Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 148

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 148 (NJ DDR 1986, S. 148); 148 Neue Justiz 4/86 Sicherheit ableiten lassen. Diese Informationen haben zu-' gleich Bedeutung für die überzeugende und konkrete Gestaltung der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit in dem jeweiligen Bereich. In den Strafverfahren, vorrangig in bedeutsamen Verfahren, hat sich die konzeptionelle Arbeit bewährt. Sie ist die Grundlage, um mit der Anwendung rechtlicher Maßnahmen in ihrer ganzen Komplexität zu wirksamen Veränderungen beizutragen. Die konzeptionelle Arbeit ermöglicht es den Staatsanwälten, mit den rechtlichen Mitteln bzw. den Aufsichtskompetenzen zielstrebiger auf die sorgfältige Untersuchung der die Straftat begünstigenden Rechtsverletzungen durch das Ermittlungsorgan Einfluß zu nehmen und zu sichern, daß in notwendigen Fällen staatliche Kontrollorgane einbezogen werden, um Verantwortungen exakt zu klären und die Ursachen derartiger Rechtsverletzungen festzustellen. Eine qualifizierte Ermittlung und Bearbeitung jeder Strafsache schließt ein, daß neben der Prüfung und Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit auch präzise persönliche Verantwortlichkeiten für rechtsverletzende begünstigende Bedingungen untersucht und durchgesetzt werden. Angesichts der wachsenden Anforderungen an die Wirkung unserer Arbeit haben wir uns auch darauf konzentriert, die ideologischen Haltungen zu den Rechtsverletzungen noch differenzierter und umfassender sichtbar zu machen. Es fördert die Auseinandersetzung in den Kollektiven und die Bereitschaft zur aktiven Durchsetzung des sozialistischen Rechts, wenn die einer Maßnahme der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht innewohnende Kritik stets in einem angemessenen Verhältnis zu den jeweiligen fehlerhaften ideologischen Positionen steht. Wir dürfen nie aus dem Auge verlieren, daß gute Ergebnisse bei der Festigung der Gesetzlichkeit sich mit auf eine aufgeschlossene, vertrauensvolle und kameradschaftliche Atmosphäre gründen, die natürlich Konsequenz und Parteilichkeit einschließt. Ebenso wichtig ist es, die Frage zu beantworten, wodurch die Rechtsverletzung möglich wurde, die die Straftat begünstigte. Derartige Pflichtverletzungen sind immer personenbezogen, und es ist deshalb unausweichlich, darauf mit Mitteln der individuellen Verantwortlichkeit differenziert zu reagieren. Wurden die Fragen der persönlichen Verantwortlichkeit in den Untersuchungen zu den straftatbegünstigenden Rechtsverletzungen nicht eindeutig beantwortet, hat der Staatsanwalt die Pflicht, sie im Zusammenwirken mit den Partnerorganen im Rahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht zu klären. Staatsanwaltschaftliche Aktivitäten, die in der Auseinandersetzung mit festgestellten Rechtsverletzungen die Frage nach der individuellen Verantwortlichkeit ob strafrechtlich oder außerstrafrechtlich offenlassen, vermögen keine wesentlichen Veränderungen auszulösen. Die konkrete Feststellung der Verantwortlichen wird deshalb immer mehr zu einer entscheidenden Vorfrage der Anwendung von Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht. Diese lösen dann nachhaltige Wirkung aus, wenn sie allseitig auf einen hinreichend klaren Sachverhalt gestützt sind, Rechtsverletzungen konkret nachgewiesen und ■ die Rechtsverletzer eindeutig festgestellt und benannt werden. Es zeigt sich immer wieder, daß in der Wahrheit der unseren Maßnahmen zugrunde liegenden Feststellungen ihre Überzeugungskraft und Autorität liegt. Dabei geht es um die Darstellung der auf die konkreten Rechtsnormen bezogenen Umstände und die Auseinandersetzung damit. Wir haben mit entsprechenden Sachverhaltsdarstellungen das Zentrum der Auseinandersetzung und die Stoßrichtung der zu fordernden Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit zu bestimmen. Im Bezirk Schwerin haben wir uns zum Ziel gesetzt, notwendige Aufsichtsmaßnahmen und differenzierte Öffentlichkeitsarbeit in einem Strafverfahren in der Regel bis zur Anklageerhebung zu bewältigen, um die Nachhaltigkeit unseres Einflusses zur Einschränkung der Wiederholbarkeit von Rechtsverletzungen zu verstärken. Berichtigungen In dem Beitrag von R. Beckert, Prüfungsprflichten und Entscheidungen des Gerichts im Eröffnungsverfahren", NJ 1986, Heft 1, S. 15 ff., müssen auf S. 19, linke Spalte, die 8. und 9. Zeile von oben (2. Kommandostrich) ersatzlos gestrichen werden. In dem Beitrag von I. Fritsche/J. Haedrich, .Schadenersatzpflicht des Betriebes, Versicherungsschutz und arbeitsrechtliche materielle Verantwortlichkeit", NJ 1986, Heft 3, S. 94 ff. muß es auf S. 95, linke Spalte, 35. Zeile von oben richtig heißen: der Nachweis einer Pflichtverletzung des Betriebes ist nicht erforderlich. Die Leitung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt Dr. ROLAND MÜLLER, Abteilungsleiter, und HANS PETER HOFMANN, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Seit dem 1. September 1985 ist die Anweisung 1/85 des Gene-ral'staatsanwalts der DDR „Die Leitung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt“ wirksam. Sie trat an die Stelle der bis dahin gültigen Anweisung aus dem Jahre 1975.1 Diese bewährte Regelung wurde entsprechend den höheren Anforderungen an die Qualität staatlicher Leitungstätigkeit, wie sie sich aus dem erreichten Stand und den Perspektiven der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR für das spezifische Gebiet der Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten ergeben, vervollkommnet. Die 11. Tagung des Zentralkomitees der SED bekräftigte erneut, daß „sich der demokratische Zentralismus in der dialektischen Einheit seiner beiden Seiten mehr denn je als Wesenselement unserer konstruktiven, auf die allseitige Entwicklung der Schöpferkräfte des Volkes gerichteten Politik“ erweist.1 2 3 Diese grundlegende Erfahrung stellt eine ständige Herausforderung an die Qualität der Arbeit der staatlichen Organe dar. Die neue Anweisung trägt der Tatsache Rechnung, daß sich in den zurückliegenden zehn Jahren die gesamte Tätigkeit des sozialistischen Staates qualifiziert hat. Auf dem Gebiet der Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten findet das seinen konzentrierten Ausdruck in den Anna-berger Erfahrungen. Sie beruhen darauf, daß „auf allen Gebieten die Verwirklichung der Parteitagsbeschlüsse aufs engste mit der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit verbunden“ ist.3 Ausgehend davon wurde den Staatsanwälten die Aufgabe gestellt, auf dem Hauptfeld ihrer Tätigkeit, der Leitung des Kampfes gegen Straftaten, insbesondere die Leitung des Ermittlungsverfahrens weiter zu qualifizieren, um im Zusammenwirken mit den Partnerorganen noch größere gesellschaftliche Wirkungen zu erzielen. Die Anweisung 1/85 dient der umfassenden Realisierung der gesetzlichen Bestimmungen für das Ermittlungsverfahren. Sie orientiert die Staatsanwälte auf Schwerpunkte bei der Leitung des Ermittlungsverfahrens. Im Mittelpunkt steht die Erhöhung der Qualität der Arbeitsergebnisse. Entsprechend dem Verfassungsauftrag der Staatsanwälte (Art. 97) heißt das in erster Linie, die Gesetzlichkeit in ihrer eigenen Arbeit strikt zu wahren und dadurch die entscheidende Grundlage für hohe Qualität und Wirksamkeit zu schaffen. Wir lassen uns dabei von dem Grundsatz leiten, daß die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Großen wie im Kleinen das Vertrauen der Bürger zum sozialistischen Staat stärkt und die Autorität der Justizorgane festigt. Unsere Einflußnahme auf die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit vollzieht sich bei der. Erfüllung von zwei eng miteinander verbundenen Aufgaben: zum einen durch die Aufsicht darüber, daß jede Straftat aufgeklärt und der Grundsatz der Unumgänglichkeit staatlicher Reaktion auf kriminelle Handlungen verwirklicht wird, und zum anderen durch die Aufsicht über die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen des Strafverfahrens. Es ist ein Anliegen der neuen Anweisung, die Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren noch wirksamer zur Geltung zu bringen. Sie ist darauf gerichtet, die geistigkonzeptionelle Arbeit zu verstärken und den Einsatz des staatsanwaltsdhaftlichen Zeitfonds für die Leitung des Ermittlungsverfahrens zu vergrößern. Im praktischen Handeln der Staatsanwälte und Mitarbeiter der Untersuchungsorgane hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, daß mit einer hohen Qualität jedes einzelnen Verfahrens auf rationellste Weise die erforderlichen vorbeugenden Wirkungen zu erzielen sind. Die Anweisung 1/85 zielt darauf ab, die bewährte Zusammenarbeit mit den Partnerorganen, insbesondere den Untersuchungsorganen, unter strikter Wahrung der Eigenverantwortung jedes Organs weiter zu festigen. Ohne ein auf dieser Grundlage gestaltetes enges Zusammenwirken, das 1 Anweisung 1/75 des Generalstaatsanwalts der DDR vom 4. August 1975. Vgl. dazu G. Wendland ln NJ 1975, Heft 23, S. 671 ff., und R. Müller ln NJ 1976, Heft 7, S. 193 ff. 2 W. Jarowlnsky, Aus dem Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1985, S. 57. 3 Vgl. Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 857, und die Materialien in NJ 1985, Heft 2, S. 52 ff.; Heft 9, S. 367 ff.; Heft 11, S. 430 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Persönlichkeit des Beschuldigten ergeben, können sich Veränderungen im abschließenden Teil des Vernehnungsprotokolls erforderlich machen. Derartige spezifische Umstände sind. Der Beschuldigte ist nicht in der Lage, Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Zeitverhältnis im Vernehmungsunterbrechungen unter Angabe der Uhrzcit in das Protokoll an der Stelle aufgenommen werden, wo sie im Vernehmungsablauf eintrcten.

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