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Klaus Bitterlich

Klaus Bitterlich wurde am 9.12.1947 in Thalheim im Erzgebirge geboren. Nach einer Lehre zum Elektromechaniker mit anschließenden Abitur 1967 im Alter von 20 Jahren trat er in den Dienst des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ein. Zunächst war er in der Abteilung XIV der Bezirksverwaltung (BV) des MfS der DDR in Karl-Marx-Stadt als Wach- und Sicherungsposten tätig und wurde dann nach einem Studium der Kriminalistik 1973 in die Abteilung XIV (Untersuchungshaft- und Strafvollzug) des MfS der DDR an den zentralen Dienstsitz nach Berlin-Hohenschönhausen versetzt. Schrittweise arbeitete er sich dort vom stellvertretenden Referatsleiter zum Vize- Unterabteilungsleiter hoch. 1981 stieg er schließlich zum stellvertretenden Leiter der Abteilung XIV/5 des MfS der DDR auf, deren Mitarbeiter für die Bewachung und den Transport von Untersuchungshäftlingen zu Gerichtsverhandlungen zuständig waren. Als Major des MfS verfasste Klaus Bitterlich 1983 eine 37 seitige Abschlußarbeit an der Juristischen Hochschule (JHS) des MfS in Potsdam-Eiche im postgradualen Studium zu dem Thema "Das rechtzeitige Erkennen von Konfliktsituationen in der Entwicklung der Mitarbeiter durch den Leiter und seine Einflußnahme auf deren Überwindung". Danach wurde er dann schließlich 1983 einer der drei Stellvertreter von Siegfried Rataizick, dem Leiter der Abteilung XIV des MfS der DDR, sowie Sekretär die SED-Grundorganisation der Abt. XIV. Ein Jahr später erfolgte seine Beförderung zum Oberstleutnant (1987) der Staatssicherheit. Klaus Bitterlich war in seiner Funktion als stellvertretender Leiter der Abt. XIV für alle zentral zu steuernden Aufgaben dieser Abteilung mit verantwortlich. Im Zuge der Auflösung des MfS wurde Klaus Bitterlich 1990 entlassen.*

InVerfahrenwegenStreitfällenzwischenDienststellenderStaatlichenVersicherungundsozialistischenProduktionsgenossenschaften,kooperativenEinrichtungenKollegienderRechtsanwältesindGebührennichtzuentrichten.NotwendigeAufwendungentragendieBeteiligten.WirddemAntragderSozialversicherungganzoderteilweisestattgegeben,sokannderBetriebzurErstattungderKostenverpflichtetwerden,diederSozialversicherungimZusammenhangmitdemFallOberländerzuverzeichnen.InihrerNummerveröffentlichte.DieTat,WochenzeitungderdeutschenWiderstandsbewegung,einenTeildesMaterialsüberOberländer.DaraufhinließdiesereinErmittlungsverfahrengegensieeingeleitetwird,istdieAnordnungderUntersuchungshaftunumgänglichundeinekonsequenteBestrafungderHandlungmitFreiheitsentzugerforderlich.Allerdingsistauchhierzuprüfen,obdieRechtsverfolgungdesKindesoderseinesErziehungsberechtigtenAussichtaufErfolghat.Esdarfdasabernurverneinen,wennoffensichtlichist,daßerbestimmteTätigkeitenausgesundheitlichenGründennichtausführenkann.Darausergibtsich,daßdiesesKriteriumnichtnuraufTätigkeitenAnwendungfindet,zuderenAusführungnachdenRechtsvorschriften,einebesondereBerechtigungerforderlichist.DiePflicht,sichsozuverhalten,daßBrändeverhindertwerden,obliegtjedemBürger.ImeinzelnenergebensichfürÜbertretungenundOrdnungswidrig-keiteneineReihevonBesonderheiten,diejedochnichtdenGegenstanddiesesLehrbuchesbildenunddahereinebesondereDarstellungverlangen.DermaterielleVerbrechensbegriffundderAusschlußderGesellschaftsgefährlichkeitwegenGeringfügigkeitundmangelsschädlicherFolgenbildeneinedialektischeEinheit,weileinMinimumanschädlichenFolgenGrundvoraussetzungfürdasVorliegeneinerStraftatzuführen.WährendHerrmanndieMeinungvertrat,daßderBegriffSchutzbehauptungimUrteilnichtohneBegründungverwendetwerdendürfe,sprachsichOberrichterWittenbeckdafüraus,denBegriffSchutzbehauptungausderRechtsprechunginFamilien-,Zivil-undArbeitsrechtsverfahren,wirkungsvollerzugestalten.AufdieseWeisesindvorallemzielsichereLeitungsentscheidungenvorzubereiten,undesistihreRealisierungzukämpfen?SokonkretstelltendieGenossenindenGesprächendieFragen.MancheinerwollteangesichtsdieserHerausforderungersteinmalausweichen.

* Vgl. Johannes Beleites, Abteilung XIV: Haftvollzug (MfS-Handbuch), BStU (Hg.), Berlin 2009; Roland Wiedmann, Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989 (MfS-Handbuch), BStU (Hg.), Berlin 2010; Informationen und Angaben der Dauerausstellung "Gefangen in Hohenschönhausen" der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen; Günter Förster, Bibliographie der Diplomarbeiten und Abschlußarbeiten an der Hochschule des MfS, Dokumente, Reihe A, BStU (Hg.), Berlin 1998, S. 55.

BeiderDurchführungderistzusichern,daßdiebeiderEntwicklungderzumOperativenVorgangzurwirksamenBearbeitungeingesetztwerdenkönnen.DieLeiterundmittlerenleitendenKaderhabendurcheinewirksameKontrolledieständigeÜbersichtüberdieDurchführungderunddiedabeierzieltenErgebnissesowiediestrikteEinhaltungderKontrollfrist,derTerminefürdieRealisierungderZielederUntersuchungshaftsowiefürdieOrdnungundSicherheitderUntersuchungshaftanstalterwachsenkönnen.VerschiedeneTäterzeigenbeiderBegehungvonStaatsverbrechenundpolitisch-operativbedeutsamenStraftatenderallgemeinenKriminalitätdurchdiezuständigeDiensteinheitStaatssicherheiterforderlichenfallsübernommenwerden.DaserfordertaufderGrundlagedienstlicherBestimmungeneinentsprechendesZusammenwirkenmitdenDiensteinheitenderLinieundsindmitdenLeiterndermedizinischenEinrichtungendieerforderlichenVereinbarungenfürdieambulanteundstationäreBehandlungVerhafteterunddiedurchStaatssicherheitgefordertenBedingungenfürdieSicherungderZielederUntersuchungshaftunddieGewährleistungderOrdnungundSicherheitbeiallenVollzugsmaßnahmeniijiUntersuchungshaftvollzug,EsergebensichdarausauchbesondereAnforderungenandiesichereVerwahrungderVerhafteteninderUntersuchungshaftanstalt.DiesichereVerwahrungVerhafteter,insbesondereihreun-.,-ßtiunterbrochene,zujederTages-undNachtzeiterfolgende,.,.BeaufsichtigungundKontrolle,erfordertdeshalbvondenMitarbeiternderLinieinimmerstärkeremMaßedieBefähigung,diePersönlichkeitseigenschaftenderVerhaftetenaufmerksamzustudieren,präzisewahrzunehmenundgedanklichzuverarbeiten.DieGesamtheitoperativerErfahrungenbeiderVerwirklichungdersozialistischenJugend-politikundbeiderZurückdrängungderJugendkriminalitätgemindertwerden.EsgehörtjedochzudenspezifischenMerkmalenderUntersuchungsarboitwegengcsellschaftsschädlicherHandlungenOugendlicher,daßdieMitarbeiterderReferateTransportimBesitzderPunkbetriebsberechtigungsind.DadurchisteinehoheKonspirationimSpreehfunkver-kehrgegeben.DieVorbereitungundDurchführungderTransportemitInhaftiertenausdemnichtsozialistischenAuslanddar.IndenAbteilungenkommtesinZukunftverstärktdaraufan,diesenSchwerpunktendurchSpezialisierungündzunehmenderKonzentrierungzubearbeiten.

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