Staat und Recht 1968, Seite 1560

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1560 (StuR DDR 1968, S. 1560); Neben dieser grundlegenden Wechselbeziehung bestehen noch andere wesentliche Zusammenhänge. So ist z. B. das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln auch gleichzeitig die Grundlage für das persönliche Eigentum der Bürger. An den Austauschbeziehungen mit den Bürgern nehmen in der Hauptsache Betriebe teil, die zugleich Glieder des Wirtschaftsprozesses sind. All dies zeigt sowohl die Eigenständigkeit des Zivilrechts als Führungsinstrument zur Regelung eines wichtigen ökonomischen Teilbereichs als auch gleichzeitig das Ineinandergreifen und damit die Notwendigkeit der engen Koordinierung seiner Regelungen und der des Wirtschaftsrechts. Zum Gegenstand des Zivilgesetzbuches Um das sozialistische Zivilrecht entsprechend seiner gesellschaftsgestaltenden Funktion voll wirksam werden zu lassen, bedarf es einer einheitlichen und möglichst umfassenden Regelung aller Zivilrechtsbeziehungen in einem in sich geschlossenen Gesetzbuch. Zum Gegenstand des Zivilgesetzbuches gehören deshalb die Regelungen über die Rechtsstellung der Bürger und den Schutz ihrer Persönlichkeit sowie der hauptsächlichsten Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse begründet werden, deren Hauptform die Ware-Geld-Beziehungen zwischen ihnen und den Versorgungs- und Dienstleistungsbetrieben sind. Dazu gehören weiter die Regelung des persönlichen Eigentums einschließlich seiner Vererbung und der Schutz der Person und des Vermögens vor Schadenszufügung. Nicht im Zivilgesetzbuch geregelt werden sollen die Verhältnisse aus dem Urheber-, Erfinder- und Neuererrecht. Diese Beziehungen werden u. a. wegen ihres engen Zusammenhangs mit internationalen Konventionen in Spezialgesetzen geregelt. Außerhalb des Zivilgesetzbuches sollen auch jene zivilrechtlichen Beziehungen bleiben, die im Zusammenhang mit Komplexgesetzen stehen und dort bereits ihre Regelung gefunden haben (wie z. B. im Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen) oder erfahren (Verkehrsgesetz). Für diese Bereiche finden die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches in den Bürgerbeziehungen subsidiäre Anwendung. Nach bisherigen Vorstellungen sollen im Zivilgesetzbuch auch, obwohl eigentlich nicht zum Zivilrecht, sondern zum Bodenrecht gehörend, die Rechtsbeziehungen des Bodeneigentums und der Bodennutzung, soweit Bürger daran beteiligt sind, geregelt werden. Das betrifft sowohl das persönliche als auch das private Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Dagegen erscheint es zweckmäßig, das private Eigentum an Produktionsmitteln durch das Wirtschaftsrecht zu erfassen und zu regeln. Das Zivilgesetzbuch sollte nach den bisherigen Ergebnissen der Diskussion folgende Bereiche regeln: a) Rechtsstellung der Bürger. Die in diesem Abschnitt zu treffenden Regelungen über die Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind über den Bereich des Zivilrechts hinaus bedeutsam für die Rechtsstellung der Bürger überhaupt in der sozialistischen Gesellschaft. Der Besitz der vollen Rechtsund Handlungsfähigkeit gibt dem Bürger das Recht der umfassenden Teilnahme am Rechtsverkehr, insbesondere des selbständigen Abschlusses von Verträgen, der Begründung von Rechten und Pflichten und der eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte entsprechend den geltenden Gesetzen vor den Gerichten und anderen Organen. Die Handlungsfähigkeit ist in vielfältiger Weise Voraussetzung für die Begrün- 1560;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1560 (StuR DDR 1968, S. 1560) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1560 (StuR DDR 1968, S. 1560)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit erfordern. Sie können aber auch, wenn sie mehrfach in Verfahren auftreten, gebotene umfangreichere Oberprüfungen und Veränderungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit signalisieren.

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