Besucherordnung der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Lichtenberg 1982, Seite 12

Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 12 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 12);  , 000116 12 5. Von der Nache des Besuchergebäudes ist der Besucherverkehr nachweispflichtig' zu dokumentieren. Grundsätzlich sind bei Besuchen zu registrieren: - Name und Vorname des Besuchers; - Geburtsdatum; - Art und Nummer des Legitimationsdokumentes; - Staatsangehörigkeit; - Wohnanschrift (außer bei Diplomaten); - Datura und Zeitdauer des Besuches; - Name des besuchten Verhafteten oder Straf gef angenen; - Dienstgrad und Name der den Besuch durchführenden Mitarbeiter der Hauptabteilung XX und der Abteilung XIV. Bei Diplomaten ist darüber hinaus der Rang und die Bezeichnung der diplomatischen Vertretung zu erfassen. VI. Kontrolle der Besucher i * '1, Alle Besucher sind nach der Legitimation und Identi- tätsprüfung zu veranlassen, Kaffen, andere die Sicherheit gefährdende Gegenstände, Metallgegenstände sowie die für die Besuchsdurchführung nicht notwendigen Sachen und Gepäckstücke in den im Besuchergebäude vorhandenen Schließfächern abzulegen. 2. Jeder Besucher ist mit dem Metallsuchgerät (MSG i) zu kontrollieren. Reagiert das MSG positiv, ist zur eindeutigen Bestimmung des festgestellten Metallgegenstandes die Nachkontrolle des Besuchers mit einem Hand-Metallsuchgerät durchzuführen. Verweigert der Besucher die Kontrollmaßnahmen mit dem MSG, ist dem Besuch nach Rücksprache mit dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung IX und dem Leiter der Abteilung XJLV/3 nicht stattzugeben. Der Staatsanwalt ist von diesem Sachverhalt schriftlich zu informieren. Im Anschluß an die Kontrolle haben die Besucher im Karte raum Platz zu nehmen. Kopie AR 8;
Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 12 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 12) Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 12 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 12)

Dokumentation Stasi Besucherordnung MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982; Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 1-16).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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