Formen und Methoden der Zusammenarbeit der Abteilungen ⅩⅣ und Ⅸ als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens 1983, Seite 5

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 5 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 5); v v ij uHj o001 607/ 83 000006 - "Gemeinsame Festlegungen des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung IX und der Abteilung XIV". 1. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen XIV und IX bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen Der Generalsekretär des Zentralkomitees der SED, Geijö'öse Erich Honecker, führte dazu aus: "Wer glaubt, sic.hue für alle geltenden Regeln des sozialistischen Ziijfnenlebens hinwegsetzen zu können, handelt gegen die Iniäg£jsen der Werktätigen." "7s ist auf allen Ebenen und in ffiQen Bereichen darauf zu achten, daß die sozialistische Gesetzlichkeit überall und von jedermann vorbehaltlos gejet wird. Wer sich diesen Forderungen widersetzt, mußh dShit rechnen, mit der Härte des Gesetzes konfrontiert, werden. Die Verhaftung und die UM'rsuchungshaft sind ein wesentlicher Eingriff in das Leben eines Menschen. Aus diesem Grunde muß gewissenhaft geprüft werden, ob die Voraussetzungen für den § 122 StPO erfüllt werden. Mit der Verhaftung und der Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt beginnt die aktive Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen XIV und IX. Die Abteilungen XIV und IX haben entsprechend ihrer Aufgabenstellung unterschiedliche Verant-wortungsber eiche , aber zur Lösung ihrer Aufgaben ist eine enge Zusammenarbeit notwendig. Die Erfahrungen zeigen, daß immer dort, wo der Informationsfluß abreißt, die Arbeit erschwert wird.;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 5 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 5) Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 5 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 5)

Dokumentation: Formen und Methoden der Zusammenarbeit der Abteilungen ⅩⅣ und Ⅸ als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock. Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 1-29).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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