Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 343

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 343 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 343); Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 29. April 1982 343 Lieferung von Ersatzteilen an Vertragswerkstätten oder Handelsbetriebe 1 % für jeden Tag des Verzuges, 5. bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen den vom Präsidenten der Staatsbank der DDR festgelegten Satz (Verspätungszinsen). (2) Die Verzugsvertragsstrafe darf in den Fällen des Abs. 1 Ziffern 1 und 2 12 %, im Falle der Ziff. 3 6 % und im Falle der Ziff. 4 20 % nicht überschreiten. (3) Sind mehrere die gleiche Leistung betreffende aufeinanderfolgende Termine verletzt worden, ist auf die Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung eines späteren Termins die Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung eines früheren Termins anzurechnen. (4) Soweit keine andere Festlegung gemäß Abs. 1 Ziff. 5 erfolgt ist, beträgt der Zinssatz bei der Nichteinhaltung von Zahlungsfristen für Vertragsstrafen-, Schadenersatz-, Aufwendungsersatz- und sonstige Forderungen 8 % jährlich. §7 Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung (1) Die Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung beträgt 12 %. (2) Die Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung der Pflicht zur Lieferung von Ersatzteilen an Vertragswerkstätten oder Handelsbetriebe beträgt 20 % (3) Die Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung eines Verkaufsstellenvertrages beträgt mindestens 10 M je Vertragsposition und Verkaufsstelle. (4) Eine Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung kann nicht neben einer Verzugsvertragsstrafe gefordert werden. §8 Vertragsstrafe wegen Verletzung der Mitteilungspflicht Die Vertragsstrafe wegen Verletzung der Mitteilungspflicht beträgt 25 % der Vertragsstrafe für die Pflichtverletzung, deren drohender Eintritt nicht unverzüglich mitgeteilt wurde. §9 Vertragsstrafe bei Wirtschaftsverträgen über Nutzungen Die Vertragsstrafe wegen Verletzung der Pflicht zur Herausgabe eines Nutzungsgegenstandes nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses beträgt das Fünffache des auf die Verzugszeit entfallenden Nutzungsentgelts. Bei unentgeltlicher Nutzung ist der Berechnung der Vertragsstrafe ein angemessenes Nutzungsentgelt zugrunde zu legen. §10 Besondere Vertragsstrafen bei Wirtschaftsverträgen über Investitionen und über die Instandsetzung von Grundmitteln (1) Die Vertragsstrafe wegen Nichtgewährung oder Unterbrechung der Baufreiheit, nicht termingerechter Zuführung eines instand zu setzenden Gegenstandes, nicht termingerechter Übergabe von Arbeitsunterlagen sowie wegen Verletzung des vereinbarten Inhalts oder Umfangs der Arbeitsunterlagen beträgt 0,05 % für jeden Tag des Verzuges, ausgehend vom Wert der beim Auftragnehmer von der Vertragsverletzung betroffenen Leistung, höchstens jedoch 6%. (2) Die Vertragsstrafe wegen rechtswidriger Nutzung der Leistung vor der Abnahme beträgt 0,1 % für jeden Tag, ausgehend vom Wert der rechtswidrig genutzten Leistung, höchstens jedoch 6 %. §11 Besondere Vertragsstrafen bei Einfuhrverträgen (1) Die Vertragsstrafe gemäß § 43 der Dritten Durchführungsverordnung zum Vertragsgesetz beträgt bei Nichtein- haltung von Terminen oder Fristen für die Leistung 0,05 % für jeden Tag des Verzuges, höchstens jedoch 5 %. (2) Die Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung beträgt 5%. (3) Bei nicht qualitätsgerechter Leistung ist Vertragsstrafe wie- für Verzug gemäß Abs. 1, gerechnet vom Tage der Mängelanzeige bis zum Tage der Erfüllung der Garantie-forderung’zu zahlen. §12 Besondere Vertragsstrafe bei Wirtschaftsverträgen zur Versorgung der Bevölkerung Die Vertragsstrafe wegen nicht rechtzeitiger Erteilung einer Sammelrechnung an den Einzelhandelsbetrieb beträgt 10% des Einzelhandelsverkaufspreises des Leistungsgegenstandes, höchstens jedoch 50 M. Wird die Sammelrechnung für an mehreren Tagen erfolgte Lieferungen ausgestellt, kann dje Vertragsstrafe für jeden der Rechnung zugrunde liegenden Liefertag berechnet werden. 3. Abschnitt Schlußbestimmungen §13 Diese Durchführungsverordnung tritt am 1. Juli 1982 in Kraft. Sie findet auf alle Wirtschaftsverträge Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten zu erfüllen sind. Berlin, den 25. März 1982 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W S t o p h Vorsitzender Verordnung über die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1. April 1982 §1 (1) Die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei (nachfolgend freiwillige Helfer genannt) tragen durch ihre Bereitschaft und aktive Mitwirkung bei der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit mit dazu bei,. den zuverlässigen Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu sichern. (2) Freiwillige Helfer sind Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die ehrenamtlich die Deutsche Volkspolizei aktiv unterstützen und Aufgaben auf der Grundlage dieser Verordnung erfüllen. Ihre Tätigkeit ist eine Form der bewußten und aktiven Teilnahme der Bürger zur Wahrnehmung ihrer Grundrechte und -pflichten bei der Mitgestaltung und dem zuverlässigen Schutz der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik. §2 (1) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik können freiwillige Helfer werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, über die erforderliche politisch-moralische Eignung verfügen, bereit sind, die Deutsche Volkspolizei bei der Lösung der ihr übertragenen Aufgaben zu unterstützen und von den in der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik vereinten Parteien und Massenorganisationen, den Leitern der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, den Arbeitskollektiven und den Vorständen der Genossenschaften vorgeschlagen werden oder sich persönlich bewerben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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