Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 544

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 544 (NJ DDR 1990, S. 544); 544 Neue Justiz 12/90 keit verlieren. Die in ihnen geregelten Honorarsätze für kulturelle und künstlerische Leistungen gelten als empfohlene Richtwerte. AO über den weiteren Besuch allgemeinbildender Schulen durch Jugendliche ohne Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnis vom 14.8.1990 (GBl. I Nr. 57 S. 1413) Diese AO gilt für die erneute Aufnahme von Jugendlichen ohne Berufsausbildungs- und Arbeitsverhältnis, die die allgemeinbildende Schule nach Ablauf des Schuljahres 1989/90 verlassen haben, in die allgemeinbildende Schule. Geregelt ist insbesondere das Wiederaufnahmeverfahren und die nachträgliche Aufnahme in die Klasse 11 zum 3. 9. 1990 bzw. zum 24. 9. 1990. AO über die Durchführung einjähriger Bildungsgänge für Jugendliche an Berufsschulen vom 14.8.1990 (GBl. I Nr. 57 S. 1413) Diese AO gilt für Jugendliche, die sich nicht in einem Berufsbil-dungs- bzw. Arbeitsverhältnis befinden, keine andere Schule besuchen, nicht in Maßnahmen nach § 40 c des Arbeitsförderungsgesetzes vermittelt werden können und ihre Berufsschulpflicht durch den Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres, eines Berufsgrundbildungsjahres oder einer Einjährigen Berufsfachschule absolvieren. Die AO gilt für das ab 1.9. 1990 begonnene Lehr- und Ausbildungsjahr. VO zur Ergänzung der VO vom 12.3.1987 über staatliches Kindergeld (GBl. I Nr. 6 S. 43) - 2. VO über staatliches Kindergeld - vom 29.8.1990 (GBl. 1 Nr. 58 S. 1423)* In der VO vom 12.3. 1987 über staatliches Kindergeld ist das Arbeitsamt als auszuzahlende Stelle nicht genannt. Da nach bundesdeutschen Regelungen das Kindergeld generell durch die Arbeitsämter ausgezahlt wird, stellt die 2. VO einen Schritt der Annäherung und Anpassung an diese Praxis dar. Die VO gilt bis 31. 12. 1990. AO über die Ermittlung der Mietpreise und Nutzungsentgelte für Gewerberäume und -Objekte vom 23.8.1990 (GBl. I Nr. 58 S. 1424)* Auf der Grundlage des Preisgesetzes vom 22. 6. 1990 regelt die AO Grundsätze, die bei allen Verträgen über die gewerbliche Vermietung von Geschäften, Räumen und Lagerflächen bzgl. der preislichen und entgeltlichen Gestaltung anzuwenden sind. In einer Anlage sind Richtwerte enthalten, die Höchstpreise darstellen und nicht überschritten werden dürfen. Die AO gilt bis 31. 12. 1990. Gesetz über die Krankenhausfinanzierung in der DDR -Krankenhausfinanzierungsgesetz - vom 30.8.1990 (GBl. I Nr. 59 S. 1427) Mit diesem Gesetz wurden schon vor Herstellung der deutschen Einheit die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser in der DDR geschaffen, um eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung der Bevölkerung in der DDR zu sozial tragbaren Pflegesätzen zu gewährleisten. Das Gesetz galt nur für die verbleibende Übergangszeit der staatlichen Eigenständigkeit der DDR. Mit der Vereinigung Deutschlands wurde es durch das Kran-kenhausfinanzierungsgesetz (KHG) der Bundesrepublik Deutschland abgelöst, soweit in Übergangsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. VO zur Änderung der VO vom 19.5.1988 über die Sicherung von Unterhaltsansprüchen - UnterhaltssicherungsVO -(GBl. I Nr. 11 S. 129) 2. UnterhaltssicherungsVO - vom 31.8.1990 (GBl. I Nr. 59 S. 1432)* Die UnterhaltssicherungsVO vom 19.5. 1988 wird in der Fassung dieser VO als konkurrierende Rechtsvorschrift nach dem Einigungsvertrag in den Ländern der ehern. DDR weiter gelten. Damit bleibt alleinerziehenden Elternteilen in der ehemaligen DDR unter den sozialen Belastungen der Zukunft ein umfassender Rechtsschutz in Bezug auf den Unterhalt erhalten. Dieser Schutz ist umfassender als im Unterhaltsvorschußgesetz der BRD. Er gilt zeitlich uneingeschränkt für Unterhaltsberechtigte bis zu 18 Jahren. Die BRD-Regelung schränkt diesen Anspruch auf Kinder unter 6 Jahren ein; er ist begrenzt auf insgesamt 36 Monate. VO über die Gewerbeaufsichtsbehörde vom 5.9.1990 (GBl. I Nr. 59 S. 1433) Die VO bildet die Handlungsgrundlage der Gewerbeaufsichtsbehörden. Sie weist gegenüber den Betrieben die Aufgaben und Befugnisse dieser Behörden bis zum Vorliegen entsprechender Rechtsvorschriften der Länderregierungen aus und gibt Auskunft über die Rechts- nachfolge. Die VO tritt außer Kraft, wenn ihre Festlegungen durch Rechtsvorschriften der Länder ersetzt worden sind. VO über Maßnahmen zur Entschuldung bisher volkseigener Unternehmen von Altkrediten (EntschuldungsVO) vom 5.9.1990 (GBl. I Nr. 59 S. 1435)* Diese VO entspricht den Festlegungen in Art. 25 Abs. 7 und 28 Abs. 2 des Einigungsvertrages und den zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Ministerium für Wirtschaft protokollierten Maßnahmen zur Förderung von wirtschaftlichem Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung in der bisherigen DDR vom 23.8.1990. In den 1t. Einigungsvertrag auszuarbeitenden DM-Eröffnungsbi-lanzen werden den Unternehmen, soweit sie sanierungsfähig sind, zur Vermeidung einer Überschuldung verzinsliche Ausgleichsforderungen an die Treuhandanstalt bzw. an das Mutterunternhmen eingeräumt. Die VO gilt bis zum 31.6. 1991. VO über die Ausbildung von Studenten, die vor dem 1.9.1990 an den juristischen Sektionen der Universitäten der DDR immatrikuliert worden sind, vom 5.9.1990 (GBl. I Nr. 59 S. 1436)* Diese VO ist die rechtliche Grundlage für die Juristenausbildung auf dem Gebiet der ehern. DDR und stellt eine Übergangsregelung für die lfd. Studienjahrgänge dar. Für alle nachfolgenden Immatrikulationsjahrgänge regelt sich die Ausbildung nach den Vorschriften, die von den Ländern auf der Grundlage des Deutschen Richtergesetzes zu erlassen sein werden. Der Übergang zu einer zweieinhalbjährigen Vorbereitungszeit nähert sich dem Ausbildungsmodell für Juristen der BRD weitgehend an und ermöglicht die Vorbereitung einer einheitlichen Juristenausbildung. Die inhaltliche Gestaltung des Vorbereitungsdienstes vereinheitlicht die bisherige Assistentenausbildung der Richter. Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte, berücksichtigt die neuen Zuständigkeiten der Gerichte und Notariate und ermöglicht die Einarbeitung in das BRD-Recht und die BRD-Rechtsprechung. Die Absolventen der Universitäten erhalten damit eine wesentlich umfassendere Rechtsausbildung und Praxisvorbereitung. Die zweite juristische Staatsprüfung, die nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts abgenommen wird, ist Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst. Rehabilitierunggesetz vom 6.9.1990 (GBl. I Nr. 60 S. 1459)* Die Schaffung eines Rehabilitierungsgesetzes ist ein notwendiger Bestandteil der Rechts- und Justizreform. Die Rehabilitierung hat ideelle Wirkungen und begründet zugleich auch Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen. Die ideelle Seite der Rehabilitierung besteht in einer politisch-moralischen Genugtuung für die Betroffenen. Konkreter Ausdruck hierfür sollen bei der strafrechtlichen Rehabilitierung die Aufhebung des Urteils, die Beendigung der Strafverwirklichung und die Tilgung des Strafvermerks im Strafregister sein. Geregelt ist die Berechtigung zur Antragstellung und die Zuständigkeit für das Verfahren. Nach den Festlegungen im Einigungsvertrag finden die erlassenen Bestimmungen über die verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung keine Anwendung.2 4. und 5. DVO zum Treuhandgesetz vom 12 9.1990 (GBl. I Nr. 60 S. 1465 bzw. 1466)* Mit dem Treuhandgesetz vom 17.6. 1990 wurde das Vermögen des ehern. Ministeriums für Staatssicherheit Amt für Nationale Sicherheit nicht erfaßt. Dieses dem Staat gehörende Eigentum (Liegenschaften, bauliche Anlagen, Inventar sowie Materialbestände) wurde bisher als gesondertes Eigentum behandelt. Auf der Grundlage der Art. 21 und 22 des Einigungsvertrages ist vorgesehen, dieses Vermögen der Treuhandanstalt zuzuordnen. Mit der 4. DVO werden notwendige Voraussetzungen für die Durchführung des Privatisierungsauftrags der Treuhandanstalt für dieses Vermögen geschaffen. Die 5. DVO dient der zügigen Reorganisation des volkseigenen Vermögens und seiner Entflechtung im Interesse zweckmäßiger Untemehmensstrukturen. Durch die Gleichstellung von Rechtsträgern und Nutzern ehemaliger volkseigener Grundstücke wird ihre 2 Eine Erläuterung dieses Gesetzes, zu dem in der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages Art. 3, Kap. III, Nr. 6 umfangreiche Maßnahmen enthalten sind, wird in einem der nächsten Hefte veröffentlicht.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie bei ausschließlich auf operativen Informationen beruhenden Ausgangslagen zur Aufklärung strafrechtlich relevanter Handlungen auf der Grundlage des. Gesetzes. Sobald das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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