Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 34

Richtlinie 1/58 fuer die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlusssache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 34 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 34); ?- 34 - Ausser den ueblichen Methoden der Ueberpruefung bestehen diese u. a. in der periodisch erfolgenden Teilnahme des operativen Mitarbeiters an den Treffs zwischen Geheimen Hauptinformatoren und Geheimen Informatoren, in der Durchfuehrung von Treffs des operativen Mitarbeiters mit den Geheimen Informatoren ohne Beisein des Geheimen Hauptinformators. Vom operativen Mitarbeiter ist dabei so vorzugehen, dass weder beim Geheimen Hauptinformator noch bei den Geheimen Informatoren Misstrauen erweckt wird und die Zusammenarbeit Schaden erleidet. 4. Die Arbeit in der konspirativen Wohnung und mit dem Inhaber der konspirativen Wohnung a) Die Arbeit in der konspirativen Wohnung Auf Grund der grossen Bedeutung der konspirativen Wohnung ist fuer die Sicherung und Erhaltung derselben die Beachtung folgender Grundsaetze unumgaenglich: Fuer die Zahl der inoffiziellen Mitarbeiter, mit denen in einer konspirativen Wohnung gearbeitet werden kann, ist die Lage der konspirativen Wohnung und der Wert der inoffiziellen Mitarbeiter entscheidend. In der Regel soll die konspirative Wohnung von 3 5 inoffiziellen Mitarbeitern benutzt werden. Bei wertvollen Geheimen Mitarbeitern und Geheimen Hauptinformatoren ist diese Zahl zur besonderen Sicherung dieser Personen auf 1 2 zu reduzieren. Neugeworbene und noch nicht ueberpruefte inoffizielle Mitarbeiter sind in der Regel nicht in einer konspirativen Wohnung zu treffen, dafuer sind andere sichere .Trefforte festzulegen. Inoffizielle Mitarbeiter, die an der gleichen Sache bzw. Person arbeiten, muessen zur Vermeidung einer Dekonspiration in verschiedenen konspirativen Wohnungen getroffen werden. Die Einrichtung der konspirativen Wohnung muss weitgehendst der Mentalitaet der inoffiziellen Mitarbeiter entsprechen, die darin verkehren. Die inoffiziellen Mitarbeiter sind ueber das Verhalten beim Aufsuchen und Verlassen der konspirativen Wohnung eingehend zu instruieren. Der operative Mitarbeiter hat grundsaetzlich eine ausreimende Zeit vor dem inoffiziellen Mitarbeiter die konspirative Wohnung ? aufzusuchen, um den Zustand der konspirativen Wohnung auf evtl. Veraenderungen zu ueberpruefen und den Anmarschweg der inoffiziellen Mitarbeiter zu beobachten. Auf dem Wege zur und von der konspirativen Wohnung sind entsprechende Vorsichtsmassnahmen zu beachten (Benutzung verschiedener Wege bzw. Fahrtmoeglichkeiten,, Achtgeben auf verdaechtige Personen usw.) Bei festgestellter Beobachtung in der Naehe der konspirativen Wohnung ist diese nicht aufzusuchen, sondern der Ersatztreff zu benutzen. Bei Verdacht der Dekonspiration sind Sicherungs- und Ueberpruefungsmassnahmen einzuleiten. b) Die Zusammenarbeit mit dem Inhaber der konspirativen Wohnung Mit dem Inhaber der konspirativen Wohnung sind in bestimmten Abstaenden Aussprachen durchzufuehren. Hierzu bieten sich guenstige Gelegenheiten im Anschluss an die Treffs mit den inoffiziellen Mitarbeitern. Bei diesen Aussprachen sind Fragen der Sicherheit der konspirativen Wohnung, wie z. B. verdaechtige Erscheinungen im Haus oder der Umgebung, Veraenderungen unter den Hausbewohnern usw. zu behandeln. Der Inhaber der konspi-;
Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 34 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 34) Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 34 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 34)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/58 Inoffizielle Mitarbeiter MfS DDR GVS 1336/58 1958; Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 1-38).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die in der Richtlinie für die Auswahl und Überprüfung von Kandidaten generell festgelegten Aufgaben und Maßnahmen auch vollinhaltlich für Kandidaten durchgesetzt werden müssen. Der konkrete Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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