Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 335

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 335 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 335); WS JHS oOOl - 25S/88 000235 335 j i 1 I L Standes zugegen sein, sofern die Gefahrenabwehr dadurch nicht verhindert wird. An den Zeitpunkt und den Ort der Durchsuchung werden vom VP-Gesetz ebenfalls keine Forderungen erhoben. Die Erfordernisse der Abwehr einer Gefahr verlangen jedoch die Durchsuchung so schnell wie möglich zu realisieren, um die Gefahrenabwehr zu gewährleisten. Liegt kein dringender Verdacht für das Mitführen von Sachen gemäß § 13 Abs. 1 vor, ist die Durchsuchung von Personen auf der Grundlage des VP-Gesetzes nicht gestattet. Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, daß beim Betreten von Dienststellen des MfS eine Durchsuchung von Personen gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 möglich wäre. Der § 13 Abs о 1 Satz 2 fordert aber ein Gebiet, für das besondere Kon- 1 trollmaßnahmen festgelegt worden sind. Die Dienststellen der Staatsorgane, Gebäude von volkseigenen Betrieben usw. sind keine Gebiete im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2. Die Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit von staatlichen Dienststellen und Betrieben hat auf der Grundlage der Anordnung über die Befugnisse von zivilen Bewachungskräften zu er- 2 ~~ folgen. Diese Befugnisse dürfen durch die Mitarbeiter des MfS jedoch nicht wahrgenommen werden. Die Durchsuchung von Personen zwecks Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes von Dienststellen des MfS ist deshalb nur auf der Grundlage der vom Minister für Staatssicherheit hierzu erlassenen Ordnungen und deren Konkretisierung durch die für das jeweili- 3 ge Objekt Verantwortlichen möglich. In der Untersuchungsar- 1 1 Verordnung über Sperrgebiete für die Landesverteidigung - Sperrgebietsverordnung - vom 26. Juli 1979 (GBl, I Nr. 29, S. 269) 2 Anordnung über die Befugnisse von zivilen Bewachungskräften vom 21. Januar 1983 (GBl. I Nr. 4 S. 42) 3 vgl. "Ordnung Nr. 14/84 über die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung beim Betreten und Befahren der Dienstobjekte des MfS - Rahmenbetreteordnung-" vom 20. 12. 1984 WS o008 MfS-Nr.: 130/84;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 335 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 335) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 335 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 335)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Sicher heit keine Alarmierungs- oder Benachrichtigungsunterlagen über geben werden. Deshalb müssen sie sich die Vereinbarungen syste matisch einprägen und bei Bedarf damit arbeiten.

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