Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit 1988, Seite 33

Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 33 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 33); - 33 - 3HS 0001-519/8$ ö ö ö 5 3 Bezüglich des Rechts auf Beschwerde ist hier anzufügen, daß diese den Vollzug der Arreststrafe nicht aussetzt oder un-terbricht. Die für die Aufklärung von Vorkommnissen und politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten praktisch weniger bedeutsame und die Rechtsstellung des Angehörigen nicht gravierend beeinflussende Disziplinarstrafe Hausarrest für Offiziere bis zum Dienstgrad Hauptmann schränkt, da diese Maßnahme auf der Dienststelle bei weiterer Dienstausübung zu vollziehen ist, die Bewegungsfreiheit und damit verbunden die Teilnahme am öffentlichen, familiären und gesellschaftlichen Leben für die Dauer des Hausarrestes ein. Weitere Einschränkungen der Rechte sieht die Disziplinarordnung für die Dauer des Hausarrestes nicht vor. Im Hinblick auf die unter Punkt 4,4, grundsätzlich dargestellte Möglichkeit der Gewahrsamnahme von Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit unabhängig vom Dienstgrad ist von Bedeutung, daß die Rechte des Mitarbeiters durch den Disziplinarbefugten befehlsmäßig für die Dauer des Gewahrsams eingeschränkt beziehungsweise gewährt werden können. Da es für den Umfang und die Dauer der Einschränkung der Rechte des Mitarbeiters im Gewahrsam keine konkreten Festlegungen in innerdienstlichen Bestimmungen gibt, ist darüber verantwortungsbewußt und in Abhängigkeit vom Gegenstand der Untersuchungen, der Schwere der relevanten Handlungen, dem Grad der Gefährdung der inneren Sicherheit, politisch-operativen oder anderen Interessen des MfS sowie unter dem Gesichtspunkt der umfassenden Aufklärung von Sachverhalten und Zusammenhängen zu entscheiden. Wegen der Bedeutung dieser für den Mitarbeiter einschneidenden Maßnahme hat sich der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung die Ent- *2 A Scheidung über die Bedingungen'5 und damit auch über die notwendigen Einschränkungen der Rechte des betroffenen Mitarbeiters Vorbehalten, 33Vgl. Disziplinarordnung des MfS, Ziffer 6,3,11, 34 Vgl, Disziplinarordnung des MfS, Ziffer 3,11.;
Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 33 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 33) Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 33 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 33)

Dokumentation: Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 1-47).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung vom Information des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze.

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