Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 341

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 341 (NJ DDR 1962, S. 341); keit in bestimmten Situationen erzeugte Einzelhandlung mit der im Recht repräsentierten gesellschaftlichen Notwendigkeit, hier prallt der Einzelwille mit dem in den rechtlichen Normen fixierten Willen der Arbeiterklasse, der Genossenschaftsbauern und der übrigen Werktätigen zusammen. Insofern ist auch bei uns der Kampf gegen das Verbrechen Ausdruck und wichtiger Bestandteil des ideologischen Klassenkampfes zur endgültigen Ausrottung der Überbleibsel der Vergangenheit und des kapitalistischen Einflusses von außen. Verbrechen, die nicht aus Feindschaft zum Sozialismus begangen werden, sind jedoch kein Ausdruck des gegen die neue Ordnung geführten Klassenkampfes, obwohl es sich auch bei ihnen um qualitativ unterschiedliche gesellschaftsgefährliche Taten handelt, die in jedem Fall konsequent, aber differenziert durch gesellschaftliche Einwirkung, Überzeugung und Strafe geahndet werden müssen. Stets müssen wir von dem Leninschen Grundsatz ausgehen, daß es nicht wichtig ist, „daß ein Verbrechen eine schwere Strafe nach sich zieht, wichtig ist aber, daß kein einziger Fall eines Verbrechens unaufgedeckt bleibt“7. Man darf die Gefährlichkeit des Verbrechens für die erstarkende sozialistische Gesellschaft weder überbewerten noch bagatellisieren und etwa den Eindruck erwecken, als handele es sich um eine harmlose Sache, die ganz von allein verschwindet. Beim Verbrechen haben wir es mit einer außerordentlich komplizierten und auch sehr zählebigen Erscheinung zu tun, die uns der Kapitalismus als trauriges Erbe hinterlassen hat. Als Hauptwiderspruch wirkt in dieser sozialen Erscheinung in Verbindung mit dem äußeren, zutiefst antagonistischen Hauptwiderspruch in Deutschland der nichtantagonistische Widerspruch zwischen den Überresten der bürgerlichen Denk- und Lebensweise und den Gesellschaftsverhältnissen des Sozialismus, denen das Verbrechen wesensfremd ist. „In bestimmter Beziehung kann man sagen, daß heute in manchen Erscheinungen unseres gesellschaftlichen Lebens die Wirksamkeit sowohl der Widersprüche des sozialistischen Aufbaus als auch der antagonistischen Widersprüche zwischen unserem sozialistischen System und dem imperialistischen System in Westdeutschland sichtbar wird, daß die Widersprüche zeitweilig miteinander .verflochten1 sind.“8 Das Verbrechen ist eine Erscheinung, bei der die Einflüsse des imperialistischen Systems vielfach sehr stark spürbar bzw. sogar der unmittelbare Ausgangspunkt sind. Der sich gegen die Überreste der bürgerlichen Ideologie und ihrer Aktivierung von außen richtende ideologische Kampf in den die schrittweise Überwindung der Kriminalität eingeschlossen ist stellt einen der, wesentlichen Aspekte des Klassenkampfes gegen den westdeutschen Imperialismus und seine konterrevolutionäre Störtätigkeit dar. Daraus aber kann man nicht den Schluß ziehen, daß jeder straffällige Mensch unabhängig von seinen subjektiven Absichten zur potentiellen Hilfskraft für den westdeutschen Imperialismus wird. Wenn wir die politischen Zusammenhänge und die objektiv begangene Tat losgelöst vom sonstigen Verhalten, vom Bewußtseinsstand, von den Motiven des Täters in den Vordergrund schieben und die Tat nur im Sinne der Unvereinbarkeit zwischen Verbrechen und Sozialismus werten wie das bei Lekschas und Renneberg stark durchklingt , dann begreifen wir nicht, warum die Ausmerzung der ideologischen Wurzeln der Kriminalität und der sie begünstigenden Fak- * W. X. Lenin, Werke, Bd. 4, Berlin 1955, S. 399. * Kallabis, „Über die Widersprüche der gesellschaftlichen Entwicklung im Sozialismus“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1961, Heft 11, S. 1338. toren nicht allein und auch nicht hauptsächlich durch die Strafe erreicht werden kann. Das Kernproblem liegt vielmehr in der bewußten Führung des Menschen auf den Weg des sozialistischen Aufbaus. Die Bestimmung, ob ein Verbrechen Ausdruck eines nichtantagonistischen oder eines antagonistischen Widerspruchs ist, läßt sich nicht allein an der begangenen Tat und deren Folgen an Hand des gesetzlichen Tatbestandes ermessen. Der antagonistische Widerspruch verkörpert feindliche Klasseninteressen und den Kampf unversöhnlich aufeinanderprallender Klassen. Verbrechen, die Ausdruck eines antagonistischen Widerspruchs zwischen Täter und Gesellschaft sind, können folglich nur solche sein, bei denen das Subjekt erwiesenermaßen aus innerer Feindschaft zur Arbeiter-und-Bauern-Macht zum Zwecke ihrer Schädigung, Unterminierung und Schwächung mit dem gewollten Endziel handelte, zu ihrer Liquidierung beizutragen. Obgleich bei uns im Gegensatz zur reaktionären Justizpraxis in Westdeutschland nur die verbrecherische Handlung und nicht die Gesinnung bestraft wird, ist die Unterscheidung nach antagonistischen und nichtantagonistischen Widersprüchen doch nur über die einwandfreie Ermittlung der Motive, der Willensbildung, der Zielsetzung, des Bewußtseinszustandes, der bisherigen Entwicklung und des gesellschaftlichen Verhaltens des Täters möglich. Wer nur abstrakt von der effektiven Verletzung eines Strafgesetzes ausgeht, ohne diese Seiten der Persönlichkeit des Täters als Teil des gesetzlichen Tatbestandes zu berücksichtigen, behandelt Werktätige, die aus Rückständigkeit, Verantwortungslosigkeit oder weil sie zeitweilig unter negativen oder offen feindlichen Einfluß geraten sind, bestimmte strafbare Handlungen begehen, als Klassenfeinde, anstatt das noch nicht verlorengegangene Gemeinsame, Verbindende aufzuspüren und von hier aus ihre Zurückführung in ein geordnetes Leben in der sozialistischen Gemeinschaft selbst über eine harte Bestrafung zu erreichen. Mit der Theorie der Widersprüche allein kann man das Problem jedoch nicht allseitig erfassen. Man muß sie in unlösbarem Zusammenhang mit der marxistischen Erkenntnistheorie behandeln. Wir haben zu untersuchen und zu berücksichtigen, wie sich die verschiedenen Entwicklungswidersprüche des Sozialismus und der Grundwiderspruch entsprechend den Gesetzmäßigkeiten des Erkenntnisprozesses im Kopf des einzelnen Menschen widerspiegeln. Die Außenwelt wird von den einzelnen Menschen nicht gleichmäßig erfaßt und geistig verarbeitet. Im Kopf vereinigt sich individuelles und gesellschaftliches Bewußtsein. Der Mensch erkennt individuell als gesellschaftliches Wesen. Sein Erkenntnisprozeß ist stets eine gesellschaftliche Tätigkeit. Aber die objektive Bedingtheit der Erkenntnis durch die Umwelt wird im Bewußtsein über den Einfluß der Erziehung, der vorhandenen Erkenntnisse, Erfahrungen, Traditionen, Gewohnheiten, Gefühle usw. gebrochen9. Die Vorstellungen, Gedanken, Gefühle, Urteile und Schlüsse, die der einzelne entwickelt, werden wesentlich von dem ihn ständig umgebenden und auf ihn einwirkenden Arbeits- und Lebenskreis bestimmt. Danach urteilt und handelt er in starkem Maße. Deshalb ist für die sozialistische Erziehung aller Bürger, die auch dem Verbrechen schrittweise den Boden entzieht und den Rechtsbrecher wandelt, entscheidend, daß auf jeder Arbeitsstelle und in. allen Wohngebieten wirklich sozialistische Verhältnisse durchgesetzt werden. Nur dann, wenn erforscht und analysiert wird, welche Widersprüche mit welcher Intensität als Ursache und begünstigende Umstände hier auftreten und vom Vgl. Marx/Engels, Ausgew. Schriften ln 2 Bd., Bd. II, Berlin 1952, S. 20. 341;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 341 (NJ DDR 1962, S. 341) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 341 (NJ DDR 1962, S. 341)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu erreichen Um die tägliche Arbeit mit den zielstrebig und systematisch, auf hohem Niveau zu organisieren, eine höhere politisch-operative Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Belehrung über die Rechte als Beschuldigter ist dem auch in sachlicher Art und Weise der Sinn und Zweck des Ermittlungsverfahrens zu erklären.

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