Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 466

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 466 (NJ DDR 1986, S. 466); 466 Neue Justiz 11/86 Erfahrungen aus der Praxis Führungsbeispiel Fürstenwalde heißt Rechtsprechung in hoher Qualität Im Kreisgericht Fürstenwalde würde in Vorbereitung des XI. Parteitages der SED unter Verantwortung des Ministeriums der Justiz ein Führungsbeispiel für die Anleitung der Rechtsprechung durch den Direktor des Kreisgerichts geschaffen. Die Ergebnisse wurden inzwischen dokumentiert und den Direktoren aller Kreisgerichte als Leitungsmaterial übergeben. Gegenstand dieses Führungsbeispiels ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Rechtsprechung und deren Einordnung in den Gesamtprozeß der territorialen Entwicklung, die Durchsetzung einer rationellen und effektiven Arbeitsweise am Gericht. In diesem Zusammenhang wurden Voraussetzungen zur Einbeziehung des Leitenden Sekretärs des Gerichts in die Leitungstätigkeit des Direktors geschaffen sowie für die Wahrnehmung der Verantwortung des Leitenden Sekretärs zur Anleitung der weiteren am Gericht tätigen Sekretäre. Die Annaberger Erfahrungen bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit und die sich daraus für die Gerichte ergebenden Aufgaben1 waren orientierend für die Herausarbeitung derartiger Leitungsanforderungen an den Direktor des Kreisgerichts. Die Kreisleitung der SED Fürstenwalde unterstützte die Arbeit am Führungsbeispiel. Das führte vor allem zur Konkretisierung der Informationspflichten seitens des Gerichts zu politisch-ideologischen Fragen, insbesondere bei der Durchsetzung der ökonomischen Strategie im Territorium. Verallgemeinernswerte Erfahrungen bei der Unterstützung der betrieblichen Leitung im Zusammenwirken mit dem Rat des Kreises gibt es vor allem im VEB Zementwerke Rüdersdorf bei der Verwirklichung einer vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Das Kreisgericht hat dort Verfahren verstärkt vor erweiterter Öffentlichkeit durchgeführt bzw. ausgewertet und der Betriebsleitung Erkenntnisse aus der Analyse der gerichtlichen Tätigkeit vermittelt. Auch bei der Erarbeitung notwendiger Leitungsfestlegungen auf diesem Gebiet und bei der Vermittlung von differenzierten Rechtskenntnissen gegenüber Werktätigen hat es mitgewirkt. Besondere Unterstützung erhielt das Schöffenkollektiv dieses Betriebes. Der Direktor des VEB Zementwerke Rüdersdorf wertete die Erfahrungen in Anwesenheit des Ministers der Justiz in einer betrieblichen Sicherheitskonferenz aus, an der auch Direktoren und Leitungsfunktionäre aus anderen Betrieben des Kreises teilnahmen. Im gemeinsamen Dokument des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz über die Aufgaben der Gerichte der DDR zur Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED werden alle Kreisgerichtsdirektoren verpflichtet, die Fürste.nwalder Erfahrungen zu verwirklichen/1 2 3 Höhere Anforderungen werden in diesem Zusammenhang an ihren Arbeitsstil gestellt.3 Bei der Erarbeitung des Führungsbeispiels Fürstenwalde ist das Kollektiv des Kreisgerichts gewachsen. Bedeutende Fortschritte wurden bei der Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung sowie dem Zusammenwirken der Justizorgane mit anderen Staatsorganen erreicht. Dazu gehört auch die Tagfertigkeit der Arbeit in den Geschäftsstellen des Gerichts. Für die Anleitung der Rechtsprechung durch den Direktor des Kreisgerichts wurden Grundsätze herausgearbeitet. Sie sind inzwischen in der Leitungstätigkeit des Kreisgerichtsdirektors Fürstenwalde verwirklicht. Dazu zählen vor allem: konkretes Herausarbeiten und Umsetzen der Anforderungen, die sich jeweils aus den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse, den zentralen und bezirklichen Beschlüssen und Leitungsdokumenten sowie den territorialen Aufgabenstellungen für die Rechtsprechung ergeben: Erläuterung und Umsetzung der sich aus den Beschlüssen der Partei sowie der zentralen und bezirklichen Anleitung ergebenden Aufgabenstellung, davon ausgehend die Befähigung der Richter zu einer Rechtsprechung in hoher politischer und juristischer Qualität, eingeordnet in die gesellschaftlichen Zusammenhänge des Territoriums; Analyse und Einschätzung der Rechtsprechung des Kreisgerichts sowie die Kontrolle der Durchsetzung zentraler und bezirklicher Orientierungen, die auf die Einheitlich- keit und hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung gerichtet sind; Auswertung der Rechtsmittelentscheidungen mit dem Ziel, darin enthaltene Orientierungen in der künftigen Arbeit zu beachten; regelmäßige Auswertung von Plenartagungen des Obersten Gerichts und der Fachrichtertagungen beim Bezirksgericht - sowie gründliche Vorbereitung auf diese Tagungen; Anleitung und Kontrolle der persönlichen Weiterbildung der Richter auf politischem und fachlichem Gebiet; Übermittlung von Problemen und Erkenntnissen aus der Rechtsprechung an die staats- und wirtschaftsleitenden Organe sowie differenziert an die gesellschaftlichen Bereiche im Kreis. Die Anleitung der Rechtsprechung schließt die eigene Spruchtätigkeit des Direktors zur Vorbildwirkung auf die Richter ein. Er hat dabei die Anforderungen an die erhöhte Qualität der Rechtsprechung mit einer politisch richtigen, juristisch exakten und alle Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Wirksamkeit ausschöpfenden Verfahrensbearbeitung zu verdeutlichen. Bewährt hat sich die regelmäßige Auswertung von Kreistagssitzungen und sonstige Informationen über Entwicklungsprobleme des Kreises. Dadurch - werden die Richter in die Lage versetzt, die Verfahren richtig in die gesellschaftlichen Zusammenhänge des Territoriums einzuordnen. So geschah das z. B. in Verfahren, die Tierverluste zum Inhalt hatten, in Mietrechtsverfahren und in solchen, in denen die Qualität von Waren eine Rolle spielte. Für den Direktor des Kreisgerichts wiederum sind ständige Informationen über die am Gericht anhängigen bedeutsamen Verfahren erforderlich. Das ermöglicht ihm, in Einzelfällen Hinweise für die Vorbereitung der Verhandlung (z. B. die Beachtung vorhandener Anleitungsmaterialien) und evtl, für sich ergebende Gerichtskritiken oder Hinweisschreiben sowie für die Auswertung des Verfahrens zu geben. Derartige Hinweise des Direktors zielen auf eine qualifizierte Bearbeitung der Prozesse unter strikter Wahrung der Eigenverantwortung des Richters, der das Verfahren bearbeitet. Die Durchsicht abgeschlossener Verfahren ist eine weitere bedeutsame Grundlage der Anleitungstätigkeit des Direktors. Sie ermöglicht ihm, eine sachbezogene Diskussion über die Arbeit der Richter in den Dienstbesprechungen zu führen. Daraus ergeben sich Schlußfolgerungen für notwendige Weiterbildungsmaßnahmen der Richter. In Einzelfällen werden danach u. U. dem Direktor des Bezirksgerichts Anregungen zur Kassationsprüfung unterbreitet. Die Kenntnis der konkreten Entscheidungen ermöglicht dem Direktor, gleichzeitig 'einzuschätzen, wie die zentralen und bezirklichen Anforderungen und Orientierungen zur Rechtsprechung beachtet werden. In Fürstenwalde bewährt sich, daß Einschätzungen und Analysen von den Richtern für ihr Aufgabengebiet auch von Sekretären in Vorbereitung von Dienstbesprechungen erarbeitet werden. Die Konzeption des jeweils verantwortlichen Richters in Vorbereitung einer Analyse wird vorher besprochen. Als notwendig hat sich für den Direktor erwiesen, sich einen eigenen Standpunkt zu den von seinen Richtern erarbeiteten Materialien zu bilden. Die jeweilige Wertung der eigenen Arbeit auf der Grundlage zentraler Vorgaben, die freimütige und kritische Diskussion über die Ergebnisse führt zu einem tiefen Eindringen in die konkrete Aufgabenstellung. Von besonderer Bedeutung für die Arbeit am Kreisgericht erweist sich der Arbeitsplan. In seine Ausarbeitung werden die Richter, Sekretäre und die weiteren Leiter der Struktureinheiten einbezogen. Sie unterbreiten Vorschläge und diskutieren gemeinsam den Entwurf des Arbeitsplans, in dem auch Orientierungen aus dem Plan des Bezirksgerichts, des Kreistages, des Rates des Kreises und dem Plan der Beratungen der Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane des Kreises berücksichtigt sind. Auf dieser Basis gelingt es auch, differenziert und langfristig die Teilnahme des Direktors des Kreisgerichts 1 Vgl. Rechtsarbeit Im Kreis Anriaberg, NJ 1985, Heit 2, S. 52 if. 2 Vgl. Gemeinsames Dokument des Obersten Gerichts und des Ministerium der Justiz über die Aufgaben der Gerichte der DDR zur Verwirklichung der Beschlüsse des XX. Parteitages, OG-Informatio-nen 1986, Nr. 4, S. 3. 3 Die auf dem XI. Parteitag der SED für die Leiter in der Volkswirtschaft gestellten Anforderungen gelten sinngemäß auch für die Direktoren der Gerichte. Vgl. dazu E. HoneCker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 27.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 466 (NJ DDR 1986, S. 466) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 466 (NJ DDR 1986, S. 466)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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