Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1208

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1208 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1208); 1208 Gesetzblatt Teil I Nr. 100 Ausgabetag: 12. November 1956 die geltend gemachten Ansprüche gepfändet oder anderweitig über sie rechtswirksam verfügt worden ist, bevor die volkseigenen Forderungen, mit denen aufgerechnet werden soll, fällig waren. vT § 5 Bei Überschuldung beschlagnahmter oder eingezoge-ner Vermögenswerte erfolgt die Befriedigung nach der Rangfolge, die für die Befriedigung der Gläubiger im Konkurs gilt. § 6 Zur Befriedigung der Gläubiger kann eingezogenes Vermögen erforderlichenfalls veräußert werden. Die Befriedigung erfolgt dann aus dem Erlös. § 7 Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf rechtskräftige Urteile nach dem SMAD-Befehl 201, denen vor dem 9. Mai 1945 begangene Verbrechen zugrunde liegen, keine Anwendung. In diesen Fällen gelten für die Ansprüche Dritter die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinien 1 und 2 der Deutschen Wirtschaftskommission vom 28. April 1918 (ZVOB1. S. 141) und der Richtlinie 3 der Deutschen Wirtschaftskommission vom 21. September 1948 (ZVOBL S. 449). § 8 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. § 9 Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft. Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem sechsten November neunzehnhundertsechsundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den zwölften November neunzehnhundertsechsundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W. Pieck Anordnung über die Organisierung des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Vom 23. Oktober 1956 Die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks erfordert eine genaue Festlegung der Verantwortung, der Aufgaben und der Methodik der Zusammenarbeit aller für die Verbesserung des Arbeitsschutzes in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks Verantwortlichen. Es wird deshalb im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für örtliche Wirtschaft folgendes angeordnet: § 1 Die auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik bestehenden Bestimmungen erlassener Gesetze, Verordnungen und Arbeitsschutzanordnungen gelten auch für die Produktionsgenossenschaften des Handwerks. § 2 (1) Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik sowie der Arbeitsschutzanordnungen sind die Vorsitzenden der Produktionsgenossenschaften verantwortlich. (2) Die Vorsitzenden der Produktionsgenossenschaften des Handwerks haben die Pflicht, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, daß die Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitskraft der Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie der in den Betriebsstätten Anwesenden ständig gesichert ist. (3) Die Vorsitzenden der Produktionsgenossenschaften des Handwerks haben dafür Sorge zu tragen, daß alle Unfälle gründlich untersucht und entsprechende Maßnahmen zur Verhütung gleicher und ähnlicher Unfälle eingeleitet werden. (4) Alle von den Vorsitzenden mit der Leitung und Aufsicht der Produktion und Produktionseinrichtungen beauftragten Mitglieder müssen mit den in Frage kom menden Arbeitsschutzanordnungen vertraut sein und sind in ihren Arbeitsbereichen für deren Beachtung, Durchführung und Einhaltung verantwortlich. (5) In den Produktionsgenossenschaften, in denen keine gemeinsame Gebäude- und Maschinennutzung besteht, trägt das jeweilige Genossenschaftsmitglied in seinem Bereich die persönliche Verantwortung für die Einhaltung und Durchführung der Arbeitsschutzanordnungen. § 3 Auf Vorschlag des Vorsitzenden wählt die Mitgliederversammlung der Produktionsgenossenschaft ein oder mehrere Mitglieder der Genossenschaft zu Sicherheitsbeauftragten, die den Vorsitzenden bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik unterstützen und beraten sowie für deren ständige Verbesserung sorgen. § 4 Die Planung und Anforderung von Arbeitsschutzkleidung und -mittein für die Produktionsgenossenschaften des Handwerks erfolgt auf Grund des Arbeits-schutzkataloges durch den Vorstand der Produktionsgenossenschaft mit Zustimmung der Mitgliederversammlung über die zuständige Niederlassung der in Frage kommenden DHZ. § 5 Die staatlichen Organe des Arbeitsschutzes haben in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks u. a. die Durchführung des Arbeitsschutzes und die Sicherheitstechnik zu kontrollieren sowie die systematische Verbesserung des Arbeitsschutzes durch vorbeugende Maßnahmen ständig zu fördern. Sie haben Unfälle, insbesondere schwere, tödliche und Massenunfälle, sowie Brände und Explosionen auf deren Ursachen zu untersuchen und die Schuldigen festzustellen. § 6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Oktober 1956 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung I. V.: Heini cke Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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