Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 436

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 436 (NJ DDR 1986, S. 436); 436 Neue Justiz 11/86 Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung \ von Beschlüssen der Volksvertretungen Zunehmend bietet die komplexe Behandlung einzelner Aufgabengebiete in Tagungen der Kreistage die Gelegenheit, Erfahrungen und Schlußfolgerungen aus der Rechtsprechung in die Beratung einzubringen. So ergeben sich vielfältige Bezüge zur Arbeit der Gerichte in nahezu allen Bereichen der sozialistischen Kommunalpolitik, z. B. bei der Behandlung von Problemen des Wohnungsbaus, der Wohnraumvergabe oder der Wohnungswirtschaft, bei Tagungen zu Fragen der Dienstleistungen, des Handels und der Versorgung, zur Unterstützung der kommunistischen Erziehung der Jugend, zur Aus- und Weiterbildung oder zur Familienpolitik. Häufig geben die Direktoren ihre Stellungnahmen und Vorschläge in den Diskussionen auf solchen Tagungen ab. Noch wirksamer können sie ihre Pflicht zur Zusammenarbeit jedoch oft wahrnehmen, wenn die Hinweise des Gerichts den ständigen Kommissionen und jenen Organen rechtzeitig übermittelt werden, die für die Vorbereitung, die Verwirklichung und die Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse verantwortlich sind. In Beratungen solcher Gremien erhält das Gericht auch für seine eigene Tätigkeit verwertbare Informationen über die Gesellschaftsentwicklung im Territorium, über Anforderungen der sozialistischen Kommunalpolitik o. a. m. So erweist es sich sowohl für die Gerichte als auch für die örtlichen Staatsorgane als nützlich, wenn Vertreter des Gerichts, ggf. auch Schöffen, an Beratungen von ständigen Kommissionen oder deren Aktivs oder auch, soweit sie Mitglieder z. B. der Ständigen Kommission für Ordnung und Sicherheit sind, an deren Einsätzen in Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen teilnehmen und dort ihre Erfahrungen aus der Rechtsprechung einbringen. Eine besondere Verpflichtung zur Mitwirkung ergibt sich für die Kreisgerichte dann, wenn die örtlichen Volksvertretungen Tagungen vorbereiten oder durchführen, auf denen Fragen der Gesetzlichkeit, von Ordnung und Sicherheit, .der Rechtsarbeit und Rechtserziehung komplex behandelt werden. Das gilt entsprechend, wenn gemäß § 56 Abs. 2 GöV in Stadt- oder Landkreisen langfristige Programme für Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit im Territorium vorbereitet werden oder über deren Erfüllung Rechenschaft gelegt wird. Partner der Räte und Fachorgane In zahlreichen Kreisen haben sich in Übereinstimmung mit § 56 GöV enge Arbeitskontakte der Gerichte mit den Räten der Kreise und deren Fachorganen entwickelt. In diesem Rahmen erhalten Direktoren der Kreisgerichte z. B. die Möglichkeit, an der Behandlung für sie bedeutender Tagesordnungspunkte in Ratssitzungen teilzunehmen. So nimmt in Fürstenwalde unter diesem Aspekt der Kreisgerichtsdirektor an der Siteung des Rates des Kreises teil, wenn der Direktor eines Schwerpunktbetriebes dort zu Fragen der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit, zur Rechtsarbeit und Rechtserziehung Bericht erstattet. Hier kann der Kreisgerichtsdirektor aus der Sicht des Gerichts in der Diskussion Hinweise geben; gleichzeitig erhält er aber auch Anregungen für die eigene Tätigkeit. Auf verschiedenen Gebieten fu. a. Inneres, Wohnüngspoli-tik, Handel und Versorgung, Amt für Arbeit, Jugendhilfe) bestehen enge Kontakte von Richtern zu den zuständigen Ratsmitgliedern bzw. zu den Leitern der Fachorgane des Rates. Gute Erfahrungen gibt es z. B. aus der planmäßigen Zusammenarbeit mit den Fachorganen für Wohnungspolitik. In regelmäßigen Zusammenkünften, z. T. auch in gemeinsamen Dienstberatungen, informieren die Gerichte u. a. über Fragen der Mietrechtsprechung, über gerichtliche Zahlungsaufforderungen gegenüber Mietschuldnern, über die Anforderungen an Räumungsvollstreckungen. Die Fachorgane ihrerseits erläutern die im Volkswirtschaftsplan enthaltenen wohnungspolitischen Aufgaben, aktuelle Probleme der Wohnungspolitik und der Wohnraumlenkung u. a, m. Beraten werden auch Maßnahmen zur Zusammenarbeit bei der Erhöhung der Wirksamkeit gerichtlicher Verfahren. In manchen Kreisen wurden im Bezirk Neubrandenburg z. B. ausgehend von entsprechenden Festlegungen auf Bezirksebene Vereinbarungen zwischen Kreisgerichten und Ratsbereichen Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft über die Organisation der Zusammenarbeit und die gegenseitige Information abgeschlossen. Mit ähnlichen Vereinbarungen zwischen Kreisgerichten und Ämtern für Arbeit der Räte der Kreise wird auf eine größere Planmäßigkeit in der Zusammenarbeit bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Ministerrates der DDR zum gesellschaftlichen Arbeitsvermögen und der Materialien von Plenartagungen des Obersten Gerichts der DDR orientiert. Sie zielen darauf ab zu erreichen, daß noch wirksamer Einfluß auf die effektive Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens ausgeübt und so zum weiteren volkswirtschaftlichen Leistungsanstieg beigetragen werden kann. * Zu einer guten Zusammenarbeit auf Kreisebene in Erfüllung der Anforderungen des GöV gehört auch, daß der Vorsitzende oder Mitglieder des Rates von Gerichtsverfahren informiert werden, die ihren Verantwortungsbereich betreffen bzw. generelle Bedeutung für die Verwirklichung der sozialistischen Kommunalpolitik im Territorium besitzen. Unter den gleichen Voraussetzungen sollten sie auch Kenntnis von Gerichtskritiken, Hinweisschreiben und anderen gerichtlichen Maßnahmen erhalten. Unterstützung der Weiterbildung von Abgeordneten und Mitarbeitern örtlicher Räte in Rechtsfragen „Enge Verbundenheit mit den Werktätigen, Aufrichtigkeit, Konsequenz und Gerechtigkeit im Umgang mit den Menschen, eine wissenschaftliche Arbeitsweise, strikte Beachtung der Gesetze und hohe Staatsdisziplin sollten heute überall zum Berufsethos eines Funktionärs unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates gehören. “3 Eine Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Forderung ist die weitere Festigung der Rechtskenntnisse und des Rechtsbewußtseins der Staatsfunktionäre. Dazu tragen die Richter und auch Sekretäre der Gerichte bei, wenn sie Abgeordneten, Bürgermeistern und Mitarbeitern örtlicher Räte an Hand praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung die Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts erläutern. Solche Veranstaltungen sind besonders geeignet, durch Vermittlung des notwendigen Wissens über die Rechtsprechung und die damit verbundene Tätigkeit der Kreisgerichte, über die Aufgaben der Schöffen und Schöffenkollektive und die Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte, insbesondere der Schiedskommissionen in den Städten und Gemeinden, Ausgangspunkte für eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit der Gerichte und der örtlichen Staatsorgane im Kreis zu schaffen. Rechtserziehung und Rechtspropaganda sind darüber hinaus wichtige Gebiete für das Zusammenwirken der Gerichte mit den örtlichen Staatsorganen im Kreis. Die in der Verfassung (Art. 81, 83) verankerte und im GöV (§§ 3, 38, 56, 79) präzisierte Verantwortung der örtlichen Staatsorgane aller Ebenen für die weitere Festigung des Rechtsbewußtseins der Bürger wurde in diesem Sinne bekräftigt mit dem Hinweis des XI. Parteitages der SED auf „die Notwendigkeit, unsere Bürger noch besser mit dem in unserem Staat geltenden Recht und der sozialistischen Gesetzlichkeit vertraut zu machen“4 Die Gerichte ordnen ihre insbesondere auf den Erfahrungen aus der Rechtsprechung basierende rechtspropagandistische Tätigkeit in die von der Partei der Arbeiterklasse geführte politisch-ideologische Arbeit im Territorium ein. Im Rahmen, ihrer planmäßigen organisierten Öffentlichkeitsarbeit fördern sie dabei besonders in Schwerpunktbetrieben und festgelegten Führungsbeispielen den Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Sie führen Aussprachen mit Arbeitskollektiven, treten in Jugendforen und anderen rechtspropagandistischen Veranstaltungen auf. Entsprechendes gilt für 3 4 3 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 75. 4 Bericht der Antragskommission an den XI. Parteitag, Berichterstatter: H. Dohlus, ND vom 21. April 1986, S. 14. I-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 436 (NJ DDR 1986, S. 436) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 436 (NJ DDR 1986, S. 436)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den Rechtspflegeorganen gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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