Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 214

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 214 (NJ DDR 1978, S. 214); 214 Neue Justiz 5/78 für Hausfrauen, Konzeptionen zur Revidierung des Rollenbildes der Frau und zu einer gesellschaftlichen Aufwertung der Mutter selbstverständlich Reformen innerhalb des kapitalistischen Gesellschaftssystems sind. Sie können also bestenfalls vorübergehende Verbesserungen für die Werktätigen bringen, jedoch keineswegs die gesellschaftliche Wurzel der Ungleichheit beseitigen. 1 Vgl. hierzu K. Marx, „Das Kapital, Erster Band“, in: Marx/ Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1962, S. 258. 2 Vgl. F. Engels, „Worum es in der Türkei wirklich geht“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 9, Berlin i960, S. 17. 3 Deutscher Text in: UNO-Bilanz 1967/68, Berlin 1968, S. 14. 4 Vgl. u. a. Konvention über die politischen Rechte der Frau vom 20. Dezember 1952 (GBl. DDR II 1974 Nr. 9 S. 162), Konvention über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau vom 20. Februar 1957 (GBl. DDR II 1974 Nr. 18 S. 351), ILO-Uberein-kommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (GBl. DDR II 1976 Nr. 1 S. 13). Näheres zu den Aktivitäten der UNO zur Förderung und zum Schutz der Rechte der Frauen bei E. Oeser in NJ 1975, Heft 15, S. 435 ff., und H. Kuhrig, Die Gleichberechtigung der Frauen in der DDR (Schriftenreihe des DDR-Komitees für Menschenrechte), Berlin 1973, Dokumentenanhang. 5 Deutscher Text in: UNO-Bilanz 1975/76 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheft 1976), S. 192. 6 Im Weltaktionsplan für diese Dekade nehmen die Fragen der Berufstätigkeit der Frau einen bedeutsamen Platz ein. Es heißt dort u. a.: „Ein wichtiges Ziel dieses Plans ist es, für weibliche Arbeiter gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und Behandlung sowie ihre Einbeziehung in das Arbeitskräftepotential zu sichern in Übereinstimmung mit anerkannten internationalen Standards, die das Recht auf Arbeit, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, gleiche Arbeits- und Förderungsbedingungen anerkennen.“ (Deutscher Text in: Informationen des wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ bei der Akademie der Wissenschaften der DDR, Heft 4/ 1975.) 7 Verfassungstexte der genannten Staaten in: Die Verfassungen der nicht-kommunistischen Staaten Europas, München 1975. 8 Vgl. hierzu K. Marx/F. Engels, „Manifest der Kommunistischen Partei“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 477; K. Marx, „Zur Judenfrage“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1961, S. 367. 9 K. Marx, „Das Kapital, Erster Band“, a. a. O., S. 316. 10 Vgl. Neue Zürcher Zeitung vom 25. November 1977. 11 Vgl. dazu W. Artzt in NJ 1957, Heft 20, S. 651 ff. 12 Vgl. dazu „Vor dem Grundgesetz gleich - zur Gleichberechtigung der Frau in der Rechtsentwicklung“, Deutsche Volkszeitung (Düsseldorf) vom 30. Januar 1975. 13 Vgl. dazu M. Soemann, „Hindernisse bei der Berufs- und Arbeitsplatzwahl“, Deutsche Volkszeitung vom 10. März 1975; G. Baecker, „Zum Problem des Bildungsdefizits von Frauen ln der BRD“, Gewerkschaftliche Monatshefte (Köln) 1976, Heft 3, s. 21 ff. 14 Vgl. F. Pöggeler, „Zwischen Emanzipation und Partnerschaft“, Die politische Meinung (Bonn) 1975, Nr. 160, S. 61 bis 73. 15 Vgl. „Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld“, Der Tagesspiegel (Berlin[West]) vom 8. Juni 1975. 16 Vgl. dazu M. Soemann, a. a. O. 17 Vgl. „Frauen im Kapitalismus der Kampf geht weiter“, Weg und Ziel (Wien) 1977, Heft 3, S. 110 ff. 18 Vgl. Weg und Ziel 1976, Heft 1, S. 11 f., und Heft 3, S. 110 ff. 19 Vgl. J. Kähler, „Treffen der Gewerkschafterinnen der EWG-Länder“, Welt der Arbeit (Köln) vom 10. November 1975. 20 Das Familienrecht Österreichs beruht im wesentlichen auf dem aus dem Jahre 1811 stammenden Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und auf einer Reihe von Sondergesetzen. Erst 1976 wurde mit dem Gesetz über die persönliche Rechtswirkung der Ehe der patriarchalische Grundsatz vom Mann als Haupt dei) Familie abgeschafft, und den Ehepartnern wurden prinzipiell gleiche Rechte und Pflichten eingeräumt. 21 C. Zetkin, „Richtlinien für die kommunistische Frauenbewegung“, in: Ausgewählte Reden und Schriften, Bd. H, Berlin 1960, S. 261. Vgl. auch A. Bebel, Die Frau und der Sozialismus, Berlin 1974, S. 522. 22 Vgl. E. Runge, Versuche zur Emanzipation, Frankfurt am Main 1970. 23 Vgl. C. Mattem, „Frauen und Arbeitsmarkt“, Blätter für deutsche und internationale Politik (Köln) 1977, Heft 10, S. 1259 ff. 24 Vgl. hierzu S. Gingold, „Bildungschancen“, in: Für die Befreiung der Frau, Frankfurt am Main 1972, S. 74. 25 Vgl. H. Hofbauer, „Potentielle Berufsbilder für Frauen“, Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Stuttgart) 1971, Heft 3, S. 337; I. Mollow/I. Holzbauer, „Frauen und Arbeitsmarkt“, IAB-Quintessenzen (Nürnberg) 1976, Nr. 4, 5. 18 f. 26 Vgl. B. Hegelheimer, Berufsqualifikation und Berufschancen von Frauen in der BRD, Berlin (West) 1976, S. 66, 69 und 73. 27 Vgl. „Gesetzliche Grundlagen über die Lohngleichheit von Mann und Frau“, Deutsche Volkszeitung vom 2. Dezember 1976. 28 GBl. DDR II 1976 Nr. 1 S. 10. 29 Veröffentlicht in: Europa-Verträge und Gesetze, Bonn 1972. 30 Vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 15. Januar 1955 und vom 6. April 1955, Betriebs-Berater (Heidelberg) 1955, S. 255 und 542. 31 Vgl. Welt der Arbeit vom 29. April 1977; Statistisches Bundesamt (Wiesbaden): Preise, Löhne, Wirtschaftsregelungen, Reihe 15, M. Arbeiterverdienste, Oktober 1973. 32 Vgl. Weg und Ziel 1976, Heft 1, S. 12. 33 Die Übersicht wurde aus horizont 1978, Nr. 12, entnommen. 34 Vgl. „Frauen am Arbeitsplatz“, Die Zeit (Hamburg) vom 15. Juli 1977. 35 Vgl. BRD-Bundestag, Drucksache VII/1176 vom 22. Oktober 1973, S. 28 f. 36 Vgl. hierzu S. Blum, „Probleme der Diskriminierung der berufstätigen Frauen“, Marxistische Blätter (Frankfurt am Main) 1974, Heft 1, S. 60 f.; vgl. auch BRD-Bundestag, Drucksache VI/ 3689 vom 1. August 1972. 37 Nach einer Dokumentation des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), zitiert in: ND vom 7. März 1978, S. 7. 38 Vgl. W. I. Lenin, „Rede auf dem I. Gesamtrussischen Arbeiterinnenkongreß“, in: Werke, Bd. 28, Berlin 1968, S. 175 ff. 39 Vgl. „Für eine demokratische Frauenpolitik - Grundsätze und Forderungen der DKP“, in: Grundlagentexte zur Emanzipation der Frauen, Köln 1976, S. 403 ff. 40 Vgl. Für eine Wende zu demokratischem und sozialem Fortschritt in der brd - Programmentwurf der DKP, insb. Abschn. HI, veröffentlicht in: horizont 1978, Nr. 3 und 4. 41 Vgl. „Frauenproblematik im Wahlkampf der IKP“, l’unlta vom 27. Mal 1976. 42 „Die Frau in unserer Gesellschaft“, Das Parlament (Bonn) vom 7. Mai 1977. 43 Vgl. „Studien der Gewerkschaft zur Benachteiligung der Frau“, Volksstimme (Wien) vom 4. März 1977. Volksvertretung und Gesetzlichkeit Neue Stadtordnung in Rostock Dr. HENNING SCHLEIFF, Oberbürgermeister, und GÜNTER REHFELDT, Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Inneres der Stadt Rostock Eine wesentliche Aufgabe der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe ist es, in ihren Territorien die zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen (vgl. §§ 34, 48, 51 Abs. 3, 68 GöV). Dabei sind die gemäß § 55 Abs. 6 GöV von den Stadtverordnetenversammlungen zu beschließenden Stadtordnungen von genereller Bedeutung. Stadtordnungen sind wichtige staatliche Leitüngs-instrumente, mit denen grundlegende Erfordernisse der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechend den spezifischen Bedingungen der Stadt rechtlich verbindlich geregelt werden. Sie legen für Bürger und für Betriebe grundsätzliche Verhaltensnormen fest und geben Verhaltensorientierungen zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt. Ohne eine exakte Ordnung für das Territorium, die einheitlich das Zusammenleben der Menschen sowie spezifische Pflichten und Rechte für die Bürger und Betriebe rechtsverbindlich regelt, läßt sich eine Stadt mit ihren vielfältigen ökonomischen und anderen gesellschaftlichen Prozessen nicht mehr leiten. Als wichtig erweist sich hierbei immer wieder, daß eine Stadtordnung dem erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstand sowie den zentralen Rechtsvorschriften entsprechen muß und in bestimmten Zeitabständen einer Präzisierung bedarf. Davon ließen sich auch die Stadtverordnetenversammlung und der Rat der Stadt Rostock leiten, als sie zu Beginn des Jahres 1977 die Aufgabe stellten, die im April 1971 beschlossene Stadtordnung zu überarbeiten. Die gesellschaftlichen Veränderungen, die sich in Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. und des IX. Parteitages der SED bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft bereits vollzogen haben, mußten naturgemäß auch in der Stadtordnung ihren Niederschlag finden, wenn diese sich als ein wirksames Leitungsinstrument bewähren soll. Bei der Überarbeitung der Stadtordnung waren gleichermaßen die dynamische Entwicklung der Stadt, das Wachstum der Produktion auf den Werften, in der Seeverkehrs-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 214 (NJ DDR 1978, S. 214) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 214 (NJ DDR 1978, S. 214)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit ihnen durchgefiihrt. kann auch ohne Verbindung zu feindlichen Stellen und Kräften des imperialistischen Systems begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel der Beschuldigte.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X