Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 185

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 185 (NJ DDR 1962, S. 185); Strafverfolgungsorganen, vor allem den Strafgerichten, eine wertvolle Hilfe für die Lösung ihrer Aufgaben auf diesem Gebiet gibt. Die Mitwirkung anderer Staatsorgane und gesellschaftlicher Organisationen Ausgehend von der Verpflichtung aller staatlichen Organe und Einrichtungen, für die Durchsetzung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens und der sozialistischen Gesetzlichkeit Sorge zu tragen, sollte unter Berücksichtigung des § 3 der geltenden Strafprozeßordnung festgelegt werden, daß die Leiter sozialistischer Betriebe und anderer staatlicher Einrichtungen, daß die sozialistischen Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen die Strafverfolgungsorgane in ihrem Verantwortungsbereich bei der Aufklärung und Beseitigung von Straftaten und ihren Ursachen zu unterstützen haben. Diese Regelung folgt unmittelbar aus dem Staatsratsbeschluß vom 30. Januar 1961, der alle verpflichtend anspricht, wenn es dort heißt: „Der Staatsrat wendet sich an alle Organe der Rechtsprechung, an die anderen Organe der Staatsmacht, die gesellschaftlichen Organisationen, die wissenschaftlichen Institutionen und alle Werktätigen, im Sinne dieses Beschlusses an der Entwicklung unseres sozialistischen Rechts und seiner Durchsetzung (von uns hervorgehoben die Verf.) verantwortungsvoll und tatkräftig mitzuwirken.“4 Die Mitwirkung der Werktätigen Größte Bedeutung im Kampf um die systematische Überwindung der Kriminalität hat die breite Mitwirkung der Werktätigen an der strafverfolgenden Tätigkeit. Jedes Strafverfahren muß dazu beitragen, den Werktätigen die Gefährlichkeit und die politisch-moralische Verwerflichkeit der Straftaten bewußt zu machen, ihre Wachsamkeit zu erhöhen und sie zum aktiven Kampf für die schließliche Überwindung der Kriminalität zu mobilisieren. Die Verpflichtung der Strafverfolgungsorgane, die aktive Mitwirkung der Werktätigen im Strafverfahren und zwar in allen Stadien zu gewährleisten, folgt aus dem grundlegenden, in der Programmatischen Erklärung des Staatsrats hervorgehobenen Recht der Bürger zur Mitwirkung am gesamten kulturellen, wirtschaftlichen und vor allem politisch-staatlichen Leben unserer Republik. Unter diesem Gesichtspunkt haben die Strafverfolgungsorgane alle Anzeigen und Hinweise der Werktätigen über Straftaten verantwortungsbewußt zu prüfen, die Werktätigen in die Aufklärung der Straftaten einzubeziehen, ihre aktive Mitwirkung bei der Durchführung der Hauptverhandlung zu gewährleisten und mit ihnen die Verwirklichung des Strafzweckes und die Wiedereingliederung des Rechtsbrechers in das gesellschaftliche Leben zu sichern sowie die Strafverfahren auszu werten. Besondere Beachtung verdient in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der Vertreter sozialistischer Kollektive im Strafverfahren. Ziel der Mitwirkung der Vertreter der sozialistischen Kollektive muß die Mithilfe bei der Erforschung der Wahrheit, bei der Findung der gerechten Strafe und die Erhöhung der erzieherischen Wirkung des Verfahrens und damit die weitere Vertiefung der Verbindung zwischen den Strafverfolgungsorganen, insbesondere dem Gericht, und den Werktätigen sein. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Vertreter dieser Kollektive aktive Teilnehmer am Verfahren und nicht nur Übermittler einer v Meinung eines Kollektivs sein. 4 NJ 1961 S 74. Mitwirkung bei der Verwirklichung des Strafzwecks bedeutet vor allem Sicherung des Erziehungseri'olges der Strafen ohne Freiheitsentzug, wie der bedingten Verurteilung, des öffentlichen Tadels und auch der Geldstrafe, und nicht zuletzt auch Erhöhung des Erziehungserfolges des Strafvollzugs unter voller Beachtung der Sicherheitsbelange durch zweckmäßige Formen der Mitwirkung von gesellschaftlichen Kräften an der Erziehung im Strafvollzug. Gerade dieser Fragenkomplex bedarf der Untersuchung, Entwicklung und Diskussion. Noch gibt es bei uns insoweit keine umfassenden Erfahrungen. Jedoch spielen diese Fragen eine immer größere Rolle in der Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane. Es sei nur auf die Bemühungen hingewiesen, die Wirksamkeit und den Erfolg bedingter Strafaussetzungen gern. § 346 StPO zu erhöhen. Es ist notwendig, daß diese Fragen, die für die Gesetzgebungsarbeit große Bedeutung haben, auch in den Veröffentlichungen der Justizfunktionäre aus der Praxis künftig einen größeren Raum einnehmen. Erörtert werden sollte weiter das Recht des Gerichts, zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung der Hauptverhandlung Personen aus dem Lebens- und Wirkungsbereich des Täters, Betriebsangehörige oder andere Bürger zur Teilnahme an der Hauptverhandlung aufzufordern. Das erscheint vor allem in den Fällen erforderlich, in denen eine mangelhafte sozialistische Organisation beispielsweise in einem Betrieb begünstigende Bedingungen für die Begehung einer Straftat bildete und die Teilnahme von Betriebsangehörigen an der Hauptverhandlung zur Überwindung der aufgetretenen Mißstände beitragen kann. Aufgabe dieses Personenkreises wird es sein, die Lehren aus der gerichtlichen Hauptverhandlung zu ziehen und auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse die Auseinandersetzung in dem jeweiligen Bereich um die Veränderung und Überwindung der bestehenden Mängel aktiv zu führen. Diskussionsbedürftig ist in diesem Zusammenhang schließlich das Problem, in welchen Formen die Schöffen über ihre unmittelbare Mitwirkung an der Hauptverhandlung, an der Urteilsfällung und an anderen Entscheidungen hinaus in den Kampf um die Überwindung von Ursachen der Kriminalität einbezogen werden können. Zu denken ist an die in Anfängen bereits vorhandene Mitwirkung zur Sicherung des Erziehungszwecks der Strafen, zur Wiedereingliederung von Strafentlassenen in das gesellschaftliche Leben, an die Kontrolle und Mitwirkung bei der Durchsetzung von Gerichtskritiken und an eine Tätigkeit der Schöffen als Bindeglieder zwischen Gericht und Konfliktkommission. Die Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen Bei der Überarbeitung der geltenden Strafprozeßordnung kommt es darauf an, die neuen gesellschaftlichen Formen des Kampfes gegen die Kriminalität organisch mit dem Strafverfahren zu verbinden. Bei der Beratung dieser Problematik ist davon auszugehen, daß die Konfliktkommissionen ein wichtiges Mittel der Organisierung der Massen im Kampf um die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und für die Überwindung der Kriminalität sind. Ihnen wurden mit der Befugnis, Strafsachen und andere Rechtsverletzungen zu beraten, Aufgaben übertragen, die ihrem Wesen nach staatliche Aufgaben sind. Ausgehend von dieser Rolle der Konfliktkommissionen, sollte zunächst festgelegt werden, daß die Strafverfolgungsorgane den Konfliktkommissionen zur Förderung der gegenseitigen Erziehung der Werktätigen im Sinne der Gebote der sozialistischen Moral und der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den gesetzlich vor- 18 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 185 (NJ DDR 1962, S. 185) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 185 (NJ DDR 1962, S. 185)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, in allen Situationen rieh tig zu reagieren und zu handeln. Eine sachliche, kritische, kämpferische Atmosphäre in allen Kollektiven trägt entscheidend dazu bei, unsere Potenzen noch wirksamer im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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