Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 59

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 59 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 59); Gesetzblatt TeilII Nr. 5 Ausgabetag: 16. Juli 1980 59 Artikel 9 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden sich zu wichtigen internationalen Fragen konsultieren, die direkt die Interessen ihrer Staaten berühren. Sie werden zum Zweck der Vertiefung und Erweiterung ihrer Zusammenarbeit, zur Abstimmung außenpolitischer Aktivitäten und zur Erörterung beide Seiten interessierender internationaler Fragen gegenseitig Informationen und Meinungen aus tauschen sowie Konsultationen auf verschiedenen Ebenen durchführen. - Artikel 10 Jede der Hohen Vertragschließenden Seiten erklärt feierlich, daß sie keinerlei militärische Bündnisse eingehen und an keinerlei Maßnahmen oder Aktionen teilnehmen wird, die gegen die andere Hohe Vertragschließende Seite gerichtet sind. Artikel 11 Die Hohen Vertragschließenden Seiten unterstützen die Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung auf gleichberechtigter und demokratischer Grundlage, frei von imperialistischer Ausbeutung und Abhängigkeit. Sie unterstützen das souveräne Recht der Völker, über ihre Naturreich-tümer zu verfügen. Artikel 13 Alle Fragen, die zwischen den Hohen Vertragschließenden Seiten hinsichtlich der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen dieses Vertrages auftreten, werden in bilateralen Verhandlungen im Geiste der Freundschaft, des Verständnisses und der gegenseitigen Achtung gelöst. Artikel 14 Dieser Vertrag ist von seinem Inkrafttreten an für einen Zeitraum von 20 Jahren gültig. Er wird automatisch um jeweils weitere fünf Jahre verlängert, wenn nicht eine der Hohen Vertragschließenden Seiten sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer schriftlich den Wunsch äußert, ihn zu kündigen. Artikel 15 Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt mit dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden, der in Berlin, der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, erfolgt, in Kraft. Dieser Vertrag wurde in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und arabischer Sprache, ausgefertigt, wobei beide Texte gleichermaßen gültig sind. Artikel 12 Ausgefertigt in Aden am 17. November 1979. Die Hohen Vertragschließenden Seiten erklären, daß die Bestimmungen dieses Abkommens nicht im Widerspruch zu ihren Verpflichtungen aus gültigen internationalen Verträgen stehen. Sie verpflichten sich, keinerlei internationale Vereinbarungen einzugehen, die diesem Vertrag widersprechen. Für die Deutsche Demokratische Republik E. Honecker Für die Volksdemokratische Republik Jemen Abdel Fattah Ismail Gesetz zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kampuchea vom 18. März 1980 vom 3. Juli 1980 Die Volkskammer bestätigt den am 18. März 1980 in Berlin Unterzeichneten, nachstehend veröffentlichten Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kampuchea. §2 Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 10 wirksam wird, ist im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzugeben. §3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am dritten Juli neunzehnhundertachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den dritten Juli neunzehnhundertachtzig * Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung weg, gibt es auch keine Veranlassung für die Anordnung Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft. Das gilt sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch für das gerichtliche Verfahren.

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