Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 37

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 37 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 37); 309038 ( - 37 - WS JHS oOOl -343/84 Bereits an dem dargestellten Beispiel, wie der IM zur vrperatl veirTef r sguug'“gelangt -nnd er - veranTaßt- werden----- kann, sich der Befragung zu unterziehen, wird der Einfluß äußerer Bedingungen der Befragung auf die Vernehmungstaktik sichtbar. Die äußeren Bedingungen einer Befragung müssen den rechtlichen Grundlagen der operativen Befragung, der Befragung im strafprozessualen Prüfungsverfahren gemäß Paragraph 95 (2) Strafprpzeßordnung oder der Vernehmung als Beschuldigter gemäß Paragraph 105 Strafprozeßordnung entsprechen, um sie vernehmungstaktisch nutzbar zu machen, dem Befragten keine Ansatzpunkte für spätere Beschwerden gegen das Untersuchungsorgan des MfS zu geben. Im Rahmen der operativen Befragung auf der Grundlage des Verfassungsauftrages muß jegliche Argumentation vermieden werden, die sich aus den strafprozessualen Befugnissen des Untersuchungsorgans des MfS ableitet. Jegliche Nutzung des Paragraphen 95 (2) Strafprozeßordnung im Zusammenhang mit operativen Befragungen ist mit der Preisgabe der Identität als Untersuchungsorgan verbunden. Soll das Untersuchungs-organ des MfS nicht in Erscheinung treten, verbietet es sich, die Befragung im offiziellen Dienstgebäude der Untersuchungsabteilung des MfS durchzuführen. Werden dagegen die Regelungen des Paragraphen 95 (2) Strafprozeßordnung genutzt, kann das Stattfinden der Befragung im Dienstgebäude der Abteilung IX zu den Vernehmungstaktisch ausnutzbaren Paktoren gehören (vgl. Porschungsarbeit WS JHS 001-233/81, Seite 268 ff.). Besteht in Ausnahmefällen keine Möglichkeit den Straftat-verdächtigen IM zur Befragung zuzuführen, und ist er nicht bereit, freiwillig dem MfS zur Verfügung zu stehen, so muß durch die zuständige operative Diensteinheit eine durchgängige operative Kontrolle gewährleistet werden. In bestimmten Fällen kann bedeutsam, sein, den straftatverdächtigen IM nach der Befragung unter operativer Kontrolle zu halten,;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 37 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 37) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 37 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 37)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie vor allem kräftemäßig gut abgesichert, die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt nicht gefährdet wird und keine Ausbruchsmöglichkoiten vorhanden sind.

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