Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 112

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 112 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 112); BStÜ - 112 - WS JHS oOOl -343/84 i i &08:n i An diesem Beispiel wurde auch, deutlich, daß anhand der begangenen Straftat nicht sofort und pauschal von einer dafür ursächlichen feindlichen Einstellung des IM ausgegangen werden kann. An dieser Stelle der Arbeit soll darauf verwiesen werden, daß es im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen IM des MfS in der ITatur der Sache liegt, daß in unterschiedlicher Qualität immer auch Mängel und Fehler des MfS in der operativen Arbeit mit aufgedeckt und geklärt werden, die dann in der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens oftmals die eigentlichen Schwierigkeiten bereiten. Insofern wird nicht der Versuch gemacht, diese Probleme in der Arbeit zu umgehen, zumal deren Klärung in jedem Palle auch ein wertvoller Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit des MfS darstellt. Beispielsweise bereiten IM in der Vernehmung Probleme, die in jahrzehntelanger Zusammenarbeit mit dem.MfS durch die vielfältigsten Erlebnisse mit Mitarbeitern des MfS subjektiv zu der Einstellung gekommen sind, daß das MfS nicht in der Lage ist, von ihnen begangene Straftaten nachzuweisen. Daraus ergeben sich in der Vernehmung außerordentlich große Kontakt-Probleme Darüber hinaus ist bei derartigen jahrzehntelang tätigen IM die Haltung zu verzeichnen, angeblich alles über die Struktur und den Mechanismus der Arbeit des MfS zu kennen und über jeden in ihrem Umgangskreis tätigen IM des MfS informiert zu sein Kurzum, sie bilden sich ein, durch nichts und niemanden mehr überrascht werden zu können. Das äußert sich beispielsweise in der Vernehmung in arrogantem und provozierendem Auftreten, Zu diesem Zweck zählen solche IM oft die ihnen eigene Palette übertriebener Bedürfnisse auf, die sie befriedigen müßten, und untermauern dies mit der Kennung ihnen bekannter Mitarbeitern, die angeblich ebenso denken und handeln würden.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 112 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 112) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 112 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 112)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Beschwerde sachlich gerechtfertigt ist. Trifft dies zu, so ist der Beschwerde unverzüglich abzuhelfen, indem der Beschwerdegrund beseitigt und die Gesetzlichkeit wieder hergestellt wird. In diesen Fällen ist äußerst gewissenhaft zu prüfen, wie weiter zu verfahren ist, denn nicht selten versuchen Beschuldigte, sich mit bestimmten Aussagen interessant zu machen.

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