Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 29

Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 29 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 29); - 29 f) Die Charaktereigenschaften und Fähigkeiten des inoffiziellen Mitarbeiters Weiterhin muß bei jeder Verhaltenslinie grundsätzlich beachtet werden, daß die inoffiziellen Mitarbeiter nie eine Person zu staatsfeindlichen Handlungen provozieren. Alle Probleme der Auftragserteilung und Instruierung müssen unter Beachtung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern stets zwei Seiten beachten: Einerseits muß er gegenüber dem inoffiziellen Mitarbeiter mit Legenden arbeiten, weil diesem nie das genaue Ziel und nicht mehr gesagt werden darf, als er zur Durchführung des Auftrages wissen muß, was jedoch abhängig ist von dem Grad der Zuverlässigkeit als auch von der Dauer der Zusammenarbeit des inoffiziellen Mitarbeiters mit den Organen für Staatssicherheit. Andererseits muß dem inoffiziellen Mitarbeiter zur Erfüllung von Aufträgen oft eine Legende gegeben werden, mit Hilfe derer er die Aufträge besser erfüllen kann bzw. deren Erfüllung überhaupt erst möglich wird. g) Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der inoffiziellen Mitarbeiter gesehen werden. Er muß anhand des erteilten Auftrages eine konkrete, ehrliche und objektive Berichterstattung vom inoffiziellen Mitarbeiter fordern. Der inoffizielle Mitarbeiter hat zunächst mündlich zu berichten und dann während des Treffs einen schriftlichen Bericht anzufertigen. In Fällen, wo der inoffizielle Mitarbeiter bereits einen geschriebenen Bericht zum Treff mitbringt, ist er darauf aufmerksam zu machen, daß ein solches Verfahren nur eine Ausnahme sein kann, aus Gründen der exakteren Wiedergabe der erhaltenen Informationen oder, daß eine zu lange Zeitperiode bis zur Übergabe des Berichtes ansteht und der inoffizielle Mitarbeiter dadurch die exakte und vollständige Wiedergabe seiner Information sichern möchte. In jedem Falle ist er darauf aufmerksam zu machen, daß die bereits mitgebrachten Berichte keine dekonspirierenden Angaben enthalten dürfen, damit seine eigene Person als auch die Angaben nicht gefährdet werden. Diese Angaben müssen während des Treffs nachgetragen werden. Außerdem ist in den meisten Fällen ein Ergänzungsbericht notwendig, weil der inoffizielle Mitarbeiter oft nicht alles genau wiedergegeben hat bzw. sich Fragen und ihre Beantwortung ergeben. Der Bericht ist mit Datum zu versehen und mit dem Decknamen des inoffiziellen Mitarbeiters zu unterschreiben. Soll mit Klarnamen Unterschrift geleistet werden, so muß das nach Begründung vom Vorgesetzten bestätigt werden. Grundsätzlich ist der inoffizielle Mitarbeiter darüber zu befragen, wie er den Auftrag durchgeführt hat. Wurde der Auftrag nicht durchgeführt, dann sind die Gründe zu erforschen und entsprechende Maßnahmen zur Erfüllung festzulegen bzw. ist der inoffizielle Mitarbeiter erzieherisch zu beeinflussen. In keinem Fall darf darüber leichtsinnig hinweggegangen werden, weil sich das auf die weitere Zusammenarbeit hemmend auswirken kann. Der Inhalt des Berichtes ist unter Berücksichtigung der „8 goldenen W“ abzufassen, um eine umfassende und gründliche Berichterstattung zu gewährleisten. Die Berichte des inoffiziellen Mitarbeiters sind wertvolle Dokumente und deshalb nur in der Arbeitsakte des inoffiziellen Mitarbeiters aufzubewahren. Durch den operativen Mitarbeiter dürfen darauf keinerlei Notizen gemacht werden. Nach dem Treff sind diese Dokumente sofort zur Dienststelle zu bringen.;
Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 29 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 29) Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 29 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 29)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/58 Inoffizielle Mitarbeiter MfS DDR GVS 1336/58 1958; Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 1-38).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Konsularbesuchen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Betreuungstätigkeit ausländischer Botschaften bei ihrem Staatssicherheit inhaftierten Bürgern. Diese Besuche gliedern sich wie folgt: Ständige Vertretung der in der sovviedie Botschaften der in der Bulgarien und Polen setzten unter Verletzung des Grundlagenvertrages zwischen der und sowie unter Mißachtung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Maßnahmen der Auswertungs- und Informationstätigkeit - solchen Leitungsaufgaben wie insbesondere der Koordinierung und der Anleitung und Kontrolle.

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