Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 15

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Berlin 1979, Seite 15 (Lekt. Bew.-Fue. EV MfS DDR HA IX 1979, S. 15); ? 000049 ,i r* 12 2. Zur Bestimmung des Gegenstandes und des Umfanges der Beweisfuehrung Ein wichtiges methodisches Instrument fuer die Organisierung einer den politisch-operativen Erfordernissen entsprechenden Bearbeitung eines Untersuchungsvorganges ist die Bestimmung des Gegenstandes der Beweisfuehrung. Erst die realistische Bestimmung der Zielstellung und des Umfangs der Beweisfuehrung im Vorgang ermoeglicht eine schwerpunktmaessige Untersuchungsarbeit. Bei der Festlegung der zu beweisenden Tatsachenkomplexe wird in der Regel die Rangfolge ihrer Bedeutung fuer die Aufklaerung des politisch-operativen und strafrechtlich relevanten Sachverhaltes deutlich. Das ermoeglicht es, die Kraefte, Mittel und Methoden in der weiteren Bearbeitung auf jene Komplexe zu konzentrieren, bei deren Aufklaerung der Beweisfuehrungsprozess entscheidend voran gebracht wird. Die Bestimmung des Gegenstandes der Beweisfuehrung laesst erkennen, - welche Beweismittel noch benoetigt werden; - welche Kraefte, Mittel und Methoden zur Gewinnung der benoetigten Beweismittel erfoueerlich sind und - in welcher Richtung ihr Einsatz erfolgen muss. Schliesslich ist der Gegenstand der Beweisfuehfung ein entscheidendes Kriterium fuer die Einschaetzung der Beweislage im Untersuchungsvorgang. Anhand des Gegenstandes der Beweisfuehrung stellt der Untersuchungsfuehrer fest, ob und in welchem Grade erarbeitete Informationen beweiserheblich sind oder nicht, welche zusaetzlichen Beweismittel noch erforderlich sind usw. Dadurch wird unter anderem auch ein unrationeller Kraefte- und Mitteleinsatz verhindert. 4;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 15 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 15) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 15 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 15)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der politisch-operativen und strafrechtlichen Einschätzung eines Aus-gangsmaterials getroffene Entscheidung des zuständigen Leiters über den Beginn der Bearbeitung eines Operativen Vorganges.

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