Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 38

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 38 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 38); WS JHS 001-699/76 - 38 - der Regelungen der in Arbeit befindlichen Asservatenordnung des MfS aufzubewahren. Der Beschuldigte wird durch den Untersuchungsführer nach der Urteilsverkündung über die Einziehung seines betroffenen Eigentums in Kenntnis gesetzt. Ist die Berufungsfrist abgelaufen, werden diese eingezogenen Gegenstände und Sachen entsprechend des Befehls des Genossen Minister, TTr. 310/65, WS MfS 008 IJr. 665/65, an die Hauptabteilung IX/12 als zentrale Erfassungsstelle abverfügt, soweit keine anderen Vereinbarungen vorliegender, Das nicht der Einziehung unterliegende Eigentum des Beechul- CM digten wird nach der Bestatigung.cburch den Staatsanwalt über den Verbleib des-Eigentums? im Besichtigungsprotokoll auf der Grundlage eines Üb;ergabe-/Übernahmeprotokolls an die Abteilung XIV zu den Effekten des Beschuldigten übergeben. Mit dem Zeitpunkt der Übergabe dieses Eigentums an die Abteilung XIV trägt diese gleichzeitig die weitere Verantwortung für die Sicherung des Eigentums des Beschuldigten entsprechend der UntersuchungshaftvollzugsOrdnung. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß der Beschuldigte bei seiner Pestnahme/Verhaftung Lebensmittel, andere leicht verderbliche Gegenstände und andere Sachen bei sich führen kann, die nicht im Zusammenhang mit begangenen strafbaren Handlungen stehen. Hierbei ist sofort zu klaren, ob der Beschuldigte diese Gegenstände und Sachen an einen Bevollmächtigten zur Verwertung übergeben will, ob ihm diese Gegenstände und Sachen zum eigenen Verbrauch und Benutzung während seines Aufenthaltes in der Untersuchungshaftanstalt zu übergeben sind oder ob diese Gegenstände und Sachen durch das Untersuchungsorgan vernichtet werden sollen. In jedem Pall sind durch den Beschuldigten entsprechende Erklärungen zu schreiben. Bei der Übergabe von derartigen Lebensmitteln und anderen leicht verderblichen Gegenständen sind darüber hinaus vom Beschuldigter: eine Vollmacht für den Bevollmächtigten und durch . Kopie ESfU;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 38 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 38) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 38 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 38)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem besonders die operativen Arbeitsergebnisse des Systems; die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Bl; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung; die Bereitschaft der zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit herbeiführen. Die Entscheidung findet beim positiven Ausgang des Werbungsgesprächs ihren Ausdruck in der Verpflichtung zur Durchführung der Staatssicherheit übertragenen Aufgaben.

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