Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 348

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 348 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 348); 348 WS JHS oOOl - 23 7/3s 000347 1 die ständige Ausweitung und Vsrvoilkommnung der demokratischen Grundlagen der Vorbeugung, die'wachsende Zahl gesellschaftlicher Gremien und Kräfte, die sich an der Vorbeugung beteiligen, sowie die Erweiterung ihrer Wirkungsformen und Möglichkeiten.“ Aus dem Wesen der Vorbeugung ergibt sich, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ein integraler grundlegender Bestandteil der Arbeit aller politisch-operativen Dionsteinheiten bzw. Linien ist. Die Vorbeugung kann als generelle Aufgabenstellung nur realisiert werden, wenn sie in allen politisch-operativen Diensteinheiten sowie in allen operativen Arbeitsprozessen die ihr zukommendei Rolle spielt. Die Rolle der Vorbeugung liegt objektiv darin begründet, als ein entscheidendes Mittel dem Sozialismus günstige Entwicklungsbedingungen zu sichern, gegen ihn gerichtete Störungen und Gefahren auszuschließen, den Gegner niederzuhalten sowie innere feindlich-ne- ; gative Kräfte und die Ursachen und Bedingungen des Entstehens feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen rechtzeitig unwirksam werden zu lassen. Die Vorbeugung wird dann ihrer hervorragenden Rolle oerecht, wenn sie als fester Bestandteil und Hauptanliegen der Arbeit aller operativen Linien und in allen operativen Arbeitsprozessen wirkt und in diesem Sinne durchgesetzt wird. Das ergibt sich daraus, daß die gesamtgesellschaftliche Wirksamkeit der Vorbeugung an die grundlegende Voraussetzung gebunden ist, daß über die Gesamtheit aller І operativen Diensteinheiten alle Bereiche der Gesellschaft erreichbar sind. Sie hat des weiteren zur Voraussetzung, daß erst die Gesamtheit aller operativen Arbeitsprozesse als Teilprozesse eines einheitlichen, j arbeitsteiligen, kooperativen operativen Gesamtarbeitsprozesses unter Einschluß der Vorbeugung ein Höchstmaß an Sicherheit schafft. Schließlich kann erst unter diesen Voraussetzungen die Vorbeugung ihre umfassende Komplexität entfalten und damit der Komplexität der sozialistischen Gesellschaft Rechnung tragen. Erst dadurch kann die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in ihrer Einheit als allgöRe-irr soziale wie spezifisch kriminologische Aufgabenstellung effektiv realisiert werden. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeu- j gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten auf wissenschaftlicher Grundlage, unter Ver- \ .Wendung kriminologischer Erkenntnisse über den Feind und sein Vorge- hen geplant, geleitet und organisiert wird. 1 VgT. Lekschas u, a,, Kriminologie, a. a. 0., S, 397;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 348 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 348) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 348 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 348)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen vorgesehen. Mit Wirkung werden die Grenzor-dnung und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in Kraft treten. Im Zusammenhang mit den eintretenden Veränderungen werden auf Beschluß des Sekretariats des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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