Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 181

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 181 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 181); - 181 WS OHS oOOl - 25 7/83 Vorliegen de3 Vorsatzes in diesen Fällen hohe Anforderungen zu stellen. Dabei ist das Vorliegen solcher Verhaltensweisen wie des Sich-interossant-Machens und In-den-Vordergrund-Brin-gens, der Sensationslust, des Interesses am Außergewöhnlichen, auch beim Handeln in Kenntnis des Inhaltes, exakt vom Vorsatz gemäß 5 106 StGB abzugrenzen. Strafrechtliche Verant- ,: Wörtlichkeit im Sinne des S lü6 StGB ist bei Vorliegen aller weiteren notwendigen Voraussetzungen nur dann zu begründen, 5 wenn eine Identifizierung des Täters mit der vorliegenden j Schrift gegeben ist. Ein "bloßes" VVeitergeben oder in anderer £ Weise Zugänglichnachen erfüllt nicht die Anforderungen an die Schwere eines Angriffs bzw. der Aufwiegelung im Sinne dee § 106 StGB. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung werden im Zusammenhang mit der offensiven Verhinderung der Einschleusung von Schriften antisozialistischen Charakters oftmals mit Sachverhalten konfrontiert, bei denen die Anwendung des § 106 StGB aus beweisrechtlichen Gründen nicht möglich oder aus rechtspolitischen Gründen nicht zweckmäßig ist. In derartigen Fällen können durch die konsequente und differenzierte Anwendung de3 § 12 Zollgesetz weitere strafrechtliche Möglichkeiten zur wirksamen Verhinderung der Einschleusung von antisozialistischen Schriften, Tonträgern, Film- und Fotomaterialien sowie weiteren Gegenständen mit feindlicher inhaltlicher Aussage erschlossen werden. Derartige Gegenstände sind eindeutig Waren im Sinne der genannten Rechtsnorm.* Aus den objektiven Tatumständen, wie der Tatsache des Vorsteckens der Schriften und anderer Materialien und der damit verbundenen Nichtvorführung zur Zollkontrolle sowie ihres objektiven Inhaltes, ist der Nachweis des vorsätzlichen Handelns gemäß § 12 Zollgesetz zu führen. Insbesondere aus dem Inhalt ist die 1 1 Vgl. Beschluß des Präsidiums des OG der DDR vom 13. 10, 1981 in Informationen des Obersten Gerichts der DDR Nr. 6/1981, 30. Durchführunosbestimmung zum Zollgesetz vom 20. 7. 1979, GBl. I Nr. 21 S~ 197 Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 181 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 181) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 181 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 181)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Nutzung des Gesetzes zur Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen zwei zu beachtende Gesichtspunkte: Zum einen sind die Mitarbeiter Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit von besonderen Anforderungen getragen sein muß. In dieser Beziehung müssen der Auswahl von Sachverständigen folgende Kriterien zugrunde gelegt werden: Sicherheitspolitische Anforderungen, Sachkunde.

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