Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 435

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 435 (NJ DDR 1986, S. 435); Neue Justiz 11/86 435 Zusammenarbeit der Kreisgerichte mit den örtlichen Staatsorganen zur Festigung der Gesetzlichkeit Dr. KARL-HEINZ CHRISTOPH, Abteilungsleiter im Ministeriumder Justiz Die örtlichen Volksvertretungen haben, ausgehend von ihrem Verfassungsauftrag (Art. 81 Abs. 3) und gemäß dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR vom 4. Juli 1985 (§ 3 Abs. 5 GöV) die strikte Wahrung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit im Territorium als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu gewährleisten. Weitere Fortschritte auf diesem Gebiet und dauerhafte Ergebnisse sind auch davon abhängig, wie die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte noch enger mit den Justiz- und Sicherheitsorganen, mit den Leitern der Betriebe und Einrichtungen sowie den zahlreichen ehrenamtlichen Kräften, u. a. den Schöffen und den Sicherheitsaktiven in. den Betrieben, Wohngebieten und anderen gesellschaftlichen Bereichen Zusammenwirken. Diese Notwendigkeit eines einheitlichen und komplexen Wirkens der Staatsorgane, Betriebe und Genossenschaften, der Massenorganisationen und aller gesellschaftlichen Kräfte bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung und Sicherheit im Territorium wurde ausdrücklich anläßlich der Berichterstattung der Kreisleitung der SED Annaberg vor dem Sekretariat des Zentralkomitees der SED hervorgehoben.1 Beitrag der Kreisgerichte zur Festigung der Gesetzlichkeit Die Kreisgerichte leisten einen bedeutenden Beitrag zur Wahrung von Recht und Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit im Territorium. Sie tragen mit ihrer Rechtsprechung und der damit verbundenen Tätigkeit zum Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie und zur Herausbildung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen bei.1 2 Die weitere Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung und der gesamten Tätigkeit der Gerichte erfordert, jenen Fragen und Problemen noch stärker Beachtung zu schenken, die sich in Rechtsverletzungen und -kon-flikten widerspiegeln und über den Einzelfall hinaus Bedeutung besitzen. Erkenntnisse und Schlußfolgerungen, die sich aus der Feststellung von Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen und -konflikte, aus der Analyse der Rechtsprechung und der gerichtlichen Tätigkeit insgesamt sowie aus bedeutsamen Einzelverfahren ergeben, müssen über den Gerichtssaal hinausgetragen und für die politisch-ideologische Arbeit im Territorium nutzbar gemacht werden spwie in die Leitungstätigkeit der zuständigen staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen einfließen. Dem dient die planmäßige Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen und ihren Organen in den Stadt- und Landkreisen, zu der die Kreisgerichte gemäß § 17 GVG und gemäß § 56 GöV ausdrücklich verpflichtet sind. Gleichzeitig vermittelt das Zusammenwirken mit den örtlichen Staatsorganen den Gerichten über die politische, ökonomische und soziale Entwicklung im Territorium Kenntnisse, die wiederum Voraussetzungen für eine wirksame und effektive Tätigkeit der Gerichte sind. Berichterstattungen in den Volksvertretungen der Stadt-und Landkreise Gemäß § 17 Abs. 2 GVG und § 56 Abs. 3 GöV haben Direktoren und Richter der Kreisgerichte vor der-Volksvertretung, die sie gewählt hat, über die Erfüllung ihrer Pflichten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung zu berichten. Schwerpunktmäßig geben sie einen Überblick über die Erfüllung der Aufgaben der Gerichte und deren volksverbun- dene Arbeitsweise, besonders über die verantwortungsbewußte Mitwirkung der Schöffen als gleichberechtigte ehrenamtliche Richter. Als nützlich für die Arbeit der Volksvertretungen erweist sich, wenn siet solche Berichte regelmäßig, etwa jährlich, ent-gegennehmeh. So wird z. B. in den Kreisen Fürstenwalde, Eisenach und Eisenhüttenstadt verfahren. Dort erläutern die Direktoren der Gerichte jährlich in einer Tagung der Volksvertretung auf der Grundlage einer Einschätzung der Rechtsprechung jene Fragen, die für die Gesellschaftsentwicklung im Territorium Bedeutung besitzen. Sie beschränken sich nicht auf einen Tätigkeitsbericht, sondern geben gleichzeitig aus ihrer Sicht Anregungen zu Schlußfolgerungen und Maßnahmen für die Volksvertretung und ihre Organe zur Verbesserung der Rechtsarbeit und Rechtserziehung. Wichtig und interessant für Abgeordnete, Staatsfunktionäre und Leiter ist z. B., wenn konkret dargelegt wird, wie sich im Vergleich zum Stand in der DDR insgesamt im eigenen Kreis die Rechtskonflikte im Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht sowie die Strafsachen entwickelt und welche Besonderheiten und Schwerpunkte sich dabei herausgebildet haben, welche hauptsächlichen Ursachen und Bedingungen für Straftaten und Rechtskonflikte vom Gericht festgestellt wurden und welche Erfordernisse und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung bestehen und in der Leitungstätigkeit, bei Entscheidungen und ihrer Durchsetzung sowie in der politisch-ideologischen Arbeit berücksichtigt werden sollten. Verschiedentlich werden dabei auch Empfehlungen ausgesprochen, die sich an die Volksvertretung, ihre Organe und Abgeordneten, an Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen richten. Ausgangspunkt dafür sind beispielsweise neben Fragen aus dem Strafrecht, zur Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug Entlassener und zur Verbesserung der Arbeit mit kriminell Gefährdeten auch Probleme, die im Zusammenhang mit der Verwirklichung-des Arbeitsrechts, des Zivil- und des Familienrechts stehen. Der Direktor des Kreisgerichts Eisenach hat z. B. in seiner letzten Berichterstattung nach Erläuterung einiger Fragen des Familienrechts festgestellt, daß eine weitere Verbesserung der Vorbereitung der Jugendlichen auf die Ehe wesentlich zur Stabilisierung von Ehen beitragen könnte. Er empfahl daher zu gewährleisten, daß u. a. durch entsprechende Propagierung in den Volksbildungseinrichtungen die Eheschule im Kreis stärker genutzt und die Ehe- und Familienberatungsstelle durch die örtlichen Staatsorgane wirksamer gefördert wird. Andere Empfehlungen von Kreisgerichten zielten auf die Vertiefung der Zusammenarbeit der örtlichen Staatsorgane mit den Schiedskommissionen hin, z, B. im Interesse der konsequenten Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen, zur Verbesserung der Rechtsarbeit auf dem Gebiet der Dienstleistungen oder zur umfassenden Nutzung des Zivilrechts für die Verbesserung der Wohnbedingungen oder auf anderen Gebieten im Interesse der Gesetzlichkeit und der Wahrung der Rechte der Werktätigen. Das verdeutlicht die anspruchsvollen Aufgaben für ein Kreisgericht. Sie erfordern eine stets gewissenhafte Vorbereitung, insbesondere durch exakte analytische Arbeiten und kameradschaftliches Zusammenwirken mit den zuständigen Staatsorganen. 1 Vgl. S. Heger,' „Weiterer planmäßiger Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung nach dem XI. Parteitag der SED“, NJ 1986, Heft 6, S. 215. 2 Vgl. H.-J. Heusinger, „Impulse für die Arbeit der Gerichte und Staatlichen Notariate durch die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED“, NJ 1986, Heft 10, S. 390.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 435 (NJ DDR 1986, S. 435) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 435 (NJ DDR 1986, S. 435)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, zur Realisierung der jeweiligen Bearbeitungskonzeption erforderlichenfalls auch relativ langfristig Werbekandidaten aufzuklären und zu beeinflussen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Überprüfbarkeit ihrer gesellschaftlichen Stellung. Werber sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen.

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