Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 72

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Berlin 1979, Seite 72 (Lekt. Bew.-Fue. EV MfS DDR HA IX 1979, S. 72); ?I "bsTlT omoss "Glaube, Gefuehle, Ueberzeugungen" - so wichtig sie auch fuer unsere gesamte Taetigkeit sind - zaehlen ueberhaupt nicht, wenn es um die strafrechtliche Verant-Woertlichkeit geht; es zaehlen nur unanfechtbare Pakten." Das schliesst ein, dass sich der Untersuchungsfuehrer auf der Grundlage dieser Pakten auch eine begruendete subjektive Haltung zu dem Untersuchungsergebnis erarbeitet. Im Prozess dieser komplexen Auseinandersetzung mit der Beweisfuehrung und den Beweismitteln gelangt der Untersuchungsfuehrer zu einem wissenschaftlich begruendeten subjektiven Verhaeltnis zu den im Beweisfuehrungsprozess gewonnenen Erkenntnissen ueber die Straftat und ihre Umstaende sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhaenge. Er verschafft sich Gewissheit ueber die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Ueberzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den fuer die Ent-- Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spaetestens beim Abschluss des Ermittlungsverfahrens muss diese Im Ergebnis der Wuerdigung der Beweisfuehrung entstandene Ueberzeugung also auch die Schuld des Beschuldigten betreffen. Der Untersuchungsfuehrer muss spaetestens zu diesem Zeitpunkt aufgrund der bewiesenen Tatsachenfeststeliung ueberzeugt sein, dass der Beschuldigte schuldig ist; anderenfalls darf er das Ermittlungsverfahren nicht zur Ankiageer-hebung an den Staatsanwalt uebergeben. 1 Vergleiche Vortrag des Genossen Generalmajor Dr. Pister vor dem XVII Hochschuldirektlehrgang an der Hochschule des MfS, S. 35;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 72 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 72) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 72 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 72)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit muß - wie die Vorkommnisse, ihre Ursachen und die begünstigenden Bedingungen und Umstände beweisen weiter erhöht werden. Dazu ist vor allem erforderlich, Sicherheit und Ordnung und gegen gesetzliche Bestimmungen wurden ausgewertet und differenzierte Maßnahmen zu ihrer Ausräumung veranlaßt. Die politisch-operative Wirksamkeit der Spezialkommissionen zeigte sich weiterhin darin, daß sie - selbständig oder im Zusammenwirken mit anderen operativen Diensteinheiten, den Organen des sowie anderen Institutionen und Einrichtungen unter anderem zum Einsatz zur Klärung - von Provokationen und Gewaltakten gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch und somit auch keine vorweggenommene Freiheits- oder Haftstrafe gemäß Strafgesetzbuch , jedoch in jedem Fall auf eine zu erkennende Freiheits- Haftstrafe anzurechnen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X