Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 36

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 36 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 36); - 36 - WS JHS oOOT-343/84 1 j ö y ü i- Die auf Grund der selbstauferlegten Beschränkung des IM durch das- MfS in seinem-Auf trag oder-in- seinemhEnte resse erledigten Verpflichtungen sind durch den IM in Erklärungen zu dokumentieren. Ebenso sind im Interesse der Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des IM eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des IM, dem MfS bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, bereitet in der Praxis kaum Schwierigkeiten. In der Mehrzahl der Fälle ist dem IM bewußt, daß ihre Entscheidung gleichzeitig ihre Einstellung und Verbundenheit mit dem MfS verdeutlicht. Auch wenn der IM eine strafbare Handlung begangen hat und die sich daraus für ihn ergebenden strafrechtlichen Konsequenzen seiner objektiven Interessenlage entgegenstehen, wird er seine Bereitschaft, freiwillig im Objekt zu verbleiben, erklären, um seine Ehrlichkeit und Verbundenheit gegenüber dem MfS zu dokumentieren, oftmals in Erwartung, daß das MfS auch in Zukunft an einer inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem IM interessiert ist. Die dargestellten Überlegungen des IM in Bezug auf seine Entscheidung, freiwillig dem MfS zur Verfügung zu stehen, sind durch die Argumentation des Untersuchungsführers zu unterstützen. Dem IM muß dabei verdeutlicht werden, daß seine Entscheidung als Ausdruck seiner Einstellung zum MfS und seiner Verbundenheit mit dem MfS bewertet wird. Die vom IM erlangte Freiwilligkeitserklärung ist auch vernehmungstaktisch in der Befragung gegenüber dem IM nutzbar. Die Erklärung des IM erhält nur dann einen Sinn, wenn er bereit ist zu wahrheitsgemäßen Aussagen über den das MfS interessierenden Sachverhalt, er seine Einstellung und Verbundenheit gegenüber dem MfS nicht nur mit seiner Anwesenheit zum Ausdruck bringt, sondern auch aktiv zur Klärung des Sachverhaltes beiträgt.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 36 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 36) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 36 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 36)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit dem die sich darin ausdrücken, daß mit Hilfe einer- qualifizierten I- beit wertvolle Vorgänge erfolgreich abgeschlossen und bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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