Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 477

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 477 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 477); i j I 000477 ! VVS OHS oOOl - 258/88 Ij 477 Diese Prüfung sollte nicht Bestandteil des Strafverfahrens, sondern Vorstadium desselben, als strafprozessuale Tätigkeit geregelt und eindeutig vom Ermittlungsverfähren abgegrenzt sein. Die Bedeutung des Strafverfahrens und die damit verbundenen Möglichkeiten erheblicher Eingriffe in Rechte und Freiheiten der Bürger gebieten, den Beginn derselben qualitativ an entsprechende Voraussetzungen (den begründeten Verdacht einer Straftat) und an eine von Staatsautorität getragene Entscheidung zu binden. Das Strafverfahren sollte daher auch in Zukunft nicht mit einer Anzeige oder einem sonstigen im § 92 StPO normierten Anlaß in Gang gesetzt werden können. Trotz Ausklammerung aus dem Strafverfahren ist die Tätig*? keit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwaltes im Prüfungsstadium strafprozessual geregelt, woraus sich zwingend zu beachtende rechtliche Erfordernisse ergeben. -Diese sind an die Qualität derartiger Ausgangsinformationen bei den Strafverfolgungsorganen gebunden, die auf das Vorliegen einer oder mehrerer Straftaten hindeuten, die aber zugleich noch nicht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen und notwendig machen, im folgenden als Verdachtshinweise definiert. \ 'Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen Ausgangsinformationen, die nach deren gesicherten Erfahrungen auf das Vorliegen einer oder mehrerer Straftaten hindeuten und somit die Pflicht zur Prüfung begründen, ob der Verdacht einer oder mehrerer Straftaten vorliegt oder nicht. Ausgangsinformationen reichen von unüberprüften Einzelinformationen bis hin zu Tatsachen, die bei den Organen der Strafrechtspflege vorliegen, was impliziert, daß nicht jede dem MfS bekanntgewordene strafrechtlich relevante Informatio;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 477 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 477) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 477 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 477)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linie Untersuchung zu deren Durchsetzung. Im Prozeß der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer?!l insgesamt ist die wesentlichste Voraussetzung, um eine wirksame Bekämpfung des Feindes zu erreichen, feindlich-negative Kräfte rechtzeitig zu erkennen und ihre beabsichtigten Aktivitäten zu unterbinden und die innere Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten in ihrer Substanz anzugreifen, objektiv vorhandene begünstigende Faktoren aufzuklären und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen.

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