Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 242

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 242 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 242); 242 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 14. Juni 1968 Gesetz zur Anpassung von Strafbestimmungen und Ordnungsstrafbestimmungen Anpassungsgesetz vom 11. Juni 1968 §1 Die gemäß § 1 Abs. 3 des Einführungsgesetzes vom 12. Januar 1963 zum Strafgesetzbuch und zur Straf- prozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 97) beizubehaltenden Strafbestimmungen und die gemäß § 43 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBL.I S. 101) anzupassenden Ordnungsund Übertretungsstrafbestimmungen in Gesetzen erhalten die aus der Anlage ersichtliche Fassung. §2 Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1968 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am elften Juni neunzehnhundertachtundsechzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den elften Juni neunzehnhundertachtundsechzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. Ulbricht Anlage zu vorstehendem Gesetz 194!) 1. a) § 15 der A pprobat ionsordn ung für Ärzte vom 16. Februar 1949 (ZVOB1. S. 120) erhält folgende Fassung: ,.§ 15 (1) Wer die Heilkunde ausübt, ohne daß er als Arzt approbiert ist oder vor dem Inkrafttre-treten dieser Anordnung die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker erhalten hat, wird mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe, Verurteilung auf Bewährung oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. (2) Ebenso wird ein Arzt bestraft, der die Heilkunde ausübt, obwohl gegen ihn von dem zuständigen staatlichen Organ ein Verbot der Ausübung des ärztlichen Berufes verhängt worden ist oder seine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde ruht oder er auf die Ausübung der Heilkunde verzichtet hat.“ b) § 17 wird gegenstandslos. 2. § 14 der Approbationsordnung für Apotheker vom 16. Februar 1949 (ZVOB1. S. 122) erhält folgende Fassung: ,.§ 14 (1) Wer eine nach den geltenden Vorschriften dem Apotheker vorbehaltene Tätigkeit berufs-oder gewohnheitsmäßig oder gegen Entgelt aus-übt, ohne als Apotheker approbiert zu sein, wird mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe, Verurteilung auf Bewährung oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. (2) Ebenso wird ein Apotheker bestraft, der eine nach den geltenden Vorschriften dem Apotheker vorbehaltene Tätigkeit berufs- oder gewohnheitsmäßig oder gegen Entgelt ausübt, obwohl gegen ihn von dem zuständigen staatlichen Organ ein Verbot der Ausübung des Apothekerberufes verhängt worden ist oder seine Befugnis zur Ausübung des Apothekerberufes ruht oder er auf die Ausübung des Apothekerberufes verzichtet hat.“ 3. a) § 20 der Approbationsordnung der Zahnärzte vom 2. März 1949 (ZVOB1. S. 139) erhält folgende Fassung: ,.§ 20 (1) Wer die Zahnheilkunde ausübt, ohne als Arzt oder Zahnarzt approbiert oder gemäß § 18 zur Ausübung' der Zahnheilkunde befugt zu sein, wird mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe, Verurteilung auf Bewährung oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. (2) Ebenso wird ein Arzt oder Zahnarzt bestraft, der die Zahnheilkunde ausübt, obwohl gegen ihn von dem zuständigen staatlichen Organ ein Verbot der Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes verhängt worden ist oder seine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde oder der Zahnheilkunde ruht oder er auf die Ausübung der Heilkunde oder der Zahnheilkunde verzichtet hat.“ b) § 22 wird gegenstandslos. 1950 4. Die §§ 26 und 27 des Giftgesetzes vom 6. September 1950 (GBl. S. 977) erhalten folgende Fassung: „Straf- und Ordnungsstrafbestimmungen § 26 (1) Wer ohne staatliche Erlaubnis Gifte herstellt, in Besitz hat, sich oder einem anderen beschafft, als Berechtigter an Unberechtigte weitergibt oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung aüf Bewährung bestraft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, die teilweise Erfahrungen in der konspirativen Arbeit besitzen auch solche, die bei der Begehung der Straftaten hohe Risikobereitschaft und Brutalität zeigten. Daraus erwachsen besondere Gefahren für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sowie bei anderen Abschlußarten und bei Haftentlassungen zur Wiedereingliederung des früheren Beschuldigten in das gesellschaftliche Leben.

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