Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 365

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 365 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 365); der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1959 Berlin, den 11. Mai 1959 Nr. 27 Tag 3. 4. 59 Inhalt Gesetz über das Post- und Fernmelde wesen Seite 365 3. 4. 59 Anordnung über den Postdienst. Postordnung 376 3. 4. 59 Anordnung über den Postscheckdienst. Postscheckordnung 396 3. 4. 59 f Anordnung über den Postsparkassen dienst; Postsparkassenordnung 401 3. 4. 59 3. 4. 59 Anordnung über den Postzeitungsvertrieb. Postzeitungsvertriebsordnung Anordnung über den Allgemeinen Telegrafendienst. Telegrafenordnung 403 409 Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen. Vom 3. April 1959 Das Post- und Fernmeldewesen hat große Bedeutung für die politische, ökonomische und kulturelle Entwicklung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik. v Das Post- und Fernmeldewesen hilft den Organen unseres sozialistischen Staates sowie der Volkswirtschaft ihre Aufgaben zu erfüllen. Es befriedigt das Bedürfnis der Bevölkerung auf Nachrichtenübermittlung und Nachrichtenbeförderung. Besonders durch den Vertrieb von Presseerzeugnissen und durch die Übertragung der Programme des Rundfunks und Fernsehens trägt es zur i Entwicklung des sozialistischen Staatsbewußtseins und zur Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse bei. Der internationale Post- und Fernmeldeverkehr fördert die gegenseitigen Beziehungen der Völker. Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen hat eine hochwertige und störungsfreie Arbeit im Post- und Fernmeldewesen zu gewährleisten und das Errichten und Betreiben sowie die weitere Entwicklung von Nachrichtenmitteln nach einheitlichen Richtlinien zu sichern. Aus diesen Gründen wird folgendes Gesetz beschlossen: Abschnitt I Recht zum Ausüben des Post- und Fernmeldeverkehrs § 1 Verwaltung des Post- und Fernmeldewesens 7 Das Post- und Fernmeldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik ist Angelegenheit des Staates und wird vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen verwaltet. § 2 Träger des Post- und Fernmeldeverkehrs (1) Träger des Post- und Fernmeldeverkehrs ist die Deutsche Post. Sie ist zuständig 1. für die Nachrichtenbeförderung durch Postanlagen, 2. für die Nachrichtenübermittlung durch Fernmeldeanlagen, 3. für die Beförderung und den Vertrieb fortlaufend erscheinender Presseerzeugnisse. (2) Die 'Deutsche Post untersteht dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. (3) Die Deutsche Post ist juristische Person. Ihre Aufgaben, Leitung, Struktur und Vertretung im Rechtsverkehr werden vom Minister für Post- und Fernmeldewesen durch Statut geregelt. § 3 Pflichten und Rechte der Deutschen Post (1) Die Deutsche Post ist verpflichtet, Nachrichten zu befördern und zu übermitteln sowie fortlaufend erscheinende Presseerzeugnisse zu befördern und zu vertreiben. Diese Pflicht besteht nicht, wenn gegen dieses Gesetz, gegen Anordnungen zu diesem Gesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. (2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, hat die Deutsche Post das alleinige Recht, 1. Postanlagen einzusetzen, zu errichten und zu betreiben, 2. Fernmeldeanlagen zu errichten und zu betreiben, 3. fortlaufend erscheinende Presseerzeugnisse zu befördern und zu vertreiben. (3) Die Deutsche Post führt außerdem den Postkleingutdienst sowie den Postscheck-, Postsparkassen- und Postgeldübermittlungsdienst durch. Sie kann durch Vereinbarungen weitere Aufgaben übernehmen. § 4 Rechte anderer staatlicher Organe (1) Dem Minister für Nationale Verteidigung steht das im § 3 Abs. 2 bezeichnete Recht für Post- und Fernmeldeanlagen und für Presseerzeugnisse zu, die für die nationale Verteidigung bestimmt sind. (2) Der Minister des Innern übt das im § 3 Abs. 2 Ziff. 1 bezeichnete Recht für den staatlichen Kurierdienst aus.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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