Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 414

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 414 (NJ DDR 1962, S. 414); wegen Vergehens gegen § 49 StVO in Tateinheit mit Vergehen gegen § 230 StGB zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Bei der Auswertung dieses Verfahrens im VEG G. waren die Kollegen über das verantwortungslose Verhalten des Angeklagten empört. Sie hielten die erkannte Strafe für notwendig, um auch auf andere Verkehrsteilnehmer erzieherisch einzuwirken. Alle Verkehrsstrafsachen werden regelmäßig in der Kreispresse ausgewertet. Wenn in der Verkehrssicherheitskonferenz festgestellt werden konnte, daß die Verkehrsdelikte im Kreis Seelow nunmehr um über 33 Prozent zurückgegangen sind, so hat m. E. auch die Arbeit des Kreisgerichts mit zu diesem Ergebnis beigetragen. FRITZ REICHELT, Direktor des Kreisgerichts Seelow Die Kraft der Werktätigen zur Bekämpfung der Verkehrskriminalität mobilisieren! Das Kreisgericht Auerbach (Vogtl.) arbeitet ständig mit den Beschlüssen des Kreistags und bemüht sich, seine Erfahrungen in den Kreistags-Sitzungen auszuwerten. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz. Das kommt in folgendem Beispiel zum Ausdruck: Im dritten und vierten Quartal des Jahres 1961 stellten wir fest, daß die Unfallkriminalität im Gegensatz zur sonstigen Kriminalität anstieg. Besonders auffällig war das Ansteigen der fahrlässig verursachten Verkehrsunfälle mit schweren Personen- und Sachschäden. Wir erkannten, daß Maßnahmen notwendig wurden, um die gesamte Bevölkerung zur Bekämpfung der Verkehrskriminalität zu mobilisieren. Das konnte jedoch nicht allein durch die Justizorgane geschehen. Deshalb unterbreiteten wir dem Vorsitzenden der Ständigen Kommission Innere Anlegenheiten, Volkspolizei und Justiz den Vorschlag, diese Frage zu behandeln. Der Kreisgerichtsdirektor erhielt von der Kommission den Auftrag, die Verkehrskriminalität, die Rechtsprechung und die politische Massenarbeit auf diesem Gebiet einzu- * schätzen und der Kommission die Einschätzung und die notwendigen Schlußfolgerungen vorzutragen. Ein gleicher Auftrag ging an die Volkspolizei. Die Einschätzungen ergaben, daß die Fälle des unbefugten Gebrauchs von Kraftfahrzeugen anstiegen. Bei den Tätern handelte es sich meist um junge Menschen. Sie erfüllten sonst ihre Pflichten in der Produktion und waren angesehene Arbeiter. Bei allein Tätern wurde jedoch; beeinflußt durch schlechte Beispiele Älterer, eine Neigung zu übermäßigem Alkoholgenuß festgesitellt, und das war auch die Ursache für ihr verantwortungsloses Handeln. Die gegen die Täter ausgesprochenen Strafen, meist bedingte Verurtei- lungen, entsprachen der Gesellschaftsgefährlichkeit ihrer Tat. Die Verfahren wurden in den Betrieben der Täter ausgewertet. Dafür folgendes Beispiel: Der Dachdecker K. aus F. hatte bei einem Einsatz zur Beseitigung der Straßenglätte nach stundenlanger Arbeit in heftiger Kälte ein Lokal aufgesucht und erhebliche Mengen Alkohol getrunken. Anschließend unternahm er mit dem Lkw seines Betriebes eine „Spazierfahrt“. Eine Fahrerlaubnis besaß er nicht. Er wurde wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluß zu sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Bei der Auswertung im Betrieb verurteilten die Arbeiter das Verhalten ihres Kollegen. Sie verpflichteten sich, ihm bei der Überwindung seiner Schwächen zu helfen. Ein Meister erklärte, daß er in besonderem Maße die Betreuung des K. übernehmen werde. K. nahm selbstkritisch zu seinem Vergehen Stellung und verpflichtete sich, beim Bau einer Sportstätte 50 Arbeitsstunden unentgeltlich zu leisten. Es wurde ferner festgestellt, daß die Vergehen gegen § 49 StVO angestiegen waren. Hier waren besonders schwere Schäden entstanden, und viele Bürger hatten ihr Leben eingebüßt oder Schaden an der Gesundheit genommen. Diese Vergehen wurden hauptsächlich von jungen Menschen begangen, die noch nicht lange eine Fahrerlaubnis besaßen und die ebenfalls durch negative Beispiele eine Neigung zu übermäßigem Alkoholgenuß hatten. Als Ursachen dieser strafbaren Handlungen wurde Leichtfertigkeit, Angeberei und Selbstüberschätzung festgestellt. Die Täter hatten in der Regel ihre Pflichten in der Produktion erfüllt und waren auch gesellschaftlich tätig. Deshalb konnten in den meisten Fällen bedingte Verurteilungen ausgesprochen werden. Diese Verfahren wurden vor allem in Kraftfahrerversammlungen ausgewertet. Die Kraftfahrer verurteilten das Verhalten ihrer Kollegen, die nach Alkoholgenuß ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führten. Sie forderten, daß diese Täter hart bestraft werden müßten. Die Kraftfahrer der Gemeinde Rebesgriin waren z. B. nicht damit einverstanden, daß der Motorradfahrer R. wegen Körperverletzung und Vergehens nach § 49 StVO zu acht Monaten Gefängnis verurteilt wurde. R. hatte in rücksichtsloser Weise bei einem Promillegehalt von 2,0 eine Arbeiterin angefahren und erheblich verletzt. Die Strafe war wegen des rücksichtslosen Verhaltens und der negativen Einstellung des R. zu seinen Pflichten und der daraus resultierenden Gesellschaftsgefährlichkeit dieser Tat unbedingt ausgesprochen worden. Die Kraftfahrer forderten eine höhere Bestrafung. Diese Kritik trug ein Abgeordneter in einer Sitzung der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz vor. Sie war der Anlaß, in Rebesgrün sofort eine Kraftfahrerversammlung durchzuführen und dort zu Fragen der Strafpolitik, wie sie sich aus dem Beschluß über die weitere Entwicklung der Rechtspflege ergeben, und zum konkreten Fall Stellung zu nehmen. Die Versammlungsteilnehmer billigten nunmehr das Urteil und verpflichteten sich, besser als bisher selbst darauf zu achten, daß Kraftfahrer nicht nach Alkoholgenuß am Straßenverkehr teilnehmen. Unsere Untersuchung ergab auch, daß 80 Prozent der Täter unter 25 Jahre alt waren. Der Kommission wurde empfohlen, über die FDJ und die GST sowie unter Einbeziehung des ADMV diese jungen Kraftfahrer gesondert zusammenzufassen und für sie ein Schulungssystem auf freiwilliger Grundlage zu organisieren. Weiter wurde empfohlen, im Kreis Motorsportveranstaltungen durchzuführen, um hier den jungen Motorradfahrern Gelegenheit zur Meisterung der Technik und zur Erhöhung ihrer Sicherheit und Geschicklichkeit zu geben. Dieser Forderung wird besonders im Monat der Verkehrserziehung Rechnung getragen werden. Nachdem die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz über den Bericht des Kreisgerichts beraten hatte, wurde er der Ständigen Kommission Verkehr zur weiteren Auswertung zugeleitet. Das Kreisgericht erhielt den Auftrag, seine Erfahrungen besonders in Kraftfahrerversammlungen auszuwerten und die Kraftfahrer 414;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 414 (NJ DDR 1962, S. 414) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 414 (NJ DDR 1962, S. 414)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit festzulegen und durchzusetzen sowie weitere Reserven aufzudecken, noch vorhandene Mängel und Schwächen sowie deren Ursachen aufzuspüren und zu beseitigen.

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