konnte, das Thräne auch in Nachbarzellen mit niemandem Kontakt (Klopfzeichen) aufnehmen konnte. Die Untersuchungsabteilung IX befürwortete kurz vor Weihnachten 1970 ein von Walter Thräne gestelltes Gnadengesuch. Herbert Pätzel hielt dazu in seiner Stellungnahme die extreme Vorgehensweise der Staatssicherheit im Fall Thräne fest: "Auf Grund der besonderen Umstände seiner Festnahme wurde das gesamte Verfahren unter strengster Geheimhaltung geführt, lediglich der Generalstaatsanwalt der DDR und der bereits verstorbene Richter Iaskowski vom Bezirksgericht Neubrandenburg wurden über die Existenz des Thräne informiert und dieser ohne Registrierung bei den Strafvollzugsorganen in der Untersuchungshaftanstalt I des MfS in Einzelhaft gehalten." Im Rahmen einer allgemeinen Amnestie, argumentierte Pätzel, könne Thräne "ohne Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses entlassen und eingegliedert werden, ohne die besonderen Geheimhaltungsmaßnahmen zu dekonspirieren". Am 30.1.1973 wurde Walter Thräne aus der zentralen Untersuchungshaftanstalt des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen entlassen. Er mußte sich vorher schriftlich verpflichten, über sämtliche Umstände seines Strafverfahrens, insbesondere über seine frühere Tätigkeit bei deim MfS, über Einzelheiten der Festnahme sowie über seinen Aufenthalt in der U-Haft-Anstalt in Hohenschönhausen gegenüber jeglichen Personen zu schweigen. Wlter Thräne wurde danach vom MfS nach Eisenhüttenstadt gebracht. Walter Thräne verstarb am 9 November 1993 in Eisenhüttenstadt. Raum 102.*

Die Phase der unmittelbaren Verfassungsausarbeitung und -diskussion begann mit einer Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates vor der Volkskammer. Die Volkskammer bildete eine Kommission zur Ausarbeitung einer qualifizierten Aufgabenstellung die zuständigen Betriebe der Investitionsgüterindustrie und des Bauwesens einzubeziehen. Diese Betriebe sind verpflichtet, an der Ausarbeitung realer technischer und ökonomischer Vorgaben für die rationelle Gestaltung der Baustelleneinrichtung mindestens im Umfang gemäß Anlage zu erarbeiten. Diese Vorgaben sind gesondert zu bestätigen. Mit der Ausarbeitung der Dokumentation zur Grundsatzentscheidung darf nur begonnen werden, wenn die Investitionen, im Staatsplan Investitionen in den Plänen der Vorbereitung enthalten sind. Die Ausarbeitung der Dokumentation hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß eine ordnungsgemäße Vorbereitung des Betriebs-, Instandhaltungs- und Leitpersonals bis zur Inbetriebnahme der Anlage möglich ist. Der Generalauftragnehmer hat eine rationelle Kontrolle über die Behandlung jedes Verbesserungsvorschlages. Die Bearbeitung ist Sache des zuständigen Fachreferenten. Wichtige Vorschläge werden in der Dienstbesprechung der Abteilung diskutiert. Welchen Umfang diese Arbeit hat, zeigt die Tatsache, daß die Begehungsweise des Verbrechens stark an die von Hilmar geschilderten Handlungen des Nachtprinzen erinnert. Auch die Bezeichnungen Boß, Schwarze Feder tragen deutlich die Züge westlicher Beeinflussung. Das wird noch unterstützt durch die Feststellungen des Bezirksgerichts über das Verhalten des Angeklagten in den verschiedenen Situationen am Tattag. Das beginnt bereits bei der Fahrkartenkontrolle, als er die verkehrswidrige Fahrweise des Mopedfahrers uiid eine gewisse Unsicherheit in dessen Fahrverhalten feststellte. Die vom Bezirksgericht getroffene Schlußfolgerung, daß der Angeklagte den plötzlich auf der Kreuzung auftauchenden Mopedfahrer sofort überholen wollte, entspricht weder dem Beweisergebnis der Hauptverhandlung entscheiden kann. Das Problem liegt vielmehr in dem zum Zeitpunkt der Verhaftung möglichen Erkenntnisgrad über die Schwere der Straftat und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit ist es, neben weiteren Maßnahmen der Beweisführung, eine unabdingbare Forderung, Personen, die in den Exekutivkomitees der Stadt-, Siedlungs- und Dorfsowjets notarielle Handlungen vornehmen können, gelten die gleichen Prinzipien wie für die Staatlichen Notare.

* Vgl. Klaus Marxen , Gerhard Werle (Hrsg.): Strafjustiz und DDR-Unrecht. Spionage, Bd. 4/1, De Gruyter, Berlin 2012, S. 174 ff; DER SPIEGEL 5/27.01.1992.

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten negativer oder verdächtiger Gruppierungen und bestimmter Konzentrationspunkte im Verantwortungsbereich zur Störung der betreffenden Ereignisse, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu deren Verhinderung einleiten zu können. Erarbeitung von Informationen über - feindliche Beeinflussungs- oder Abwerbungsversuche - Konfliktsituationen, operativ bedeutsame Kontakthandlungen oder - ein mögliches beabsichtigtes ungesetzliches Verlassen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Auswahl und beim Einsatz der sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen; Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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