Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1621

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1621 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1621); nem Satz mehr darin oder nicht. Das würde durch Abstimmung entschieden. Die Alternative ist, daß wir es heute nicht mehr verabschieden. Das würde bedeuten, daß man innerhalb der nächsten Woche den Text noch einmal so abstimmen würde, daß er dann wirklich weiter geltendes Recht ist und daß man die abschließende 3. Lesung nächste Woche macht. Das sind die beiden Alternativen, die wir im Moment haben. Wir müssen also entscheiden, ob wir es heute oder in der nächsten Woche fertig machen. Das ist der Punkt. In jedem Falle denke ich, daß es erforderlich wäre, daß wir die Regierung beauftragen, in Nach Verhandlungen zum Einigungsvertrag zu sichern, daß das von uns entweder verabschiedete oder zu verabschiedende Rehabilitierungsgesetz weiter geltendes Recht bleibt. Das ist in jedem Falle der Wunsch. Ich würde jetzt also bitten, darüber abstimmen zu lassen, ob wir das noch einmal' an den Ausschuß zurückverweisen, das heißt also nächste Woche zu Ende machen, oder ob wir es hier zu Ende verhandeln. Wer ist dafür, daß das noch einmal an den Rechtsausschuß zurückverwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gut, das müssen wir zählen. Das kann ich nicht entscheiden. Ich bitte die Schriftführer noch einmal nach vorn. Für die Überweisung stimmten 83, gegen die Überweisung 112 Abgeordnete. Damit wird das Gesetz jetzt hier fertig gemacht. (Stellenweise Beifall) Kann ich den Abänderungsantrag schriftlich bekommen, oder wird er zurückgezogen? Es würde uns reichen, wenn Sie uns den Satz, der in Abs. 2 hinein soll, noch einmal ganz langsam diktieren. (Barthel, CDU: „Bei Ausgleichszahlungen, welche infolge des Entzugs oder der Vermögensbeschränkung gewährt werden, erfolgt eine Erstattung von entgangenem Gewinn nicht.“) Die Diskussion war, ob das nicht durch die Einführung oben bereits erledigt ist. (Dr. Gysi, PDS: Da müßten wir es oben wieder herausnehmen, sonst wird es albern.) Genaugenommen sind das Alternativen. Der Rechtsausschuß hatte auch vorgeschlagen, daß oben der Satz drin ist. Wir können jetzt nur über den Abänderungsantrag abstimmen. Wer möchte, daß der eben verlesene Satz hinzukommt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei zahlreichen Enthaltungen wurde mit Mehrheit dafür gestimmt, daß der Satz hineinkommt: „Bei Ausgleichszahlungen, welche infolge des Entzugs oder der Vermögensbeschränkung gewährt werden, erfolgt eine Erstattung von entgangenem Gewinn nicht.“ Damit haben wir das Gesetz jetzt in der veränderten Fassung vorliegen. Das heißt, ursprünglich ist § 2 durch den Rechtsausschuß verändert und jetzt noch durch den hinzugefügten Satz. Bitte. Abgeordneter der SPD: Herr Präsident! Ich stimme dem zu, daß man das so regeln kann. Wenn man das aber so regelt, müßte man den durch den Rechtsausschuß vorgeschlagenen Ergänzungspassus streichen, weil das ansonsten eine Doppelung wäre. Ich bin einverstanden, nur wir haben das jetzt an einer anderen Stelle. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Wir machen es einfach formaL Ich denke, das ist ziemlich einleuchtend. Zum Antrag auf Streichung des in Abs. 2 unterstrichenen Teils „ohne Ersatz von Folgeschäden“. Wer ist dafür, daß wir, nachdem wir den Satz da unten reinschreiben, diesen Satz hier streichen, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Dann wird das gestrichen. - Damit kommen wir zur Abstimmung über das gesamte Gesetz, Drucksache Nr. 157a in Verbindung mit Drucksache Nr. 157b. Wer diesem Rehabilitierungsgesetz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Fünf Enthaltungen zähle ich. Damit ist dieses Gesetz in 3. Lesung angenommen. Es war gebeten worden, daß dazu noch ein Satz als Entschließungsantrag beschlossen wird. Diesen Satz habe ich zu formulieren versucht. Ich lese vor: „Die Regierung der DDR wird beauftragt, Nachverhandlungen zum Einigungsvertrag zu führen mit dem Ziel, das Rehabilitierungsgesetz als weitergeltendes Recht mit zu verankern.“ Entspricht das dem Sinn des Antrages? (Zustimmung) Wünscht jemand dazu das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wer diesem Zusatzantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -Danke schön. Wer ist dagegen? - Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Enthaltung. Dann ist dieser Zusatzantrag mit einer Enthaltung so beschlossen. (Beifall) Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, wir haben es wirklich geschafft, wir sind am Schluß unserer Tagesordnung angelangt. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und berufe die nächste Tagung der Volkskammer für Donnerstag, den 13. September 1990,10.00 Uhr ein. Die Tagung ist geschlossen. (Ende der Tagung: 20.40 Uhr) Anlage 1 Namentliche Abstimmung über Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne und der Fraktion der SPD - Empfehlung an den Verwaltungsrat der Treuhandanstalt -Drucksache Nr. 221 Fraktion der CDU/DA Name Abstimmung Ackermann, Else Dr. Nein Albrecht, Michael Nein Altmann, Eckhard Dr. Nein Anders, Reinhard Dr. Nein Axthelm, Hans-Henning MR Dr. Nein Barthel, Lothar Nein Bechstein, Gunter Dr. Nein Becker, Roland Nein Berend, Rolf Nein Bierling, Hans-Dirk Nein Blume, Heinz Nein Bormann, Katharina Nein Brandt, Christoph Nein Braun, Wolfgang Nein Brudlewsky, Monika Nein Buck, Manfred Nein Caffier, Lorenz Nein Creter, Klaus-Peter Nein 1621;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1621 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1621) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1621 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1621)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in genanntem Verantwortungsbereich gezogen werden. Damit wird angestrebt, die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalten noch aufgabenbezogener in dio Lage zu versetzen, die Hauptaufgaben des Untersuchungshaftyollzuges so durchzusetzeti, daß die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist die Stabilität der Bereitschaft zur operativen Arbeit, die feste Bindung an den Beziehungspartner und die Zuverlässigkeit der von ausschlaggebender Bedeutung.

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