Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens 1982, Seite 9

Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 9 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 9); WS-JHS oOQI- 000009 Ihre Anwendung ее tat daher in jedem Fall eine sorgfältige Prüfung voraus, um zu garantieren, daß niemand unbegründet, leichtfertig und ungesetzlich in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt wird. Die Voraussetzungen und Anforderungen für die Anordnung der Untersuchungshaft, der Prüfungspflicht und dem Erlaß des Haftbefehls sind in den §§ 122 - 124 der StPO detailliert verankert* Wesentlichste Grundlagen für den Vollzug der Untersuchungshaft im MfS sind die - sozialistische Verfassung der DDR, - Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der DDR, - Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der DDR, des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuohungshaft vom 22. Mai 1930, - Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuohungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - GVS 2708/55 - mit Befehl 6/71 des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuohungshaftanstalten des MfS verbindlichen "Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuohungshaf tans t alt (Hausordnung)" sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen basierenden "Gemeinsamen Festlegungen der НА IX und derAbteilung XIV zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuohungshaf t- Vollzugsordnung in den Untersuohungshaf tans t alten des MfS".;
Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 9 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 9) Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 9 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 9)

Dokumentation: Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens, Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 1-52).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit voraus. Divergierende reak ionä Überzeugungen und Interessen. Die Erweiterung des Netzes im Operationsgebiet macht es erforderlich, auch divergierende reaktionäre Überzeugungen und Interessen zu nutzen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter die Durchführung der von den Diensteinheiten der Linie bearbeiteten Er-mittiungsverf ahren optimal zu unterstützen, das heißt, die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung in dieser Komplexität nur mit einem relativ großen Aufwand von Kräften, Mitteln und Methoden tschekistischer Arbeit und von Kräften und Mitteln der zu realisieren sind.

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