Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 213

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 213 (NJ DDR 1978, S. 213); Neue Justiz 5/78 213 lohn der Männer bei gleicher Tätigkeit prozentual erheblich niedriger ist.33 Er beträgt in Frankreich 87,8 Prozent Australien 78,4 Prozent Dänemark 75,7 Prozent BRD 70,0 Prozent Schweiz 63,8 Prozent Großbritannien 60,5 Prozent USA 60,5 Prozent Japan 50,2 Prozent Die Diskriminierung der Frauen bei der Entlohnung führt automatisch zu geringeren Renten. Da Frauen mangels hinreichender Sozialeinrichtungen in der Regel ihre Arbeit unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen, fehlen ihnen darüber hinaus Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung. Auch derartige Praktiken, wie die des Gerling-Konzerns in der BRD, der männliche Beschäftigte bis zu 60 Jahren in die Versorgungskasse aufnimmt, Frauen aber nur bis zum 50. Lebensjahr, wurden bis jetzt vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen nicht unterbunden.3* Alles in allem erhalten z. B. in der BRD Männer im Durchschnitt nach einem vollen Arbeitsleben 80 Prozent mehr Altersrente als Frauen.® Alarmierend sind die über dieses Maß noch hinausgehenden Benachteiligungen ausländischer Arbeiterinnen und der Frauen mit Teilzeitbeschäftigung und Heimarbeit, für die es z. B. in der BRD in den wenigsten Branchen Tarifverträge gibt, geschweige denn die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Anwendung finden. Das ist um so schlimmer, als gerade in diesen Bereichen die Arbeitsbedingungen oftmals frühkapitalistischen Zuständen gleichen und hart erkämpfte Arbeitsschutzbestimmungen negiert werden.33 * Allgemein bekannt ist schließlich, daß in sämtlichen kapitalistischen Staaten bei insgesamt steigender Anzahl der Arbeitslosen die Arbeitslosenrate der Frauen stets beträchtlich höher ist als die der Männer. Von den über 6 Millionen Erwerbslosen in den EWG-Staaten sind mehr als 41 Prozent Frauen. Der jährliche Zuwachs an weiblichen Arbeitslosen ist mehr als doppelt so groß wie bei den Männern.37 Kampf progressiver Kräfte um Gleichberechtigung der Frau Angesichts dieser Situation werden in den kapitalistischen Ländern immer mehr Frauen aktiv: sie engagieren sich in Bürgerinitiativen, treten in Streikaktionen auf, üben internationale Solidarität gegen Unterdrückung, Diskriminierung und Friedensgefährdung. In diesem Kampf der demokratischen Kräfte nehmen vor allem die Aktionen der organisierten Arbeiterinnen zu. Der Kampf um die Befreiung der Frau gehörte seit jeher zum Aktionsprogramm der kommunistischen Parteien.38 Schon immer ging es ihnen darum klarzustellen, daß „jedes Ringen um die Gleichberechtigung der Frau Teil des KlassenkarSpfes“ ist, daß eine demokratische Frauenpolitik auf das engste mit den Ggenwarts- und Zukunftsinter- essen der Arbeiterklasse vei bunden ist.39 Unmißverständlich arbeitete die DKP in allen ihren Stellungnahmen und Aufrufen heraus, daß jeder Schritt zur Durchsetzung demokratischer Rechte für die Frauen „eng verbunden ist mit der Bewegung gegen die Macht des Großkapitals“, weil die Ui Sachen der Diskriminierung in „der Ausbeutung und Unterdrückung von Millionen durch eine Handvoll Millionäre“ liegt. Kampf um Lohngleichheit, Chancengleichheit in Aus- und Weiterbildung sowie Sofortmaßnahmen zum Schutz der Familie wurden als zu erkämpfende Nahziele auf die Tagesordnung gestellt. Im Entwurf des Parteiprogramms der DKP werden diese For- derungen erneut mit Nachdruck erhoben.40 * In gleicher Weise hat die Kommunistische Partei Groß- britanniens vor allem in den letzten Jahren den Problemen der Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So verabschiedete sie auf dem XXXIII. Parteitag im Jahre 1973 eine Resolution über „Den Kampf für die Rechte der Frau“, und wenig später beriet eine Landeskonferenz der Partei die „Charta der werktätigen Frauen“. Auch hier wird eine generelle Einschätzung der gesellschaftlichen Ursachen für die Diskriminierung mit einem konkreten Kampfprogramm verbunden, das vorrangig auf die Realisierung sozialer Rechte als Grundlage für reale politische Rechte gerichtet ist. Die Französische Kommunistische Partei hat ein Rahmengesetz zur Förderung der Frau und Familie ausgearbeitet, das 84 konkrete Vorschläge enthält, für die im Parlament gezielt Aktionen durchgeführt werden. In ähnlicher Weise widmete sich die Italienische Kommunistische Partei erneut den Problemen der Frau. Als Zielstellungen proklamierte sie die Durchsetzung der Mitbestimmung der Frauen in allen Bereichen des Lebens, vor allem in örtlichen Vertretungsgremien und Betriebsräten, Konsultationen der Regierung und des Parlaments mit Vereinigungen von Frauen bei der Behandlung von Fragen der Gleichberechtigung, die Kontrolle der Regierung über die Anwendung geltender Rechtsnormen zur Gleichberechtigung u. a. m.*i Zur Verwirklichung der Aktionsprogramme der kommunistischen Parteien wird eine breite politische Aufklärungsarbeit geleistet, die zunehmend Früchte trägt. Die Tatsache, daß ein Drittel der Mitglieder nahezu aller kommunistischen Parteien in den kapitalistischen Staaten Frauen sind, zeugt von dem zunehmenden politischen Engagement der Frauen in allen Sphären des gesellschaftlichen Lebens. Auch der Anteil der Frauen, die sich gewerkschaftlich organisieren, wächst. Zu spürbar sind die Diskriminierungen für den einzelnen, zu nachhaltig die Forderungen nach realer Gleichberechtigung durch progressive Kräfte und auch zu notwendig ist die Arbeitskraft der Frau für den kapitalistischen Unternehmer, als daß die bürgerlichen Regierungen die Probleme der Gleichberechtigung aus ihrer Politik ausklammern könnten. Hinzu kommt, daß sich bürgerliche Parlamente mehr und mehr vor die Aufgabe gestellt sehen, der wachsenden Ausstrahlungskraft des realen Sozialismus auf die Forderungen demokratischer Kräfte auch hinsichtlich der Schaffung realer Grundlagen für eine Verwirklichung der Gleichberechtigung zu begegnen. So ist es sicherlich ein Fortschritt, daß die Enquete-Kommission des BRD-Bundestages in ihrem Zwischenbericht im Mai des vergangenen Jahres kritisch herausgearbeitet hat, daß die Frauen auf allen Gebieten dem der Bildung, der Arbeit und der Politik nach wie vor benachteiligt sind und z. B. über Fragen der Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten oder über eine Grundkonzeption einer eigenständigen Altersversicherung der Frau diskutiert wurde.42 Bemerkenswert ist auch die in Österreich veröffentlichte Enquete zum Thema „Chancengleichheit der Mädchen in Metallberufen“ initiiert von der österreichischen Arbeiterkammertagung und der Gewerkschaft Metall und Bergarbeiter , mit der ein weiterer Beweis für die Diskriminierung der Frauen hinsichtlich der Erlernung zukunftsträchtiger Berufe erbracht wurde.43 In der Tendenz werden nicht mehr nur Einzelfragen der Bildung, Arbeit oder der Familie, sondern diese Probleme in ihrer Verflechtung behandelt. Auch darin äußert sich der Einfluß der rechtlichen und faktischen Gleichberechtigung von Mann und Frau im Sozialismus, die die Schaffung realer Voraussetzungen zur Übereinstimmung der Aufgaben der Frau als aktiv tätiges Gesellschaftsmitglied im Lernprozeß, im Beruf und als Mutter zum Inhalt hat. Es gilt jedoch, sich darüber im klaren zu sein, daß derartige Tendenzen und solche z. B. im o. g. Bericht der Enquete-Kommission des BRD-Bundestages vorgeschlagenen Schritte wie die Einführung eines Bildungsurlaubs;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 213 (NJ DDR 1978, S. 213) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 213 (NJ DDR 1978, S. 213)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zuzusenden Weisungen der am Strafverfahren beteiligten Organe in Bezug auf die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges sind umgehend durchzusetzen, wenn sie nicht gegen die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. iC; Für den sauberen und ordentlichen Zustand der persönlichen Bekleidung Verhafteter sind die Mitarbeiter des operativen Vollzuges, Referat -Transport, verantwortlich.

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