Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 89

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 89 (NJ DDR 1990, S. 89); Neue Justiz 3/90 89 Durch ein neues Gesetz über die Rechtsanwälte in der DDR sind die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft zu erweitern und ihre Selbstverwaltung zu garantieren. Jeder Rechtsanwalt muß selbst entscheiden können, in welcher Farm (Mitglied eines Kollegiums, Anwalt in eigener Praxis, Mitglied einer Sozietät) er seine Tätigkeit ausübt. Die Voraussetzungen für eine Selbstverwaltung der Anwaltschaft könnten durch die Bildung von Rechtsanwaltskammern auf Länderebene, deren Vorstände durch die Rechtsanwälte demokratisch zu wählen sind, geschaffen werden. Diese Gremien sollten in umfassender Weise befugt sein, die Rechtsanwälte des Territoriums zu vertreten, über die Neuzulassung von Rechtsanwälten zu entscheiden und bei Berufspflichtverletzungen über die disziplinarische Verantwortlichkeit zu befinden. Ein rechtlich zu regelndes Zulassungsverfahren, welches in eigener Verantwortung durch die Rechtsanwaltschaft durchzuführen wäre, sollte allen Bewerbern gleiche Möglichkeiten geben, Rechtsanwalt zu werden. Voraussetzung sollten nur persönliche und fachliche Befähigung, die im Zulassungsverfahren nachzuweisen wäre, sein. Verantwortung für den Strafvollzug Im Strafvollzug sind Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Gleichheit vor dem Gesetz als grundlegende Prinzipien bei der Verwirklichung von Strafen mit Freiheitsentzug durchzusetzen und die Haft-, Arbeits- und Lebensbedingungen der Strafgefangenen entscheidend zu verbessern. Das erfordert, den Strafvollzug künftig der Justizverwaltung zu unterstellen. Bisher gehört der Strafvollzug zum Verantwortungsbereich des/Ministeriums für Innere Angelegenheiten und unterliegt der Aufsicht durch die Staatsanwaltschaft, die jedoch, wie entstandene Probleme und vorgebrachte Kritiken zeigen, diese Aufgabe nur ungenügend wahrgenommen hat bzw. wahrnehmen konnte. Rechtsstaatlichkeit schließt ein, den Strafvollzug von Organen, die Kompetenzen im Rahmen der Strafverfolgung ausüben, strikt zu trennen. Mit dem Übergang zur Länderstruktur sollte deshalb der Strafvollzug aus dem Ministerium für Innere Angelegenheiten herausgelöst und den zu bildenden Länderjustizministerien unterstellt werden. , Auch der Vollzug der Untersuchungshaft bedarf dringend gesetzlicher Regelungen, die den Gerichten weitgehende Kompetenzen bei Entscheidungen in diesem Bereich einräumen. Aufgaben der Gesetzgebung Für die Gesetzgebung gilt es, solche Strukturen zu schaffen, die garantieren, daß Gesetze auf breitester demokratischer Grundlage Zustandekommen. Es muß zur Selbstverständlichkeit werden, daß alle grundlegenden, das Leben der Menschen betreffenden Gesetze im Entwurfsstadium veröffentlicht, der Bevölkerung zur Diskussion unterbreitet und in der Volkskammer in mehreren Lesungen behandelt werden. Personelle und materielle Voraussetzungen sind dafür zu schaffen, daß die Volkskammer als gesetzgebendes Organ mit ihren Fraktionen stärker selbst Gesetzgebungsaufgaben wahrnehmen kann. Innerhalb der Verantwortung der Regierung für die Vorbereitung von Gesetzesentwürfen und für die exekutive Rechtsetzung obliegt dem Ministerium der Justiz nur die Erarbeitung von Rechtsvorschriften auf den Rechtsgebieten, die in den Bereich der Gerichtsbarkeit fallen und die justitielle Tätigkeit betreffen (Justizgesetzgebung). Bei allen anderen, von den sachlich zuständigen Organen vorzubereitenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfen beschränkt sich die Verantwortung des Ministeriums der Justiz auf die Prüfung ihrer Rechtsförmlichkeit, d. h. es hat darauf hinzuwirken, daß die vorgesehenen rechtlichen Regelungen von den maßgebenden verfassungsmäßigen Grundsätzen getragen sind und sich in die Rechtsordhung des Landes einfügen. Die Planung der Gesetzgebung über einen Zeitraum von fünf Jahren muß aufgegeben werden, da sie den Erfordernissen einer flexiblen Gesetzgebung nicht gerecht wird und den Gesetzgebungsprozeß in unnötiger Weise verbürokratisiert. Informationen Mit Wirkung vom 1. März 1990 wurde die ehemalige Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR im Zusammenhang mit der Neubestimmung ihrer Aufgaben zu einer Hochschule für Recht und Verwaltung umgebildet (vgl. GBl. I Nr. 8 S. 45). Die Hochschule hat u. a. die Aufgabe, eine juristische Ausbildung durchzuführen, deren Absolventen besonders für eine Arbeit in den Organen der staatlichen Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit befähigt sind; Mitarbeiter der Organe der staatlichen Verwaltung auf den Gebieten der Rechtswissenschaft, der Wirtschaftswissenschaft und der Verwaltungsorganisation weiterzubilden; zum wissenschaftlichen Vorlauf für die Gesetzgebung und andere Entscheidungen von Staatsorganen sowie für die Arbeit der staatlichen Verwaltung und der Justizorgane beizutragen ; unmittelbar an der Gesetzgebung durch eigene Vorschläge und Aufträge mitzuwirken. Als Rektor der Hochschule Wurde Prof. Dr. sc. Rolf S t e -ding nach seiner Wahl im Wissenschaftlichen Rat bestätigt. Gesetzgebung kann sich nur in Übereinstimmung mit der gesellschaftlichen Entwicklung vollziehen, die sich nicht in Pläne zwingen läßt. Jede Fraktion und jeder Abgeordnete muß- jederzeit und unabhängig von einer Planung das Recht haben, Gesetzesentwürfe einzubringen. Zur Arbeit in Personalangelegenheiten v Aus den angestrebten Änderungen in Struktur und Aufgaben der Justizorgane und aus den veränderten Anforderungen der in diesem Bereich Tätigen ergeben sich mit Notwendigkeit auch Veränderungen für die Arbeit in Personalangelegenheiten. Für künftige Personalentscheidungen können soziale Herkunft und parteipolitische Bindung keine Kriterien sein, sondern ausschließlich Fachkompetenz, Volksverbundenheit, Aufrichtigkeit, Integrität und Leistungsvermögen. Die Personalangelegenheiten sind von Einflüssen politischer Parteien, gesellschaftlicher Organisationen u. a. vollständig zu trennen. Die Kaderarbeit der zentralen Justizorgane läßt sich in der bisher praktizierten Form nicht mehr verwirklichen. Im Richterbereich sollten sich mit der Wiedereinführung der Berufung der Richter folgende Schwerpunkte der Fc rso-nalarbeit ergeben: Einführung eines neuen Vorbereitungsdienstes für ?tich-teranwärter mit der Möglichkeit, sie als Richter kraft Auftrags mit eingeschränkten Befugnissen tätig werden zu lassen; Abschluß des Vorbereitungsdienstes mit einer Prüfung und die sich anschließende erste Berufung als Richter auf Probe nach einheitlichen Kriterien, die Subjektivismus weitgehend ausschließen; Sicherung des bedarfsgerechten Einsatzes von Richtern auf Lebenszeit, wenn der vollständige Nachweis der fachlichen und persönlichen Befähigung erbracht wurde; Einbeziehung des Richterrates bzw. Dominanz der Entscheidungen des Rates für die Personalentscheidungen bei Beförderungen usw.; Prüfung der Möglichkeit der Bewerbung der Richter um ein höheres Amt (Ausschreibung freiwerdender Funktionen in der Rechtsprechung und Justizverwaltung). Hinsichtlich der Zulassung zum juristischen Hoch- und Fachschulstudium sollte angestrebt werden, die bisherige Delegierung zum Hoch- und Fachschulstudium aufzugeben und eine planmäßige Berufswerbung einzuführen, die Lenkung durch Ausschreibung freier Justizstellen zu ersetzen und anstelle des obligatorischen Justizpraktikums im Hoch-und Fachschulstudium fakultative Praktika anzubieten. Die konsequente Verwirklichung der Justizreform wird einen erheblichen Mehrbedarf an juristisch qualifizierten Kadern mit sich bringen. Die derzeit herangebildeten Juristen können bestenfalls den auch ohne jegliche Veränderungen entstehenden Bedarf abdecken. Eine bedeutende Erwei- terung des juristischen Ausbildungspotentials ist daher notwendig.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 89 (NJ DDR 1990, S. 89) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 89 (NJ DDR 1990, S. 89)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Grenzübertritt getätigt wurden. Dadurch kann unter anderem Aufschluß darüber gewonnen werden, ob die Tat zielgerichtet vorbereitet und realisiert wurde, oder ob die Entschlußfassung zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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