Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 60

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 60 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 60); 60 Gesetzblatt TeilII Nr. 5 Ausgabetag: 16. Juli 1980 Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kampuchea Die Deutsche Demokratische Republik und die Volksrepublik Kampuchea haben, davon ausgehend, daß zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kampuchea Beziehungen der engen Freundschaft, der solidarischen Verbundenheit, der allseitigen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe bestehen, die auf dem Marxismus-Leninismus und dem proletarischen Internationalismus beruhen; in der festen Überzeugung, daß die allseitige Festigung ihrer Freundschaft und Zusammenarbeit den Grundinteressen der Völker beider Staaten entspricht; gewillt, die allseitige Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten ständig weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen und dabei besonders der politischen, ideologischen und ökonomischen Zusammenarbeit große Aufmerksamkeit zu widmen; bekräftigend, daß die Festigung, der Ausbau und der Schutz der revolutionären Errungenschaften, die durch die aufopferungsvolle Arbeit jedes Volkes erreicht wurden, internationalistische Pflicht beider Staaten sind; geleitet von dem Streben, die günstigsten internationalen Bedingungen für die Errichtung des Sozialismus zu gewährleisten, und entschlossen, antiimperialistische Solidarität mit allen um ihre nationale und soziale Befreiung kämpfenden Völkern zu üben; konsequent für die Einheit und Geschlossenheit aller Kräfte eintretend, die für Frieden, nationale Unabhängigkeit, Demokratie und sozialen Fortschritt, gegen Imperialismus, Hegemonismus, Kolonialismus, Neokolonialismus und Rassismus in allen seinen Erscheinungsformen kämpfen; entschlossen, die weitere Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa, in Asien und in der ganzen Welt zu fördern und zur Entwicklung und Erweiterung der Beziehungen zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Koexistenz entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen beizutragen; der weiteren Entwicklung und Vervollkommnung der vertragsrechtlichen Grundlagen ihrer beiderseitigen Beziehungen große Bedeutung beimessend; folgendes vereinbart: Artikel 1 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden, geleitet von den Prinzipien des proletarischen Internationalismus, auch künftig die engen Beziehungen der Freundschaft, der Solidarität und der gegenseitigen Hilfe zwischen den Völkern der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kampuchea entwickeln und dabei die Zusammenarbeit auf der Grundlage der völligen Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung der Unabhängigkeit, der Souveränität, der territorialen Integrität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten allseitig festigen und vertiefen. Artikel 2 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Meistbegünstigung und des gegenseitigen Vorteils zum beiderseitigen Nutzen festigen und erweitern und damit einen Beitrag zur Stärkung des Sozialismus leisten. Sie messen dabei der zwei- und mehrseitigen Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Bruderstaaten wachsende Bedeutung bei. Beide Seiten werden auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet, im Bildungswesen, einschließlich der Berufsausbildung, im Gesundheitswesen, auf den Gebieten der Literatur, der Kunst, der Presse, des Rundfunks, des Filmwesens, der Körperkultur und des Sports eng Zusammenarbeiten. Sie werden die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den gesellschaftlichen Einrichtungen und Massenorganisationen fördern und diese als ein wichtiges Mittel nutzen, damit die Völker beider Länder sich gegenseitig mit ihrem Leben, ihren Erfahrungen und Errungenschaften vertraut machen. Artikel 3 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden sich auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus und des proletarischen Internationalismus unablässig für die weitere Festigung der brüderlichen Beziehungen und der Geschlossenheit zwischen den sozialistischen Staaten einsetzen. Beide Seiten werden alles in ihren Kräften stehende tun, um das sozialistische Weltsystem zu stärken. Sie werden zur Entwicklung und zum Schutz der Errungenschaften des Sozialismus aktiv beitragen und den Kampf der Völker für Frieden, nationale Unabhängigkeit, Demokratie und Sozialismus entschlossen unterstützen. Artikel 4 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden alles tun, um im Interesse des Friedens und der Sicherheit der Völker einen aktiven Beitrag zur Zerschlagung aller Machenschaften und Anschläge des Imperialismus und der reaktionären Kräfte zu leisten. Sie werden den gerechten Kampf zur endgültigen Beseitigung des Kolonialismus, Neokolonialismus und Rassismus in allen seinen Erscheinungsformen aktiv unterstützen. Beide Seiten fördern die enge Zusammenarbeit und Solidarität mit den von imperialistischer und kolonialer Herrschaft befreiten Völkern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas in deren antiimperialistischen Kampf zur Festigung ihrer Unabhängigkeit und für sozialen Fortschritt. Artikel 5 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden weiterhin ihren aktiven Beitrag zum Kampf für Frieden und internationale Sicherheit leisten. Sie unternehmen alle Anstrengungen zur Festigung der internationalen Entspannung, zur Erreichung der allgemeinen und vollständigen Abrüstung, einschließlich der nuklearen Abrüstung, und zur Beseitigung aller Erscheinungen des Hegemonismus in den internationalen Beziehungen. Beide Seiten treten für die Lösung aller internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln ein ohne Beeinträchtigung des der Charta der Vereinten Nationen entsprechenden Rechts der Staaten auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung gegen eine Aggression. Artikel 6 Die Hohen Vertragschließenden Seiten unterstützen die Entwicklung und Verbesserung der Beziehungen zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Achtung der Unabhängigkeit, der Souveräni-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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