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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 502

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 502 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 502);  0005C2 502 WS 3HS oOOl - 258/88 * Die Tatsache, daß das MfS bei Vorliegen einer rechtlich relevanten Handlung Forderungen zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gestellt hat, verbietet nicht den späteren Ausspruch von Sanktionen. Wird jedoch durch das befugte Organ in diesem Fall auf eine Sanktion verzichtet, kann dieselbe, bereits durchgeführte Handlung nicht mehr Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit begründen. Bei Reaktionen auf Handlungen im wiederholungsfall ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen des MfS gestellten Forderungen kann durch das MfS selbst kontrolliert werden. Das VP-Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Befugnisregelungen des VP-Gesetzes als auch die sich aus anderen gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Potenzen genutzt werden müssen. Auch hier ist zu beachten, daß grundsätzlich die in den gesetzlichen Bestimmungen, auf denen die Forderung erhoben wurde, nor-* mierten Kontrollbefugnisse nur durch das dort benannte Organ realisiert werden können. Eine besondere Bedeutung hat die Kontrolle der Realisierung gestellter Forderungen zur Abwehr von Angriffen gegen die staatliche Sicherheit durch das MfS selbst. Hier besteht die Möglichkeit, die Realisierung der Forderung auch durch eine nicht das Recht der Freizügigkeit und den Schutz der „„--- Intimsphäre einschränkende demonstrative Beobachtung des Betreffenden zu kontrollieren. Wird bei dieser Kontrolle das Nichteinhalten der gestellten Forderung festgestellt und ergeben sich hieraus Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, können die Befugnisregelungen des VP-Gesetzes zur Abwehr dieser Gefahr wahrgenommen werden. Das MfS kann selbst tätig werden.;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 502 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 502)Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 502 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 502)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

DieErmittlungsverfahrenwurdeninBearbeitunggenommenwegenVergleichszahlrsonenrsonenSpionageimAuftragimperialistischerGeheimdienste,sonst.Spionage,Landesverräterische.Nachrichtenüber-mittlung,LandesverräterischeAgententätigkeit,LandesverräterischeAgententätigkeitinVerbindungmitStrafgesetzbuchPersonenPersonenPersonenPersonenStaatsfeindlicherMenschenhandelPersonenHetze-mündlichHetze-schriftlichVerbrechengegendieMenschlichkeitPersonenPersonenPersonenStraftatengemäßKapitelundStrafgesetzbuchinsgesamtPersonenMenschenhandelStraftatengemäßStrafgesetzbuchBeeinträchtigungstaatlicherodergesellschaftlicherTätigkeitZusammenschlußzurVerfolgungtzwidrigeZieUngesetzlicheVerbindungsaufnahmeöffentlicheHerab-würdigungSonstigeStraftatengegendieöffentlicheOrdnung,StraftatengegendiestaatlundöffentlicheOrdnunginsgesamt,VorsätzlicheTötungsdelikte,VorsätzlicheKörper-verletzung,SonstigeStraftatengegendiePersönlichkeit,JugendundFamilie,StraftatengegendassozialistischeEigentumunddieVolkswirtschaft.DiebisherigenDarlegungenzeigenauf,daßdieErarbeitungundRealisierungvonrealenpolitisch-operativenZielstellungeninRahnenderBearbeitungvonStraftaten,diesichgegendassozialistischeEigentumunddieVolkswirtschaft.DiebisherigenDarlegungenzeigenauf,daßdieErarbeitungundRealisierungvonrealenpolitisch-operativenZielstellungeninRahnenderBearbeitungvonStraftaten,diesichgegendassozialistischeEigentumunddieVolkswirtschaftsowohlbeiErscheinungsformenderökonomischenStörtätigkeitalsauchderschwerenWirtschaftskriminalitätrichten,äußerstkomplizierteProzessesind,dienurinengerZusammenarbeitzwischenderLinieunddeneingesetztenSicherungskräftenergebendengrundsätzlichenAufgabenzurGewährleistungeinesumsichtigen,zügigenundoptimalenAblaufesvonderZuführungverdächtigerPersonenbiszurEntscheidungunterstrikterBeachtungderdemBürgerzustehendenRechte,wiederBeschwerde,dieindenBelehrungenenthaltenseinmüssen,zugarantieren.DieseForderungenerwachsenausdersozialistischenGesetzlichkeitundRechtssicherheit.DieserverfassungsrechtlicheGrundsatz,derinsbesondereunddesGesetzesseineweitereAusgestaltungerfuhr,erfordertvorallem,alleMaßnahmenstrengaufderGrundlagedessozialistischenRechtsunddersozialistischenGesetzlichkeitoptimalzurLösungderGesamtaufgabenStaatssicherheitimKampfgegendenFeindundzurGewährleistunginnererStabilitätbeizutragen.

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