Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 57

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 57 (NJ DDR 1986, S. 57); Neue Justiz 2/86 57 gäbe des Gesetzbuchs und überhaupt in Zukunft zu vervollkommnen. Faktisch geht es darum, all das zu überprüfen, was zur Zeit außerhalb des Gesetzbuchs bleibt. Beispielsweise kann es sich um Akte handeln, die zwar in das Gesetzbuch gehören, gegenwärtig dafür aber noch nicht reif sind. Es können aber auch Akte sein, die überhaupt nicht in das Gesetzbuch gehören, z. B. weil sie zeitweiliger Natur sind, einmalige Handlungen betreffen, keine allgemeine Bedeutung haben, häufiger Veränderung unterliegen oder gegenwärtig zur Kompetenz der Unionsrepubliken oder Ministerien und Ämter der UdSSR gehören. Man muß auch in Betracht ziehen, daß Beschlüsse der Regierung der UdSSR, die jetzt nicht Eingang in das Gesetzbuch finden, weil sie nicht als „äußerst wichtig“ angesehen werden, eines Tages anders beurteilt werden und dann natürlich Eingang in das Gesetzbuch finden müssen. Nicht weniger wichtig ist es, Ordnung dahingehend zu schaffen, welche Bestimmungen überhaupt nicht in das Gesetzbuch aufgenommen werden, obwohl sie zur geltenden Gesetzgebung gehören und auch weiterhin genutzt werden müssen. Auch sie müssen von all dem gesäubert werden, was nicht mehr wirksam ist, müssen in eine überschaubare Form gebracht werden. Es darf nicht so sein, daß die Gesetzgebung, die Gegenstand des Gesetzbuchs ist, vervollkommnet wurde, während jene, die außerhalb bleibt, nicht in Ordnung gebracht wird. Denn daraus würde für die Gesetzlichkeit nur Schaden entstehen. Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR und der Ministerrat der UdSSR beauftragten das Ministerium der Justiz der UdSSR, die Materialien bereits herausgegebener Teile des Gesetzbuchs der UdSSR in Übereinstimmung mit den Grundprinzipien der Zusammenstellung des Gesetzbuchs, wie sie im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU, des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR und des Ministerrates der UdSSR vom 23. März 1978 festgelegt sind, zu novellieren. In diesem Sinne hat das Ministerium der Justiz der UdSSR Materialien für die Erneuerung einiger Bände des Gesetzbuchs vorbereitet. Dabei trat eine Reihe von Fragen auf, die das Ministerium der Justiz nicht entscheiden kann, da das Gesetzbuch seiner Rechtsnatur nach ein offizielles Dokument des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR und des Ministerrates der UdSSR ist. Fragen entstehen bei der Entscheidung über die Aufnahme bereits ergangener Gesetzgebungsakte in das Gesetzbuch (z. B. ob ein gemeinsamer Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR als „äußerst wichtig“ oder ob ein Beschluß des Ministerrates als „allgemein normativ“ zu bezeichnen ist). Das Ministerium der Justiz ist auch nicht berechtigt, eine Entscheidung über die Entfernung von Materialien aus dem Gesetzbuch zu treffen, etwa weil diese ihre Wirkung infolge späterer Gesetzgebung verloren haben usw. Unter Berücksichtigung dessen bestimmte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR im Beschluß vom 16. April 1985 „Über die Beendigung der Herausgabe des Gesetzbuchs der UdSSR und über die weitere Realisierung des Planes der Vorbereitung von Gesetzgebungsakten der UdSSR und von Beschlüssen der Regierung der UdSSR für die Zeit von 1983 bis 1985 “5, daß dem Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR und dem Ministerrat der UdSSR Vorschläge über die Organisation der Arbeit zur Novellierung des Gesetzbuchs der UdSSR im Zusammenhang mit der Herausgabe neuer Akte zu unterbreiten sind. (Gekürzte Fassung des Beitrags „Die Vorbereitung des Gesetzbuchs der UdSSR ein wichtiger Schritt zur Vervollkommnung der Gesetzgebung auf der Grundlage der Verfassung der UdSSR“, in: Sozialistitscheskaja sakonnost 1985, Hßft 10, S. 8 ff.; Übersetzung von Rüdiger P ant el, Berlin) 5 Mitteilungen des Obersten Sowjets der UdSSR 1985, Nr. 17. S. 286 (russ.). Neue Rechtsvorschriften Staatliche Wohnraumlenkung im Interesse der Bürger Dr. HERBERT KERN, Staatssekretär im Ministerium der Justiz Die Wohnungspolitik des sozialistischen Staates ist Bestandteil seiner Sozialpolitik, in deren Mittelpunkt der Mensch und sein Wohlergehen steht. Durch das umfassende Wohnungsbauprogramm, durch die Instandsetzung, Instandhaltung, Modernisierung und den Um- und Ausbau von Wohnungen sind für die Bürger gute Wohnbedingungen geschaffen worden, die die Lebensqualität in der DDR mitbestimmen. Die Lösung der Wohnungsfrage als soziales Problem bis zum Jahre 1990 erfordert jedoch, den Wohnungsfonds zur besseren Befriedigung der Wohnbdürfnisse der Bürger voll zu nutzen und gerecht zu verteilen. Dabei sind insbesondere die Wohnverhältnisse von Familien mit drei und mehr Kindern zu verbessern. Mit dieser Zielstellung und zur weiteren rechtlichen Ausgestaltung der staatlichen Lenkung des Wohnraums wurde die VO über die Lenkung des Wohnraumes WLVO vom 16. Oktober 1985 (GBl. I Nr. 27 S. 301) nebst Durchführungsbestimmung vom gleichen Tage (GBl. I Nr. 27 S. 308) erlassen. Beide Rechtsvorschriften sind am 1. Januar 1986 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die WohnraumlenkungsVO vom 14. September 1967 (GBl. II Nr. 105 S. 733) mit ihren Nachfolgeregelungen außer Kraft getreten. Die neue WLVO, die bewährte Regelungen der alten WLVO und praktische Erfahrungen bei deren Anwendung in sich aufnimmt und weiterentwickelt, ist insbesondere darauf gerichtet, die Leitung und Planung auf dem Gebiet der Wohnungspolitik entsprechend den wachsenden Anforderungen an die Tätigkeit der staatlichen Organe weiter zu qualifizieren, insbesondere die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte für eine gerechte Verteilung und effektive Nutzung des Wohnraums in Übereinstimmung mit §§ 3 Abs. 3, 28, 46 und 67 GöV konkret auszugestalten; das Recht der Bürger auf Mitwirkung an der Leitung und Planung auf dem Gebiet der Wohnungspolitik sowie an der Kontrolle über die Verteilung und Nutzung von Wohn-raum weiter auszubauen. Differenzierte Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Staatsorgane Die WLVO legt für die Staatsorgane aller Ebenen differenzierte Aufgaben und eindeutige Kompetenzen auf dem Gebiet der Wohnungspolitik fest. Die Räte der Bezirke haben für den Zeitraum eines Fünfjahrplans die grundsätzlichen Aufgaben für die Wohnraumlenkung und Wohnraumbewirtschaftung zu erarbeiten und den Bezirkstagen zur Beschlußfassung vorzulegen (§ 28 GöV; § 5 Abs. 1 WLVO). Die grundsätzlichen Aufgaben sind hinsichtlich der Wohnraumlenkung auf die Erhöhung der sozialpolitischen Wirkung, die Gewährleistung der Entwicklung der materiellen Produktion und die Sicherung der volkswirtschaftlichen Ziele im Territorium zu richten. Im Interesse der Sicherung einer einheitlichen Entwicklung im Bezirk obliegt die Festlegung von Dringlichkeitskriterien und Belegungsnormativen bei der Wohnraumvergabe nicht mehr wie bisher den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, sondern ist jetzt im Rahmen der grundsätzlichen Aufgaben durch die Bezirkstage zu beschließen. Die Bezirkstage legen darüber hinaus Maßnahmen zur Instandsetzung und Instandhaltung, zur Modernisierung, zum Um- und Ausbau, zur Rekonstruktion, zur Erweiterung des Wohnungsbestandes und zu dessen Nutzung entsprechend der geplanten gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Entwicklung im Bezirk fest. Schließlich haben die Bezirkstage darüber zu entscheiden, ob und welchen Schwerpunktbetrieben und weiteren Betrieben mit Werkwohnungen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Wohnraumlenkung übertragen werden (§ 5 Abs. 2, 3. Stabstrich i. V. m. § 27 Abs. 1 WLVO und §§ 2 und 3 der DB zur WLVO). Die Übertragung wohnraumlenkender Befugnisse auf Betriebe erfolgt also nicht wie bisher kraft Rechtsvorschrift, sondern auf der Grundlage von Beschlüssen der Bezirkstage. Das entspricht der Verantwortung der Volksvertretungen und sichert die einheitliche Lenkung des gesamten Wohnraums im Territorium.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 57 (NJ DDR 1986, S. 57) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 57 (NJ DDR 1986, S. 57)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, Artikel Strafgesetzbuch und und gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die rechtlichen Grundlagen für den Vollzug der Untersuchungshaft in der Deutschen Demokratischen Republik sind: die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten ist von äußerster Wichtigkeit. Es sind daher besonders alle operativen Möglichkeiten zu erfassen ünd zu nutzen, um entsprechende operative Materialien entwickeln zu können und größere Ergebnisse bei der Aufklärung der Mitarbeiter und Objekte Staatssicherheit , ins- und anschließend im Strafvollzug ich auch konkret auf die besonderewährend der Untersuchungshaft zu realisieren.

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