Besucherordnung der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Lichtenberg 1982, Seite 13

Ordnung zur Oranisierung, Durchfuehrung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstrasse - Besucherordnung - [Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) IX, Abteilung (Abt.) XIV, Berlin 1982, Seite 13 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA IX Abt. XIV /82 1982, S. 13); ?c 000117 13 3. Die vom Besucher zur Uebergabe an den Verhaerteten bzw. Strafgefangenen vorgesehenen Geschenke sind durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Abteilung XIV einer Vorkontrolle zu unterziehen. Nicht gestattete Geschenke sind durch die Besucher im Schliessfach abzu legen. U. Eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschliesslich der Leiter der Abteilung XIV/3 in Abstimmung mit den Leitern der zustaendigen Abteilungen der Hauptabteilung IX. VII, Durchfuehrung der Besuche 1. Wird dem Staatsanwalt bzw. dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsaetzlich monatlich einmal fuer die Dauer von 30 Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer I. e und f aufgefuehrten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zustaendigen Abteilungen der Hauptabtei- lung IX und der Leiter der Abteilung XIV haben zu gewaehrleisten, dass die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung IX/lO abgesichert. fr* * An Besuchen zwischen Verhafteten und dem Verteidiger nimmt nur dann ein Mitarbeiter der Hauptabteilung IX teil, wenn durch den Staatsanwalt bzw. das Gericht entsprechende Auflagen erteilt wurden. 2. Strafgefangenen ist es entsprechend ? 30 der 1. DB zum StVG gestattet, im erleichterten Vollzug jeden Monat einmal Besuch, im allgemeinen Vollzug jeden zweiten Monat einmal Besuch von jeweils bis zu 2 Personen fuer die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Absicherung der Besuche mit Straf gef angenen hat in Abhaengigkeit von der Anzahl der Besucher durch Mitarbeiter der Abteilung XIV zu erfolgen. Kopie AR 8;
Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 13 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 13) Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 13 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 13)

Dokumentation Stasi Besucherordnung MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982; Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 1-16).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß alle feindlichen Aktivitäten der Inhaftierten durch die Angehörigen der Linie rechtzeitig erkannt, erfolgreich abgewehrt und verhindert werden. Deshalb kann und darf sich die sichere Verwahrung Inhaftierter auch nicht nur auf die Bürger der DDR; sondern auch auf die Ausländer, die sich im Staatsgebiet der aufhalten und gegen die Strafgesetze der Dpir verstoßen haben, Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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