Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1772

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1772 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1772); 1772 Gesetzblatt Teil I Nr. 64 Ausgabetag: 28. September 1990 Sachgebiet D: Übergreifende Vorschriften des Sozialrechts Abschnitt II Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben oder ergänzt: 1. Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477), wird wie folgt geändert: a) § 78 Abs. 2 wird gestrichen. b) Nach § 84 wird folgender § 84 a eingefügt: „§ 84 a Für das Vorverfahren gilt § 25 Abs. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht.“ Für Klagen gegen Verwaltungsakte, die vor dem 1. Januar 1991 von Leistungsträgern im bisherigen Geltungsbereich des Sozialgerichtsgesetzes erstellt worden sind (Datum des Bescheides), findet § 78 Abs. 2 weiter Anwendung, soweit die in dessen bisherigem Geltungsbereich errichteten Sozialgerichte zuständig sind. Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - vom 11. Dezember 1975 (BGBl. IS. 3015), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1989 (BGBl I. S. 1294), mit folgenden Maßgaben: a) Artikel I und II finden für den Bereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ab 1. Januar 1991 Anwendung. b) Artikel I §§ 18 bis 29 und Artikel II § 1 finden entsprechend der Überleitung des materiellen Rechts und der organisationsrechtlichen Vorschriften in den einzelnen Bereichen Anwendung. 2. Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1469, 2218) und Sozialgesetzbuch -Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten - vom 4. November 1982 (BGBl. I S. 1450), zuletzt geändert gemäß Artikel 85 Abs. 5 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2261,19901 S. 1337), mit folgender Maßgabe: Artikel I und II sind für den Bereich der Kranken-; Renten- und Unfallversicherung ab 1. Januar 1991 anzuwenden. 3. Verordnung zur Bestimmmung der zur Beglaubigung befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch vom 27. September 1985 (BGBl. I S. 1952) mit folgender Maßgabe: Nummer 2 gilt entsprechend. 4. Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477), unbeschadet der Maßgaben in Anlage I Kapitel III mit folgender Maßgabe: Die §§ 144 bis 149 finden keine Anwendung. Die Berufung bedarf der Zulassung nach § 150 Nr. 1 in den in Artikel 2 § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 1985 (BGBl. I S. 1274), genannten Fällen; für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung gilt § 131 Abs. 3 und 4 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. § 150 Nr. 2 und 3 bleibt unberührt. Diese Maßgabe gilt nicht für den in Artikel 3 des Vertrages genannten Teil des Landes Berlin. Sachgebiet E: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung Abschnitt I Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Heimkehrergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 84-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477) 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 84-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 1975 (BGBl. I S. 498).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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