Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 447

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 447 (NJ DDR 1955, S. 447); Beschuldigten dessen Fähigkeit, die gesellschaftliche Bedeutung seines Handelns einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, im Zeitpunkt der Tat ausgeschlossen oder erheblich vermindert war. 4. Die Aufgabe des Sachverständigen ist daher im wesentlichen die Untersuchung des Geisteszustandes des Beschuldigten, also die sachverständige Stellungnahme zu dem medizinischen Kriterium. Die Aufgabe des Gerichts ist die weitergehende Prüfung der Einsichts- und Handlungsfähigkeit, also die Feststellung des psychologischen Kriteriums, was die Überprüfung des Sachverständigengutachtens voraussetzt. 5. Das Gericht überprüft das Sachverständigengutachten was übrigens wiederum mit Hilfe eines weiteren Sachverständigen erfolgen kann und stellt anschließend fest, ob tatsächlich infolge des Geisteszustandes des Beschuldigten und des damit bejahten medizinischen Kriteriums seine Fähigkeit, die gesellschaftliche Bedeutung seines Handelns einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, im Zeitpunkt der Tat ausgeschlossen oder erheblich vermindert war. HANS HINDERER, Institut für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Rechtsprechung Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts über Voraussetzungen und Beweiswert des erbbiologischen Gutachtens Richtlinie Nr. 6 vom 29. Juni 1955 R PI 1/55. I In der Deutschen Demokratischen Republik, dem Staat der Arbeiter und Bauern, ist die Sorge für das Kind eine Pflicht, die seine Eltern dem Staat, der Gesellschaft und dem Kinde gegenüber zu erfüllen haben. Nichteheliche Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern grundsätzlich die gleiche rechtliche Stellung wie eheliche Kinder. Diesen durch die Verfassung verbürgten Schutz der Gleichberechtigung des nichtehelichen Kindes zu gewährleisten, sind im besonderen Maße die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik berufen, wenn sie in Prozessen die Vaterschaft feststellen und über die Verpflichtung des nichtehelichen Vaters zur Gewährung des Unterhalts entscheiden. Zum wirksamen Schutz des nichtehelichen Kindes ist erforderlich, daß in Prozessen dieser Art der Sachverhalt schnell aber gleichwohl gründlich geklärt wird. Dabei muß die Entscheidung in Übereinstimmung mit der objektiven Wahrheit und der Auffassung der werktätigen Bevölkerung stehen, daß die Klärung des Vater-Kind-Verhältnisses für das nichteheliche Kind keinesfalls weniger wesentlich und daher ebenso ernst und verantwortungsvoll durchzuführen ist, als dies für das eheliche Kind gilt. Dazu gehört nicht zuletzt, daß die Gerichte einem Bestreben des als nichtehelicher Vater in Anspruch genommenen Verklagten mit Entschiedenheit entgegentreten, seine Sorgepflicht gegenüber dem Kind und der Gesellschaft zu Unrecht zu leugnen und sich durch eine meist leichtfertige Behauptung unmoralischen Lebenswandels der Mutter seiner gesetzlichen Verpflichtung unter Berufung darauf zu entziehen, daß das Kind erbbiologische Merkmale eines anderen Mannes habe. In der weitaus größten Zahl der Fälle bezweckt das Verlangen, ein erbbiologisches Gutachten beizuziehen, die Verschleppung des Prozesses im Beweisverfahren. In der Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik bestehen Unklarheiten darüber, unter welchen Umständen der Nachweis der „offenbaren Unmöglichkeit“ einer Vaterschaft durch ein erbbiologisches Gutachten erbracht werden kann. In verschiedenen Prozessen hat sich gezeigt, daß über die Voraussetzungen einer Beweiserhebung durch Beiziehung eines erbbiologischen Gutachtens und über dessen Beweiswert keine einheitliche Auffassung herrscht. Der Minister der Justiz hat deshalb bereits mit der Rundverfügung Nr. 37/53 vom 21. April 1953 betr. Erstattung erbbiologischer Gutachten (Verfügungen und Mitteilungen 1953 Nr. 9 S. 55) Hinweise hierzu gegeben, die aber häufig nicht beachtet worden sind. Das Oberste Gericht hat sich in verschiedenen Urteilen mit den -Fragen auseinandergesetzt, die mit der Beiziehung eines erbbiologischen Gutachtens im Zusammenhang stehen. In seinem Urteil vom 16. Juli 1952 la Zz 12/52 (NJ 1952 S. 406) hat das Oberste Gericht ausgeführt, daß der Nachweis der offenbaren Unmöglichkeit einer Vaterschaft im Sinne der §§ 1591 und 1717 BGB unter Umständen auch durch ein erbbiologisches Gutachten erbracht werden könne. In der Begründung wird im wesentlichen dargelegt, daß die erbbiologischen Gutachten vom naturwissenschaftlichen Standpunkte aus nicht zu der Feststellung der „offenbaren Unmöglichkeit“ einer Vaterschaft führen, sondern nur Wahrscheinlichkeitsgrade ergeben könnten. Das liege in der Methode des Ähnlichkeitsbeweises begründet, bedeute aber nicht, daß dieser Beweis grundsätzlich ungeeignet sei, beim Versagen anderer Beweismittel die Vaterschaft von Mehrverkehrszeugen auszuschließen, und zwar mit um so größerer Wahrscheinlichkeit, je vollständiger die Vergleichsmöglichkeiten seien. Es sei also denkbar, daß unter Umständen der festgestellte Grad der Unwahrscheinlichkeit genügend Beweiskraft für die offenbare Unmöglichkeit einer vermuteten Vaterschaft biete, wenn noch andere Beweise, etwa ein Reifegradzeugnis, vorhanden seien, die dieses Ergebnis mit stützten. Es müßten zwar strenge Anforderungen an den vom Gesetz erforderten Nachweis der „offenbaren Unmöglichkeit“ der Vaterschaft gestellt werden, andererseits dürfe das nicht dazu führen, naturwissenschaftlichen Erkenntnissen Beweiswert zu versagen, nur weil der erbbiologische Gutachter lediglich Wahrscheinlichkeitsgrade bestimmen könne. Es komme darauf an, das Sachverhältnis genau aufzuklären und alle Beweismöglichkeiten zu erschöpfen, bevor die Erstattung eines erbbiologischen Gutachtens angeordnet wird, um alle in Betracht kommenden Männer zur Untersuchung heranziehen zu können, da davon die Höhe des Wahrscheinlichkeitsgrades abhänge. In einem späteren Urteil vom 4. Dezember 1953 1 Zz 158/53 (NJ 1954 S. 244) führt das Oberste Gericht unter Hinweis auf das vorerwähnte Urteil aus, daß ein erbbiologisches Gutachten, auch wenn es nur Wahrscheinlichkeitsgrade anzugeben vermöge, dem Nachweis der offenbaren Unmöglichkeit einer Vaterschaft dienen könne, insbesondere wenn genügend Beobachtungsmaterial zur Verfügung stehe oder das Ergebnis des Gutachtens noch durch andere Beweisgründe unterstützt werde. Solche Umstände könnten sich in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Falle aus einer weiteren Beweisaufnahme, insbesondere über den Reifegrad des Kindes in Verbindung mit einer Überprüfung der bisherigen Aussagen seiner Mutter und des Mehrverkehrszeugen ergeben. Ein drittes Urteil vom 23. November 1954 1 Zz 200/54 (NJ 1955 S. 87) enthält den Hinweis darauf, daß die gesetzliche Regelung des § 1591 Abs. 1 BGB keine „Einrede des Mehrverkehrs“ im Sinne des § 1717 kennt, sondern daß die Anfechtung der Ehelichkeit nur Erfolg hat, wenn der Beweis dafür erbracht ist, daß es den Umständen nach offenbar unmöglich sei, daß die Frau das Kind von ihrem Ehemann empfangen habe. 447;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 447 (NJ DDR 1955, S. 447) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 447 (NJ DDR 1955, S. 447)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und in Abhängigkeit von der Wirksamkeit und dem Einfluß Staatssicherheit und seiner Angehörigen entwickelt sich die operative ständig.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X