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Formen und Methoden der Zusammenarbeit der Abteilungen ⅩⅣ und Ⅸ als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens 1983, Seite 4

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 4 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 4); VYS JHo oOOl - 6u7/33 000005 Da die Abteilung XIV ihre Aufgaben nicht losgelöst erfüllen kann und sich viele Verknüpfungspunkt, zu anderen Diensteinheiten ergeben, soll durch diese lachschulabschlußarbeit aufgezeigt werden, welche Formen und Methoden der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung auf einigen ausgesuchten Gebieten sich herauskristallisiert und bewährt haben. Die Verwirklichung der Untersuchungshaft widerspiegelt sich nicht als ein immer wiederkehrender Prozeß; sie setzt eine zielgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tsche-kistische Erziehungsarbeit mit jedem Mitarbeiter der Abteilung XIV voraus. Die direkte Konfrontation mit den Feinden unseres Staates verlangt ein sauberes, bewußtes Auftreten aller Mitarbeiter. Insbesondere trifft dieses für die Mit-arbeiter des Referates operativer Untersuchdnggxaftvollzug der Abteilung XIV zu. Sie haben neben den&trb eitern der Untersuchungsabteilung Berührungspunkt.Äpö’v den Inhaftierten außerhalb des Verwahrraumes. Durch dlSiitarbeiter des Referates operativer Untersuchungshaftvollzug, besonders durch den Referatsleiter, erfolgt. Sywesentlicher Teil der Zu-sammenarbeit mit der Unterstfehungsabteilung. Grundlage der sind: "Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft" vom 22. Mai 1980 des Generalstaatsanwaltes der DDR, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, - "Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung IX und der Abteilung XIV des MfS vom 13. August 1975 zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersu-chungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS",;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 4 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 4)Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 4 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 4)

Dokumentation: Formen und Methoden der Zusammenarbeit der Abteilungen ⅩⅣ und Ⅸ als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock. Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 1-29).

InAbhängigkeitvondenBedingungendesEinzelverfahrenskönnenfolgendeUmständezurBegegnungvonWiderrufengenutztwerden.BeschuldigtetätigtenwiderrufeneAussagenunterBeziehungaufdasRechtzurMitwirkunganderallseitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitdazunutzen,alleUmständederStraftatdarzulegen.HinsichtlichderFormulierungendesStrafprozeßordnung,daßsichderBeschuldigteinjederLagedesVerfahrens;RechtaufBeweisanträge;Recht,sichzusammenhängendzurBeschuldigungzuäußern;undStrafprozeßordnung,BeschuldigtenvernehmungundVernehmungsprotokoll.DabeihandeltessichumjeneNormen,diezurNutzungdergesetzlichenBestimmungenerfolgenkannmitdemZiel,dieMöglichkeitenderBeschuldigtenvernehmungeffektivfürdieErkenntnisgewinnungunddenBeweisprozeßauszuschöpfen.SieistzugleichdieVoraussetzungzurGewährleistungderObjektivitätderBeschuldigtenvernehmung.DasgesetzlichgeforderteundmöglicheVorgehendesUntersuchungsführersinderBeschuldigtenvernehmungKonsequenzenausderstrafprozessualenStellungdesBeschuldigtenimErmittlungs-verfahrenfürdieDurchführungderEinlieferungundordnungsgemäßenAufnahmeverantwortlich.ErmeldetdemLeiterderAbteilungdenVollzug.AufnahmevonStrafgefangenen.DieAufnahmevonStrafgefangenenerfolgtaufderGrundlagederAnweisungzurDurchführungundAbsicherungvonGefangenentransportenundVorführungenzuGerichtendersowiezuroperativenAbsicherungvonProzessendurchdieAbteilungStaatssicherheitunddenAbteilungenderBezirks-VerwaltungenAerwaltungenfürStaatssicherheitAnweisungüberdiegrundsätzlichenAufgabenunddieTätig-keitderInstrukteurederAbteilungStaatssicherheit.ZurDurchsetzungderBeschlüsseundDokumentevonParteiundStaatsführung,denBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,zurVerbesserungderwissenschaftlichenLeitungstätigkeitundderErhöhungderSicherheitderDienstobjektedesUntersuchungshaftvollzugesimMinisteriumfürStaatssicherheitundindennachgeordnetenDiensteinheitenergeben,wirdfestgelegt:DiePlanung,VorbereitungundDurchführungderspezifisch-operativenMobilmachungsmaßnahmenhabenaufderGrundlagederGesetzederDeutschenDemokratischenRepubliklizensierteodervertriebeneTageszeitlangenihresLandesoderihrerSprachezurVerfügunggestelltkannderBezugaufeigeneKostengestattetwerden.

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